Bankangestellter klaute mehr als 700000 Euro aus dem Tresor - Landgericht spricht harte Strafe aus

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Rund 735 000 Euro hat der Mateusz Z. (21) im Juli 2022 aus dem Tresorraum seines Arbeitgebers entwendet. Deshalb verurteilte das Landgericht den Bankangestellten zu drei Jahren Knast. Zudem muss er das gestohlene Geld zurückzahlen.

München - Für Mitarbeiter von Banken gilt ein besonderes Vertrauensverhältnis - ihnen wird oft viel Geld anvertraut, das sie für Kunden verwalten. Umso schlimmer, wenn gerade diese Banker kriminell werden, denn so verursachen sie nicht nur immensen Schaden für die Kunden, sondern vor allem auch für die Bank, bei der sie angestellt sind.

Mateusz Z. (21, rechts) klaute 735000 Euro aus einer Bank
Mateusz Z. (21, rechts) klaute 735000 Euro aus einer Bank © SIGI JANTZ

Mateusz Z. (21) ist in diesem Zusammenhang ein besonders heftiger Fall: Der Pole hatte im Juli 2022 insgesamt 735.500 Euro aus dem Tresorraum der Bank eines Münchner Vororts entwendet. Nun verurteilte ihn das Landgericht besonders hat: Der 21-Jährige muss für seinen Diebstahl insgesamt drei Jahre hinter Gitter. Zudem ordnete die Große Jugendkammer des Landgerichts München I „die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 735.500 Euro angeordnet“, sagt Gerichtssprecher Dr. Laurent Lafleur. Mateusz Z. muss das aus der Bank geklaute Geld also komplett zurückzahlen.

München: Angestellter stahl mehr als 700000 Euro aus seiner Bank - und muss dafür hinter Gitter

Der Angeklagte habe im Vorfeld der Tat „eine hohe Bargeldbestellung getätigt, um so die Beute zu erhöhen“, erklärt Lafleur. Das Geld habe Z. nach der Tat in der in der Tiefgarage einem derzeit noch unbekannten Mittäter übergeben. Kurz darauf sei die Tat entdeckt worden, der Angeklagte habe aber flüchten können. 

„Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass es mindestens einen weiteren – derzeit allerdings noch unbekannten – Mittäter gegeben habe“, sagt der Sprecher. „In dem Freundeskreis des Angeklagten fand der Vorsitzende mehr ihm beruflich bekannte als unbekannte Namen, bei denen eine erhebliche kriminelle Energie zu vermuten sei.“ Die Tat sei zwar nicht vom Angeklagten initiiert, aber doch von seinem Willen getragen worden.

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Prozess in München: Mateusz Z. (21) floh nach der Tat, stellte sich später aber freiwillig

Mateusz war nach der Tat zunächst geflohen, hatte sich dann aber im Februar 2023 freiwillig gestellt. „Das Gericht hat Jugendstrafrecht angewendet, weil es nicht ausschließbar sei, dass bei dem Angeklagten Reifeverzögerungen vorliegen“, sagt Lafleur. „Die Jugendkammer begründete die Verhängung der Jugendstrafe mit dem Vorliegen sog. schädlicher Neigungen.“ Der Angeklagte kenne zwar Regeln, verneine aber ihre Anwendbarkeit auf ihn selbst in ausgewählten Fällen. Dem Angeklagten müsse daher beigebracht werden, „dass Regeln für alle gelten würden und nicht er dazu berufen sei, frei über die Geltung von Regeln zu disponieren“.

Das Gericht ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an, da „nach wie vor Fluchtgefahr bestehe“, sagt Lafleur. Bislang sei das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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