Auf schwangere Frau eingeschlagen und mit dem Tod bedroht - Vor Gericht streitet 28-Jähriger Vorwürfe ab

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Schwerstarbeit für Justitia: Am Weilheimer Amtsgericht ging es um einen Fall häuslicher Gewalt. © Stefan Puchner/DPA

Weil er auf seine schwangere Ehefrau eingeschlagen und ihr mit Tod und Verbrennung gedroht haben soll, musste sich ein 28-Jähriger vor Gericht verantworten. Seinem Opfer zufolge seien Hexerei und Magie im Spiel gewesen.

Peiting - Ginge es nach dem Beschuldigten, so saß er völlig zu Unrecht wegen Körperverletzung auf der Anklagebank. Schließlich würde er es zugeben, wäre er für die Hämatome am Körper seiner Ex-Frau verantwortlich, versicherte der 28-jährige Mazedonier über einen Dolmetscher und stellte obendrein den Hintergrund der Verhandlung infrage. In seinen Augen sei die Familie seiner Ex-Frau nämlich vielmehr an finanziellen Aspekten als an Gerechtigkeit interessiert.

Zwar konnte er sich noch an einen Streit mit seiner damaligen Frau erinnern – dass er sie geschlagen haben soll, stritt der 28-Jährige aber ab. Seine Lebensgefährtin sei im Laufe der Auseinandersetzung irgendwann in die nächtliche Dunkelheit verschwunden, erinnerte er sich. Mehrere Stunden lang will er sie draußen gesucht haben, als er plötzlich auf einen näherkommenden Rettungswagen aufmerksam wurde. Sein erster Gedanke: Die 28-Jährige könnte von einem Auto angefahren worden sein.

Angeklagter streitet alle Vorwürfe ab

Was jedoch wirklich geschehen war, das konnte er selbst vor Ort nicht in Erfahrung bringen. Ganz im Gegenteil: Völlig „schockiert“ habe er dort feststellen müssen, sich dem Einsatzfahrzeug nur bis auf eine bestimmte Entfernung nähern zu dürfen.

„Ich weiß ja nicht, wo sie in den vier Stunden war“, entgegnete der Angeklagte auf die Frage von Richterin Stefanie Rainer, woher die zahlreichen Hämatome am Körper der jungen Frau gekommen sein sollen. „Sie waren es nicht?“, gab sie dem Beschuldigten eine letzte Steilvorlage für ein mögliches Geständnis. Seine Antwort folgte prompt: „nein!“

Schwangere geschlagen sowie Mund und Nase zugehalten

In ihrer Beziehung habe es schon öfters Streit gegeben, teilte die 28-jährige Geschädigte mit. Zum Tatzeitpunkt habe sie sich bereits in der achten Schwangerschaftswoche und zeitweise in „schlechter Verfassung“ befunden. Als sie sich im Streit negativ über seine Mutter geäußert hatte, sei ihr Ehemann buchstäblich ausgeflippt, habe ihr mehrfach gegen den Kopf geschlagen und wiederkehrend Mund und Nase zugehalten, übersetzte ein Dolmetscher die Erzählungen der Geschädigten. Doch auch verbal soll der Beschuldigte ordentlich ausgeteilt haben. Unter anderem habe er gedroht, seine schwangere Frau „umbringen, ihren Körper verbrennen und ihren Staub verteilen“ zu wollen.

Im Zuge ihres Fluchtversuchs hatte sich die junge Frau zunächst in einem Zimmer verschanzt, ihren Vater in Kroatien angerufen und ihn gebeten, sie so schnell wie möglich aus Peiting abzuholen. Anschließend sei sie an den Haaren durch den Flur gezerrt und ihr das Handy abgenommen worden.

Angeklagter soll „mit Magie verhext“ worden sein

Als die 28-Jährige ihrem Ehemann schließlich entkommen war, habe sie sich zunächst „draußen versteckt“. Eine wahre Odyssee durch die Straßen der Marktgemeinde hatte sie unter anderem in ein Café und zu einem Kuhstall geführt. Erschöpft und mit Bauchschmerzen sei sie schließlich von einem unbekannten Mädchen auf einer Parkbank entdeckt worden. Ihre nächtliche Bekanntschaft soll sie mit Wasser sowie einem Käsebrot versorgt haben. Doch allen Bemühungen zum Trotz: In der Nähe des Gasthofs „Zum Dragoner“ sei die junge Frau schließlich ohnmächtig zusammengesackt, was ihre Begleiterin den Rettungsdienst alarmieren ließ.

Wenige Tage später hatte die Geschädigte der Marktgemeinde den Rücken gekehrt und war zusammen mit ihrer Familie zurück nach Kroatien gereist. Zur Verwunderung der Anwesenden gab sie ihrem Ex-Mann aber nicht die alleinige Schuld an dem gewaltsamen Abend oder der Tatsache, dass sie ihr ungeborenes Kind verloren hatte. Mitverantwortlich sei nämlich auch die Mutter des Mazedoniers, die ihren Sohn „mit Magie verhext“ habe, so die Geschädigte.

Aussage gegen Aussage

Die Erzählung des Angeklagten, er wisse nicht, wie es zu den Hämatomen gekommen war, verbannte der Staatsanwalt in das Reich der Schutzbehauptungen. Für „widerspruchsfrei“ hielt er hingegen die Aussage der Geschädigten und verwies auf Fotos und Chatnachrichten. Vonseiten der Nebenklage wurde insbesondere das Nachtatverhalten des Angeklagten kritisiert und betont, dass Peiting nicht gerade als „gefährliches Pflaster“ bekannt sei, wo man schon nach wenigen Stunden voller Hämatome vom Rettungsdienst geborgen werden muss.

Auf kleinere „Ungereimtheiten“ in der Geschichte der Geschädigten verwies unterdessen der Verteidiger. Stirnrunzelnd kommentierte er außerdem ihre Erzählungen von Hexerei und Magie. Woher die Verletzungen stammen, könne letztlich nicht belegt werden. „Anschuldigungen allein reichen nicht aus“, ließ er verlauten und plädierte auf Freispruch.

Bei häuslicher Gewalt stehe fast immer Aussage gegen Aussage, merke Richterin Stefanie Rainer an. Die Geschädigte habe das Erlebte allerdings detailliert „bis ins Randgeschehen geschildert“ und sei auch nicht durch „besonderen Belastungseifer“ aufgefallen, ergänzte die Richterin. Die Behauptungen des Beschuldigten tat sie als „lebensfremd“ ab und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4500 Euro.

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