Eine Dachauerin (35) stiehlt Babykleidung aus einem Kellerabteil. Nun muss sie sich deshalb vor Gericht verantworten. Der Richter lässt Milde walten.
Dachau – Eine Melange aus Drogensucht, Fürsorge für den Freund sowie dem Wunsch nach einem Kind hat eine 35-jährige Frau zu einem höchst ungewöhnlichen Diebstahl getrieben. Nun wurde der Dachauerin vor dem Dachauer Amtsgericht der Prozess gemacht.
Die junge Frau lebt bis heute bei ihrem getrennt von der Mutter lebenden Vater in einem Mehrfamilienhaus in der Großen Kreisstadt. Weil ihr drogenabhängiger Freund einst keine Bleibe hatte, quartierte der Vater auch ihn bei sich ein. Keine gute Idee, wie sich herausstellen sollte. Der Freund verweigerte die versprochene Therapie, flog deswegen aus der Wohnung und landete gnadenhalber im Kellerabteil der Familie.
35-Jährige räumte Wäscheleinen im Keller leer
Diese seltsame Situation weckte im November vergangenen Jahres offensichtlich das soziale Gewissen der 35-Jährigen, wobei sie bizarre Gedanken hegte. Sie glaubte, sie müsse ihren im Tiefgeschoss schmorenden Freund mit warmer Kleidung versorgen. Dazu räumte sie im Trockenraum die Wäscheleinen leer, auf denen die Nachbarn ihre frisch gewaschenen Sachen aufgehängt hatten. Anschließend hatte sie einen weiteren Einfall: Sie kletterte über das Maschendrahtgitter eines Kellerabteils und mopste dort Baby-Garderobe.
Blusen, einen Mantel, ein T-Shirt mit aufgedrucktem Herz, einen Pulli mit einer Micky Maus drauf, mehrere Tops, Leggings, Bodys, Strampler, Schühchen der Größe 20 und und und. Insgesamt 43 Kleidungsstücke von fünf verschiedenen Hausbewohnern ließ sie mitgehen. Der Wert: insgesamt 700 Euro.
„Es war eine unglaublich blöde Tat“, meinte die 35-Jährige vor Gericht. Nicht weil sie dachte, dass ihr Freund mit Leggings und Micky-Maus-Shirt nicht gut aussehe. Nein, es plagte sie das Gewissen, „das Vertrauen der Nachbarn missbraucht“ zu haben, wie ihre Anwältin Claudia Wüllrich anmerkte. Die Verteidigerin nannte auch gleich das Motiv für den zweiten Diebstahl: „Sie hätte so gerne selbst ein Baby gehabt!“
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In der Hauptverhandlung wurde schnell klar, wie es um die Angeklagte steht. Ihr Leben ist aus dem Ruder gelaufen. Depressionen und Angstzustände ließen sie zu Drogen greifen.
Sie musste ihr Studium der Sozialen Arbeit aufgeben, wurde fünfmal wegen kleinerer Delikte straffällig, einmal auch wegen Diebstahls, landete auf der Straße und wurde schließlich vom Vater aufgenommen. Derzeit nehme sie Substitutions-Medikamente und Bürgergeld in Anspruch. Sie arbeite gerade daran, „wieder reinzukommen“ ins Leben. Eine Therapie solle helfen. Und sie strebe einen Job im Verkauf an.
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Eine der Bestohlenen erklärte, wie die Hausgemeinschaft darauf gekommen war, dass die 35-Jährige es war, die lange Finger machte. Vor ein, zwei Jahren seien schon einmal Sachen im Keller weggekommen, „Der Flurfunk“, so die Zeugin, habe die 35-Jährige damals schon in den Fokus gerückt. Eine Anzeige gegen sie sei jedoch ins Leere gelaufen. Diesmal fand die Polizei die Kleidung bei ihr.
Richter lässt Milde walten
„Ich möchte mich persönlich von Herzen entschuldigen“, sagte die 35-Jährige zur Zeugin. „Dann können wir jetzt wieder unsere Sachen aufhängen“, sagte die Zeugin, die die meisten Kleidungsstücke zurückbekam, zur 35-Jährigen.
Der Vorsitzende Richter Stefan Lorenz ließ bei seinem Urteil Milde walten. Entgegen dem Begehr der Staatsanwältin, die sechs Monate Haft auf Bewährung forderte, sprach er eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätze à 15 Euro aus. Weil die Angeklagte einsichtig und geständig sei und keinen großen Schaden verursacht habe. Und nicht zuletzt, weil sie in einer Phase in ihrem Leben gehandelt habe, „wo sie nicht Herrin ihrer Sinne war“.
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