Rente für Geflüchtete aus der Ukraine: Diesen Anspruch haben Ukrainer wirklich

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Auch Ukrainer und Ukrainerinnen beziehen ihre Rente in Deutschland nach deutschem Recht. (Archivbild) © Imago/Weiss

Seit Beginn des Ukraine-Kriegs und dem Zustrom von hunderttausenden Geflüchteten aus dem Land kursieren fehlerhafte Informationen in sozialen Netzwerken. Sogar die Rentenversicherung warnt.

Berlin – In regelmäßigen Abständen kursieren in sozialen Netzwerken Falschinformationen zum Sozialleistungsbezug von Ukrainern und Ukrainerinnen in Deutschland. Seitdem 2022 Russland unter Führung von Wladimir Putin das Nachbarland angegriffen hat und massenhaft Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind, wird immer wieder behauptet, dass diese von Sonderrechten bei der Rente profitieren würden. Das stimmt nicht und ist auch noch nie in Erwägung gezogen worden.

Rente für Menschen aus der Ukraine: Niemand geht mit 57 Jahren in den Ruhestand

Auch die Deutsche Rentenversicherung hat zweimal, einmal 2022 und einmal vor wenigen Monaten, im Mai 2024, auf ihrer Webseite über diese Falschinformationen aufgeklärt. „Immer wieder wird in sozialen Netzwerken fälschlicherweise behauptet, dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Deutschland bereits mit Mitte 50 in Rente gehen könnten. Dies trifft nicht zu“, heißt es in der Mitteilung vom 10. Mai 2024.

„Altersrenten in Deutschland können frühestens ab einem Alter von 63 Jahren bezogen werden, sofern 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorliegen, und dies auch nur mit Abschlägen. Diese ‚allgemeinen‘ rentenrechtlichen Regelungen gelten auch für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Spezialrecht gibt es nicht.“

Wer also aus der Ukraine nach Deutschland kommt, kann nicht ab 57 oder 60 Jahren eine deutsche Rente beziehen. Hat eine Person, völlig unabhängig von der Staatsangehörigkeit, 35 Jahre lang in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt, kann er oder sie eine Rente ab 63 beantragen. Allerdings geht das nur mit Abschlägen, und zwar 0,3 Prozent pro vorzeitigem Monat Renteneintritt. Wer 45 Jahre lang - unabhängig von der Staatsangehörigkeit - eingezahlt hat, kann ohne Abschläge eine Frührente beantragen. Das gilt auch für Menschen aus der Ukraine.

Ab wann Ukrainer in Deutschland eine Rente bekommen können

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten, genauso wie alle anderen Menschen in Deutschland, eine gesetzliche Rente, sofern sie mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Das bedeutet, sie müssen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit haben. Es gibt Fälle, in denen der Rentenanspruch auch schon nach weniger als fünf Jahren besteht – und zwar wenn die Person vorher in einem Land gearbeitet hat, das mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Das gilt grundsätzlich für alle EU-Länder sowie Großbritannien, Island, Norwegen, der Schweiz sowie zahlreiche andere außereuropäische Länder.

Deutschland hat mit der Ukraine kein Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, Geflüchtete aus der Ukraine müssen immer mindestens fünf Jahre einzahlen, bevor sie einen Anspruch auf eine Rente erhalten.

Ukrainische Rentner können Grundsicherung im Alter bekommen

Wenn ältere ukrainische Geflüchtete, die nicht mehr im erwerbsfähigen Alter oder erwerbsgemindert sind, nach Deutschland kommen, können sie die Grundsicherung beantragen. Das steht allen Menschen in Deutschland zu, die kein oder nur ein sehr geringes Einkommen beziehungsweise auch kein Vermögen haben und die Regelaltersgrenze überschritten haben (je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren). Zum Vermögen zählen nach Angaben der Rentenversicherung:

  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Sparguthaben
  • Haus- und Grundvermögen
  • Pkw

Es besteht dabei ein Schonvermögen von 10.000 Euro für Alleinstehende, 20.000 Euro bei Paaren. Familien- und Erbstücke können auch unberücksichtigt bleiben, „wenn deren ideeller Wert (Andenken) den Verkaufswert weit übersteigt“. Diese Regeln gelten auch für deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.

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