Ein falsches Blatt im Müll – nun muss Lukas 90 Euro Strafe zahlen
Weil er ein einzelnes Blatt Papier falsch entsorgt hat, soll ein junger Mann aus Linz nun rund 90 Euro Strafe zahlen. Ein Jahr nach dem kleinen Recycling-Fehler landete die Zahlungsaufforderung erneut in seinem Briefkasten – diesmal mit Frist und Androhung rechtlicher Schritte.
Mann aus Österreich muss 90 Euro zahlen – wegen eines einzigen Blatt Papiers
Der Vorfall, so berichtet es „Heute“, liegt bereits ein Jahr zurück: Im Frühling 2024 warf Lukas, der in einer Wohnhausanlage in Linz, Österreich, lebt, ein bedrucktes Blatt Papier versehentlich in die Tonne für Leichtverpackungen statt in den Altpapier-Container. Der Fehler blieb nicht unbemerkt – die Hausverwaltung meldete den Verstoß. Kurz darauf erhielt Lukas Post von der zuständigen Genossenschaft: Für die falsche Entsorgung werde ihm eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 90,74 Euro in Rechnung gestellt.

Ein Jahr später folgte der nächste Brief: Sollte er die offene Forderung nicht bis zum 18. April begleichen, würden rechtliche Schritte eingeleitet.
„Ein bedrucktes Blatt Papier ist rund 17 Cent wert – und ich soll jetzt das 500-Fache davon zahlen“, ärgert sich Lukas im Gespräch mit „Heute“. Für ihn sei das völlig überzogen: „Eine bodenlose Frechheit.“
Warum die Mülltrennung in der EU jetzt strenger geahndet wird
Seit Anfang 2025 gelten in vielen EU-Staaten deutlich härtere Strafen für falsche Mülltrennung. Ziel ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen und die Belastung von Restmüll und Biotonnen zu reduzieren. Je nach Gemeinde und Verstoß können Bußgelder von mehreren Hundert Euro – in Extremfällen sogar bis zu 2500 Euro – verhängt werden.
Mülltrennung in Deutschland: Das gehört wohin
- Gelber Sack/Gelbe Tonne: Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterialien (z. B. Joghurtbecher, Dosen, Tetrapaks – aber keine Elektrogeräte, Spielzeug oder Zahnbürsten).
- Papiermüll: Zeitungen, Pappe, Kartons, Briefumschläge ohne Fenster – keine beschichteten Papiere oder Tapeten.
- Biomüll: Essensreste, Obst- und Gemüseschalen, Kaffeesatz, Teebeutel – kein Fleisch, Knochen oder Verpackungen.
- Restmüll: Alles, was in keine andere Tonne gehört – z. B. Windeln, Asche, kaputte Keramik oder Staubsaugerbeutel.
- Glascontainer: Nach Farben getrennt – nur Verpackungsglas (z. B. Flaschen, Konservengläser), kein Porzellan, Fensterglas oder Trinkgläser.
- Sondermüll: Batterien, Farben, Medikamente, Elektrogeräte – gehören auf keinen Fall in den Hausmüll, sondern zur Sammelstelle oder in spezielle Rückgabeboxen.
Der Fall aus Linz dürfte kein Einzelfall bleiben. Denn mit den neuen Regelungen wird auch in Deutschland und Österreich verstärkt kontrolliert – und bei Fehlverhalten schneller zur Kasse gebeten.