"Überkontrolle": Regierung watscht AfD für "unzumutbare" Massenanfrage ab

Die AfD brüstet sich gerne damit, die Arbeit als größte Oppositionsfraktion im Bundestag sehr ernst zu nehmen. Ausdruck dessen sollen auch die zahlreichen Kleinen Anfragen sein, die Abgeordnete an die Bundesregierung stellen. In den ersten zwei Monaten der neuen Legislaturperiode waren es mehr als 100 – ein Vielfaches im Vergleich zu Grünen und Linken.

Darunter fielen auch Massenanfragen, die die AfD nahezu wortgleich an alle Ministerien gerichtet hat. Nach und nach trudeln jetzt die Antworten darauf ein. Sie sind zumindest in ihrer Vorbemerkung ebenfalls wortgleich – und eine Ohrfeige der Regierung für die AfD.

Bei AfD-Anfragen ist für Regierung Grenze zur "Überkontrolle" erreicht

In einer der Massenanfrage wollten die Abgeordneten detailliert wissen, an wie viele gerichtliche Verfahren die jeweiligen Ministerien beteiligt waren, an wie vielen Rechtsschutzverfahren, an wie viele außergerichtliche Verfahren und wie viele Strafanträge gestellt wurden. Zudem fordert die AfD unter anderem Kostenübersichten, Aktenzeichen und Namenslisten der Antragsgegner. 

Für die Bundesregierung ist das zu viel. "Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht", heißt es in den Antworten der Ministerien. Die Fragen würden darauf hindeuten, "dass die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen".

Opposition hat nur politisches Kontrollrecht

Letzteres sei jedoch gar nicht die Aufgabe des Bundestags und damit auch nicht der Opposition. Die Ministerien verweisen in ihren Antworten auf mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bundesregierung eben nur einer politischen Kontrolle unterliege. Dazu zählen detaillierte Rechenschaftsberichte mit Namenslisten und Aktenzeichen nach Auffassung der Regierung nicht.

Sie führt noch ein weiteres Argument an, warum sie die Kleinen Anfragen der AfD für überzogen hält: Die Fragen nach einzelnen Anwälten berühre den Persönlichkeitsschutz. Weil es der AfD aber erkennbar nicht um einzelne Verfahrensinhalte gehe, messe die Regierung "dem Grundrechtsschutz ein höheres Maß zu als dem ebenfalls Verfassungsrang zukommenden parlamentarischen Fragerecht".

"Nicht zumutbarer Aufwand": Will AfD die Regierung blockieren?

Das Arbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD) weist auch auf darauf hin, dass die Beantwortung der Fragen "mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden" ist. Ähnlich äußert sich das Gesundheitsministerium. Die Antworten deutet an, was manche Beobachter schon länger als Strategie der AfD unter den Fraktionschefs Alice Weidel und Tino Chrupalla vermuten: Sie will mit den massenhaften Kleinen Anfragen die eigentliche Regierungsarbeit in den Ministerien blockieren.