Das Somalier-Urteil gegen Zurückweisungen birgt viele dubiose Details

Dienstag

Gestern war Pfingstmontag. Für diesen Feiertag gibt es weder in der Bibel noch in der Theologie eine Begründung. Die Ausgießung des Heiligen Geistes wird am Sonntag gefeiert.

In Wirtschaftskreisen wird über die Abschaffung dieses Feiertags diskutiert, aber die Politiker trauen sich an das Thema nicht heran. Wenn die Deutschen an diesem Tag arbeiten würden, stiege das Bruttosozialprodukt nach einschlägigen Schätzungen um bis zu 8,6 Milliarden Euro. Die Regierung jammert, die Deutschen arbeiteten nicht genug, aber im Koalitionsvertrag findet sich über die Abschaffung von Feiertagen keine Silbe.

Immer mehr Menschen flüchten aus den Kirchen, und die katholische Kirche bietet auf dem Markt ihre Immobilien an, aber auch die Ex-Christen genießen die freie Zeit.

Mit Frömmigkeit lässt sich der zusätzliche Montag ohnehin nicht begründen. Im Vatikan und in Italien war gestern ein gewöhnlicher Arbeitstag.

Grenzkontrollen
Seit dem Antritt der neuen Bundesregierung kontrolliert die Bundespolizei veschärft die deutschen Grenzen. dpa

Mittwoch

Innenminister Alexander Dobrindt bleibt dabei, auch weiterhin Asylbewerber an den deutschen Grenzen zurückweisen zu lassen. Dabei stützt er sich auf die Haltung von Kanzler Merz und die Regierung.

Ihn muss auch die gegenteilige Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht irritieren. Zu Recht spricht er von einem Einzelfall. Es ist zudem ein Sonderfall.

Ein Sonderfall mit vielen dubiosen Auffälligkeiten.

Als Erstes muss festgehalten werden, dass die drei Somalier, um die es in dem Urteil geht, schon vor Dobrindts Amtszeit zweimal zurückgewiesen wurden. Nancy Faeser war noch Innenministerin, als Polizisten die drei Afrikaner auf der Brücke in Frankfurt (Oder) nach Polen zurückschickten. Einen Tag später wurden sie wieder zurückgewiesen. Keiner von ihnen hatte das Wort Asyl in den Mund genommen.

Drei Tage nach Dobrindts Amtsantritt sind die Somalier gut präpariert. Sie verlangen Asyl und haben neue Handys, sodass man ihren Fluchtroutenweg nicht zurückverfolgen kann.

Eine Somalierin überrascht die Grenzpolizei mit einer Geburtsurkunde, wonach sie erst 16 sei. Minderjährige genießen besonderen Schutz.

Die Polizisten halten das Dokument für eine Fälschung und weisen die drei erneut zurück. Offensichtlich sind sie von professionellen Fluchthelfern beraten worden.

Sie erhalten Kleidung, Geld und Hotelzimmer.

Die Bundespolizeigewerkschaft stellt Strafanzeige wegen Schleusung und Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft muss untersuchen, ob Asyl-Aktivisten zum Asylbetrug anleiten. Eine Anwältin stellt Antrag auf Asyl.

Verblüffenderweise findet das Verfahren nicht in Frankfurt an der Oder statt, sondern beim Verwaltungsgericht in Berlin. Dort amtiert als Vorsitzender Richter Florian von Alemann, ein bekennender Gegner der jetzigen Bundesregierung.

Früher gehörte er zu einer marxistischen Jugendgruppe, jetzt behaupten die Grünen, dass er ihr Mitglied sei.

Seine Äußerungen im Netz sind plötzlich alle gelöscht, aber Nutzer mit gutem Gedächtnis erinnern sich an den Trend. Alemann kämpfte immer für offene Grenzen. An der Migrationspolitik von CDU, CSU und SPD ließ er kein gutes Haar.

Seiner Einzelfallentscheidung über drei Afrikaner gab er den Generaltitel: „Zurückweisungen bei Grenzkontrollen sind rechtswidrig.“

FOCUS-Gründungschefredakteur Helmut Markwort war von 2018 bis 2023 FDP-Abgeordneter im Bayerischen Landtag.