Penthouse im Pförtnerhaus: Bauausschuss Hausham verweigert Einvernehmen - Gespräch folgt

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Urlaub und Arbeit unter einem Dach: Das soll im Pförtnerhaus in Hausham möglich werden. © STefan Schweihofer

Mit vier Ferienwohnungen im alten Pförtnerhaus hatte sich nun der Haushamer Bauausschuss zu befassen. Voll überzeugt war das Gremium aber noch nicht. Anders als die Gäste.

Hausham – Würde das Landratsamt Bewertungen von Gästen auf Booking.com im Genehmigungsverfahren berücksichtigen, müsste Josef Eham wohl keine Überzeugungsarbeit mehr leisten. Aus den 110 Beurteilungen für die vier Ferienwohnungen im „Pförtner Penthouse“ an der Brentenstraße in Hausham geht nämlich zweifelsfrei hervor, dass eine Aufenthaltsdauer von einer Woche schon das Maximum ist. Eine der zentralen Voraussetzungen für einen Beherbergungsbetrieb – und nur ein solcher ist im Gewerbegebiet überhaupt zulässig.

Bis dato sind im Dachgeschoss des vor drei Jahren in dem früheren Bergwerksgebäude eingerichteten Tierspital drei Wohnungen für einen Betriebsleiter und zwei Bereitschaftsärzte sowie zwei Büroeinheiten genehmigt, erklärte Haushams Bauamtsleiterin Petra Sperl nun im Bauausschuss. Diesem lag nun ein Antrag auf Nutzungsänderung in den besagten Beherbergungsbetrieb und nur mehr eine Bereitschaftswohnung für die Tierklinik vor. Da sich im Obergeschoss bereits ein Coworking-Space befindet, soll hier nicht zuletzt das von der Regionalentwicklung Oberland (REO) propagierte Konzept der Coworkation (Urlaub und Arbeit am selben Ort) zur Anwendung kommen, führte Antragsteller Josef Eham aus. „Das liegt voll im Trend“, teilte Eham mit, nachdem ihm die Bauausschussmitglieder ein Rederecht erteilt hatten.

Betriebsbeschreibung für Landratsamt nicht ausreichend

Das Landratsamt jedoch sei bis dato nicht überzeugt, teilte Sperl mit. Die von Eham vorgelegte Betriebsbeschreibung reiche nicht aus, um zweifelsfrei abzubilden, dass es sich tatsächlich um einen Beherbergungsbetrieb handelt. Knackpunkt sei hierfür nicht nur eine ständig wechselnde Belegung, sondern auch das Angebot von Hotelleistungen wie Zimmer- und Wäscheservice, Rezeption mit Buchungsleistungen sowie Gemeinschaftsräume. Letztere könnte man zwar in der Cafeteria des Coworking-Space verorten, aber als Wäscheraum sei nur ein 1,4 Quadratmeter großes Kammerl vorgesehen.

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Eham hielt dagegen. Den Wäscheservice werde ein Hotel übernehmen, die wechselnde Belegung ergebe sich aus dem „frechen, aber zeitgemäßen Konzept“ der Coworkation. Die Frage nach dem Ein- und Auschecken wird auf dem Internetauftritt des Pförtner Penthouse beantwortet: Die Gäste erledigen dies einfach selbst, digital und schlüssellos. Allerdings ist hier auch von einem „modernen Boardinghouse“ die Rede. Und das, führte Sperl in der Sitzung aus, sei wiederum eher für längere Wohnaufenthalte gedacht, was wegen der Emissionen der in einem Gewerbegebiet befindlichen Firmen so nicht zulässig sei.

Vermietung ohne Genehmigung?

Nicht nur deshalb konnte Georg Eham (Parteilos) nicht zustimmen. Er sei „absolut dagegen“, bekannte er. Zumal die Ferienwohnungen online bereits vermarktet würden. „Hier wurden Fakten geschaffen, die man sich jetzt nachträglich genehmigen lassen will.“ Auch die Tatsache, dass in der Betriebsbeschreibung eine Übernachtung von Kunden der Tierklinik die Rede sei, in den Apartments selbst Tiere aber nicht erlaubt seien, „beißt sich“, so Eham. „Wir sollten ein Gewerbegebiet auch als solches erhalten.“ Sascha Privitera (Grüne) sah das anders. Ein Beherbergungsbetrieb sei ein Gewerbe, zumal sich Gäste von Hotels an Flughäfen und Bahnstrecken auch nicht am Lärm stören würden.

Am Ende einigte sich das Gremium darauf, den Antrag abzulehnen mit dem Hinweis an den Bauwerber, bei der Betriebsbeschreibung – wie vom Landratsamt gefordert – nachzubessern. Bürgermeister Jens Zangenfeind (FWG) kündigte hier einen Gesprächstermin an. Selbst wenn das Konzept überzeugend sei, müsse man hier „genau hinschauen und korrekt und sauber arbeiten“. Der Beschluss müsse zu 100 Prozent wasserdicht sein, da er sonst ungewollte Signalwirkung entfalten könnte.

Bei Booking.com jedenfalls ist das Pförtner Penthouse vorerst nicht mehr buchbar – trotz hervorragender Bewertungen der ersten Gäste.

sg

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