Kämmerer über neue Grundsteuer: „Wir wollen möglichst vielen Bürgern gerecht werden“
Die Hebesätze für die neue Grundsteuer im Landkreis Miesbach stehen. Für die Kommunen war es keine leichte Entscheidung, wie Irschenbergs Kämmerer Josef Teucher im Interview erklärt.
Die neue Grundsteuer, die ab 2025 gilt, ist in allen Kommunen des Landkreises Miesbach nachjustiert. Während in einigen Rathäusern die neuen Bescheide gerade erst fertig oder vor Kurzem erst verschickt wurden, hat die Gemeinde Irschenberg ihre Bekanntgabe schon komplett abgeschlossen. Bereits Anfang Dezember wurden die Bescheide verschickt, und am Dienstag dieser Woche ist auch die Widerspruchsfrist abgelaufen. Eine gute Gelegenheit also, Irschenbergs Kämmerer Josef Teucher stellvertretend für seine Kolleginnen und Kollegen im Landkreis um erste Erfahrungswerte zur neuen Grundsteuer zu bitten.
Herr Teucher, die Widerspruchsfrist ist überstanden. Gab es bei Ihnen viele Proteste oder Widersprüche gegen die Bescheide zur neuen Grundsteuer?
Nein, eigentlich nicht. Es gab einige Gespräche, die wir geführt haben, aber die prognostizierte große Widerspruchswelle ist ausgeblieben. Wir haben an die 20 Telefonanfragen bekommen, und es gingen zusätzlich 15 Widersprüche ein. Mit den Widerspruchsführern haben wir dann Kontakt aufgenommen und die Gesamtsituation erklärt. Am Ende haben zehn von ihnen ihren Widerspruch zurückgezogen. So gesehen ist es ganz gut gelaufen.

Die neue Grundsteuer hat in den Stadt- und Gemeinderäten im Landkreis zu einigen Diskussionen geführt. Was macht die Anpassung der Hebesätze an die neuen Messbeträge denn generell so schwierig?
Ganz einfach: Den Hebesatz, mit dem jeder zufrieden ist, gibt es nicht. Hintergrund für die Umstellung war ja, dass die vorherige Bewertung als verfassungswidrig eingestuft worden war. Jetzt wird nicht mehr die jeweilige Lage bewertet, sondern es gibt eine einheitliche, von der Lage unabhängige Bemessung. Diese Anpassung, die seitens der Finanzämter durchgeführt wurde, ist für die Kommunen nicht vorhersehbar. Dabei kommt es zu Fällen, in denen sich die neue Grundsteuer verdoppelt. Andere wiederum zahlen weniger.
Top-Lagen werden damit im selben Maße bewertet wie Immobilien auf dem Land.
Genau. In München ist der Messbetrag deshalb allgemein so stark gesunken, dass man den Hebesatz der Grundsteuer B stark anheben musste, um das vorherige Niveau zu halten. Generell will man als Kommune so vielen Bürgern wie möglich gerecht werden, damit es im Einzelfall verträglich ist. Aber allen gerecht werden geht nicht. Zumal es auch Fälle gibt, die jetzt erstmals richtig bewertet werden. Da gibt es teils massive Abweichungen. Wir als Gemeinde versuchen, das mit den Hebesätzen auszugleichen, aber immer geht es halt nicht.
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Zumal die Datenabgabe zu den Immobilien viele private Eigentümer selbst gegenüber ihren Finanzämtern wahrgenommen haben.
Ja, das kann auch mit hineinspielen, ob man das selbst macht oder ein Steuerfachmann. Und auch das ist ein Problem für die Kommunen. Denn sie können nicht absehen, was stimmt oder im Nachgang noch korrigiert werden muss.
Was sollte man tun, wenn dabei Fehler passiert sind?
Dann sollte man jemanden drüberschauen lassen, der sich auskennt und eine Richtigstellung beim Finanzamt beantragen. Generell gilt: Wenn sich Bemessungsbescheide beim Finanzamt ändern, bekommen wir in der Gemeinde diese neuen Zahlen und ändern die betreffenden Grundsteuerbescheide umgehend. Was zu viel bezahlt wurde, wird dann zurückerstattet. Das kann dazu führen, dass die prognostizierten Einnahmen bei den Kommunen sich etwas verringern. Deshalb haben einige, etwa Irschenberg, einen Puffer eingeplant. Außerdem besteht natürlich für 2026 und Folgejahre die Möglichkeit, die Grundsteuer noch mal anzupassen.
Ein zentraler Punkt der neuen Grundsteuer ist die Neuerung, dass bei Landwirten das Wohnhaus nicht mehr wie früher über die Grundsteuer A mitbewertet wird, sondern nun neu zur Grundsteuer B zählt. War das ein Thema bei den Anfragen?
Nein. Das haben ja alle gewusst, dass sich das ändert und das Wohnen anders besteuert wird. Ich denke, es ist jetzt auch gerechter als vorher. Denn der Anteil Wohnen gehört genau genommen nicht zum landwirtschaftlichen Betrieb.
Ähnliches Niveau
Die Neubemessung der Grundsteuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung wurde nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die Ermittlung der maßgeblichen Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hatte. 2019 wurde eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Die neu berechnete Grundsteuer wird ab diesem Jahr erhoben. Vorgabe für die Kommunen war es, bei der Anpassung ihrer Hebesätze darauf zu achten, dass die Einnahmen auf einem ähnlichen Niveau bleiben wie bisher. Zwar können Kommunen weiterhin ihre Hebesätze erhöhen, um mehr Steuereinnahmen zu generieren, doch das soll konkret benannt werden und nicht unter dem Deckmantel der neuen Grundsteuer geschehen.