Im Mai hatte ein Mann aus dem Burgenland, einem Bundesland im Osten Österreichs, mit dem Auto seiner Schwester gegen 14:45 Uhr auf dem Parkplatz einer Billa-Filiale in Eisenstadt geparkt. In dem Discounter tätigte er laut der österreichischen Boulevardzeitung "Krone" einen Einkauf im Wert von 3,13 Euro. Anschließend besuchte er Freunde in der Nähe und ließ das Fahrzeug auf dem Parkplatz des Supermarktes stehen. Um 23 Uhr verließ er mit dem Auto den Parkplatz.
Supermarktparkplatz zu lange genutzt: Kunde soll 94 Euro zahlen
Drei Monate später bekam seine Schwester dem Bericht zufolge Post einer Firma zur Parkraumüberwachung. In dem Schreiben wurde ein Verstoß festgestellt, da das Auto zu lange geparkt worden sei. Die Rechnung dafür beläuft sich auf 94 Euro. Laut der Zeitung zeigte die zur Rewe-Gruppe gehörende Kette keine Nachsicht, obwohl der Mann seinen Einkaufsbeleg und ein Entschuldigungsschreiben vorlegte.
Ein Sprecher erklärte gegenüber der Zeitung, dass die Parknutzung streng an die Einkaufszeit und die beschilderte Parkdauer von 60 Minuten gebunden sei. Eine Rückerstattung der Strafe sei ausgeschlossen. Der Mann äußerte im Bericht sein Unverständnis über die Höhe der Strafe und bezeichnet sein Verhalten als "einmalige, nachvollziehbare Unachtsamkeit".

"Ist es tatsächlich im Interesse der Rewe Group, Kunden auf diese Weise zu verlieren?"
Auch wenn der Mann seinen Fehler eingesteht, bewertet er das Vorgehen der Kette gegenüber der "Krone" als zu hart. Er vergleicht sein Vergehen mit Falschparken in der österreichischen Hauptstadt Wien. Dort würden Parksünder nur 30 Euro zahlen. "Ist es tatsächlich im Interesse der Rewe Group, Kunden auf diese Weise zu verlieren – wegen einer einmaligen, nachvollziehbaren Unachtsamkeit, bei der keinerlei Schaden entstanden ist?", fragt er im Zeitungsbericht.
Supermärkte machen Millionen mit Parkplatz-Strafen
Auch wenn eine Strafe für eine mehr als achtfache Überschreitung der maximalen Parkdauer vielen gerechtfertigt erscheinen mag, ist das Netz voll mit Statements verärgerter Supermarkt-Kunden. So musste eine 40-Jährige aus Bergisch Gladbach für das Wenden auf einem Supermarkt-Parkplatz 40 Euro zahlen – das wenige Sekunden dauernde Manöver wurde als Falschparken gewertet.
Für die Betreiber und Firmen zur Parkraum-Überwachung sind solche Strafen ein Millionengeschäft. Ein anonymer Mitarbeiter einer solchen Firma verrät, dass bundesweit rund 400 bis 500 Fahrzeuge täglich von automatischen Systemen als Falschparker erkannt werden. Ein solches schlug auch im Fall der Frau aus Bergisch Gladbach an. Jährlich könnten sich die Knöllchen auf bis zu 4,2 Millionen Euro summieren.

Das sollten Sie zur digitalen Parkraumüberwachung wissen
Durch die digitale Parkraumüberwachung entstehen personenbezogene Daten. Rechtsanwalt Michael Winter erklärt, was das für Autofahrer bedeutet.
- Digitale Parkplatzüberwachung: Beim Ein- und Ausfahren werden Bilddateien erstellt, die per Texterkennung in maschinenlesbare Kennzeichen umgewandelt und mit Zeitstempeln gespeichert werden. Eine Parkscheibe ist nicht mehr nötig.
- Datenschutzpflichten: Erlaubt ist die Erfassung des Kennzeichens, nicht aber von Personenbildern. Die Datenverarbeitung muss rechtmäßig und sicher erfolgen.
- Rechtslage: Ein Schadensersatzanspruch besteht, wenn ein DSGVO-Verstoß nachweislich zu einem materiellen oder immateriellen Schaden führt. Die bloße Sorge vor Datenmissbrauch reicht jedoch nicht aus.
- Vertragsstrafe und Inkasso: Wird die erlaubte Parkdauer überschritten, droht eine „Vertragsstrafe“. Die Daten werden oft an Inkassodienstleister weitergegeben – ein möglicher Verstoß gegen Datenschutzrecht mit Anspruch auf Entschädigung.
- Auskunftspflicht: Wird die Auskunft verweigert oder ist sie unvollständig, entstehen Schadensersatzansprüche. Bei festgestellten Verstößen kann die Entschädigung mehrere tausend Euro betragen.