„Wenn mich einer kennt, dann Sie, Herr Richter“: Die 11 kuriosesten Sprüche vom Amtsgericht Wolfratshausen

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Man bekommt einiges zu hören bei den Verhandlungen am Wolfratshauser Amtsgericht. Manches, was Angeklagte, Zeugen, Richter, Staatsanwälte und Verteidiger von sich geben, verleiht den Prozessen einen Charme wie einst am „Königlich Bayerischen Amtsgericht“. Unser Gerichtsreporter Rudi Stallein hat die besten Zitate und kuriosesten Dialoge zusammengestellt.

Amtsgericht Wolfratshausen
1 / 11„Die Gerichtsverhandlungen haben ja auch erzieherische Wirkung“, sagt die Richterin, während sie über eine angemessene Ahndung für die augenscheinlich eingeschüchterte Angeklagte nachdenkt. „Nicht bei allen“, ergänzt sie im selben Atemzug. „Bei der letzten Verhandlung hatte ich zwei Burschen, die habe ich angebrüllt, aber es ist nichts angekommen. Und bei Ihnen brauche ich nur winken, und es fließen die Tränen.“ © Archiv
Eine Frau aus Gilching musste sich vor Gericht verantworten.
2 / 11„Ich bin kein gewalttätiger Mensch. Das wissen Sie doch, Herr Richter. Wenn mich einer kennt, dann kennen Sie mich.“ Sagt der Angeklagte, der mit Drogen und Waffen im Rucksack erwischt wurde, und bereits 16 Mal verurteilt worden ist. © David-Wolfgang Ebener
Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten muss ein Tölzer verbüßen.
3 / 11„Da kann ich doch nicht daheimsitzen und mir von Mama den Bauch streicheln lassen.“ Der Richter schüttelt den Kopf über einen Angeklagten, der seiner Freundin 30 000 Euro schuldet, einen Job als Außendienstler aber gekündigt hatte, weil dieser „nicht das war, was ich mir vorgestellt hatte“. Seither ist er arbeitslos, lebt wieder zu Hause bei seiner Mutter, „Kost und Logis frei“. © Arne Dedert
Zu unrecht Arbeitslosengeld eingestrichen: Deshalb musste sich ein Wolfratshauser vor der Justiz verantworten.
4 / 11„Ich hab’ die Schnauze voll. Geben’s mir eine saubere Geldstrafe, dann bin ich einverstanden“, sagt der Angeklagte, der eine mildere Strafe heraushandeln möchte als die fünf Monate Gefängnis ohne Bewährung, die die Staatsanwältin gerade beantragt hat. © dpa
Vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen wurde der Fall verhandelt.
5 / 11„Was hab’ ich gekriegt?“, fragt der Angeklagte ungläubig, nachdem das Urteil gefällt ist. „Fünf Monate“, antwortete der Richter. Darauf der Angeklagte: „Ich geh’ in Berufung, sofort! Fünf Monate für so einen Scheiß.“ Der Mann hatte Rettungssanitäter, die ihm helfen wollten, als er volltrunken an einer Bushaltestelle lag, mit übelsten Schimpfwörtern beleidigt. Die Sanitäter hatten abgelehnt, ihn nach Wolfratshausen zu fahren, worum er sie „gebeten“ hatte, nachdem ihm der Bus vor der Nase weggefahren war. Die Sanitäter setzten ihn an die frische Luft, warteten aber, bis er in den nächsten Bus eingestiegen war, was ihm trotz eines erheblichen Alkoholpegels unfallfrei gelang. © dpa
Ein mutmaßlicher Drogenboss ist in den Niederlanden angeklagt. Vor Gericht macht er seiner Freundin einen Antrag. (Symbolbild)
6 / 11Der Richter kann nicht glauben, dass der Angeklagte keine zwei Monate, nachdem er wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 2,5 Promille verurteilt worden war, erneut betrunken (mit 2 Promille) und zudem bekifft Auto gefahren war – noch dazu, da man ihm beim ersten Mal den Führerschein abgenommen hatte. „Was geht da in einem vor?“, will der Richter wissen. „Herr Richter“, entgegnet der Angeklagte, „ich habe Stress.“ „Ja toll“, erwiderte der Richter, „wenn sich jeder zu saufen und zukiffen würde, der Stress hat…“ © Jan Huebner/imago
Gericht Iran
7 / 11Richter zum Angeklagten, der mit 1,9 Promille auf seinem E-Scooter unterwegs war: „Haben Sie nicht bemerkt, dass sie betrunken waren?“ Der Angeklagte grinst, als er erwidert: „Doch, aber ich vertrage eine ganze Menge mehr.“ © IMAGO
Völlig von Sinnen hat eine 50-Jährige zwei Polizisten am Freisinger Bahnhof geschlagen, getreten und bespuckt, nachdem sie betrunken aus dem Zug geholt worden war.
8 / 11„Und wenn Sie mal in Paris sind, und jemand sagt Ihnen ,hier ist der Eiffelturm, nehmen Sie ihn mit‘, rate ich Ihnen: Tun Sie’s nicht“, empfahl der Staatsanwalt dem Angeklagten, der soeben um eine Verurteilung wegen Diebstahls, ersatzweise Unterschlagung herumgekommen war. Der Angeklagte prustete los und erwiderte: „Das geht nicht, Herr Staatsanwalt. Sie dürfen nicht vergessen: Ich bin Pole!“ © Symbolbild picture alliance / dpa / Armin Weigel
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9 / 11„Wer so fährt, ist nicht ganz dicht oder steht unter dem Einfluss von Substanzen“: Die Einschätzung des Staatsanwalts zu einem 58-Jährigen, der mit rund 2,5 Promille Alkohol im Blut eine wilde Verfolgungsfahrt abgeliefert hatte, vor Gericht aber behauptete, sich diesen Alkoholpegel erst nach Ende der Fahrt angetrunken zu haben – mit einem sogenannten Nachtrunk. © dpa symbolbild
Ein Geschwindigkeitsverstoß um 13 km/h endete nach monatelanger Diskussion vor Gericht. Blitze abgeglichen Kosten der Verfahrens trägt die Staatskasse
10 / 11„Sie fahren wie eine offene Hose. Sie müssen mal deutlich runter vom Gas“, machte die Richterin dem jungen Angeklagten deutlich. „Irgendwann geht’s zum Idiotentest. Dann wollen sie sehen, ob Du noch alle auf der Latte hast“, gab der Jugendgerichtshelfer dem 19-jährigen Angeklagten zu verstehen, dass es mit dessen Raserei, die ihm binnen eines Jahres drei Fahrverbote eingebracht hatte, mal ein Ende haben muss. © dpa
Er hat einmal zu oft zugeschlagen: Ein 21-jähriger Informatikstudent aus Freising, der bereits fünf Vorstrafen wegen Körperverletzung hat, musste sich nun erneut vor Gericht verantworten.
11 / 11„Ich tu so was nicht, überhaupt nicht. Die Flasche ist aus meiner Hand gerutscht. Ich habe ihn überhaupt nicht angefasst. Ich habe ihn nicht über den Tisch geworfen, das könnte ich gar nicht“, beteuerte der Angeklagte, der einen Kollegen mit einer Flasche beworfen, ihn geschlagen und über den Schreibtisch gestoßen haben soll. Zwei Zeugenaussagen und ein Vieraugengespräch mit seinem Verteidiger später, räumte der Mann ein: „Es stimmt so, wie es der Staatsanwalt vorgelesen hat.“ © Symbolbild dpa

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