„Highmatverein“: In Geretsried will sich Cannabis Social Club gründen – Suche nach Vereinsräumen läuft

Der erste Cannabis Social Club im Landkreis ist in der Gründungsphase. Es gibt bereits einen Zeitplan, der einen recht ambitionierten Eindruck macht.
Geretsried – Seit 1. April ist Cannabis legal. Nur acht Wochen später, am 1. Juni, soll in Geretsried der erste Cannabis Social Club im Landkreis entstehen, um seine Mitglieder mit Marihuana zu versorgen. Noch stehen weder die Club- und Anbauräume des „Highmatvereins“, noch der Vorstand oder Gärtner fest – aber ein ambitionierter Zeitplan. Bis zur ersten Ernte des grünen Krauts müssen sich die zukünftigen Mitglieder allerdings noch gedulden.
„Highmatverein“: In Geretsried will sich Cannabis Social Club gründen – Suche nach Vereinsräumen
Seit diesem Donnerstag ist es möglich: Interessierte können einen Mitgliedschaftsantrag für den ersten Cannabis Social Club im Landkreis stellen. Das teilt der Bundesverband Cannabis Social Clubs in einem E-Mail-Newsletter mit. Neben dem Beitrittsformular enthält der Newsletter einen konkreten Zeitplan. In der Woche vom 20. bis 26. Mai soll beispielsweise die erste Vollmitgliederversammlung per Videokonferenz stattfinden. Dabei sollen die Vereinsmitglieder unter anderem den Vorstand, Kassier, Präventionsbeauftragten, Sicherheitsreferent und Gärtner wählen.
Kostenfrei ist die Mitgliedschaft nicht – im Gegenteil. 25 Euro Anmeldegebühr sind angesetzt. Dazu kommen nochmals 25 Euro Mitgliedsbeitrag pro Monat. 22 Euro sollen davon dem Verein in Geretsried zugutekommen, drei Euro dem Bundesverband Cannabis Social Clubs. Der Bundesverband vertritt dabei nicht nur die Interessen der Social Clubs in Politik und Öffentlichkeit. Unter anderem unterstützt er nach eigenen Angaben bei der Vereinsgründung, verspricht exklusiven Zugang zu Lieferanten sowie Equipment und bietet Schulungen an. So auch dem Geretsrieder Verein. Ein Wohnort in Geretsried ist aber keine Bedingung für eine Mitgliedschaft.
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Weitere Beitrittsbedingungen sind unter anderem Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland und die exklusive Mitgliedschaft in einem Verein. 300 Euro Geldbuße droht laut bayerischen Strafkatalog denjenigen, die in mehr als einem Cannabis-Club Mitglied sind.
Apropos Bayern: Eine Sonderregelung des Freistaats betrifft den möglichen Standort des Cannabis-Clubs. Der Abstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen muss 200 Meter betragen – die doppelte Entfernung wie beim legalen Konsum (siehe Karte). Damit dürfte das Finden einer passenden Immobilie für Anbau- und Clubräume schwieriger werden. Wenn alles planmäßig verläuft, soll der Vereinsgärtner die ersten Cannabis-Samen oder Pflanzen Anfang bis Mitte September 2024 ins angemietete Clubhaus bringen.
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