Er teilte Bilder und Videos mit kinderpornografischen Inhalten – angeblich nur, um auf Jobsuche in einer Chatgruppe zu gefallen. Am Amtsgericht Miesbach ist ein Waakirchner nun verurteilt worden.
Waakirchen – Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte warf die Staatsanwaltschaft einem 30-Jährigen aus Waakirchen vor. Über einen Zeitraum von etwa einem Jahr soll er in einer WhatsApp-Gruppe 24 entsprechende Dateien veröffentlicht haben. Bei einer Durchsuchung fand die Polizei sieben Bilder und 17 Videos auf seinem Handy.
Durch seinen Rechtsanwalt ließ der Angeklagte die Vorwürfe einräumen und den Hergang darstellen. Er sei nicht aus eigenem Interesse an diese Inhalte geraten, sondern durch die Chatgruppe. Dieser sei er beigetreten, um einen Job zu finden. Dort sei jedoch „alles Mögliche“ getauscht worden, auch sehr extreme Inhalte. Die Mitglieder hätten von seinem Mandanten aktive Beteiligung hieran gefordert.
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Als sich seine finanzielle Situation gebessert habe und damit die Suche nach einem Nebenjob nicht mehr relevant gewesen sei, habe er die Gruppe verlassen wollen. Er sei „ausgestiegen“, habe die illegalen Inhalte gelöscht und geglaubt, die Sache sei erledigt. Doch die hinreichende Löschung habe sich als Irrtum herausgestellt, als die Ermittlungen begonnen hätten. Da habe es ihm „den Boden unter den Füßen weggezogen“. Ihm sei sein Fehler bewusst geworden, und er schäme sich. Um sich dem „Thema“ zu stellen, habe er sich in therapeutische Behandlung begeben.
Verzweifelt auf Jobsuche
Als „total verzweifelt“ schilderte der Angeklagte selbst seine damalige Lage zur Zeit der Corona-Pandemie. Er und seine Frau hätten sich in aussichtsloser finanzieller Lage befunden, die Wohnung verloren und unter einfachsten Bedingungen ohne Wasser und Strom leben müssen. Daher habe er versucht, über die Chatgruppe an einen Job zu kommen. Aus Angst vor einem „Rausschmiss“ habe er sich an deren Aktivitäten beteiligt und alles weitergeschickt, was er selbst bekommen habe – neben den zu Last gelegten Inhalten auch legale Pornografie sowie Gewaltvideos.
Die Nutzer auf der Plattform hätten häufig gewechselt, die Kommunikation sei teils in ihm unverständlichen Fremdsprachen erfolgt. Häufig sei er mit Videoanrufen belästigt worden. Letztlich hätten sich sowohl berufliche Chancen als auch Investitionen in Bitcoins als „Fake“ erwiesen, weshalb er die Gruppe verlassen habe. Pädophile Neigungen habe er nicht, sagte er auf Frage des Richters, räumte aber auf Nachhaken des Staatsanwalts ein, zur Tatzeit teilweise auch solche Inhalte konsumiert zu haben. Die Geburt seines eigenen Kindes habe ihm bewusst gemacht, dass auch dieser Konsum „dazu beiträgt, was den Kindern angetan wird“. Mit seiner Frau habe er sich in der Sache offen ausgesprochen.
Bewährungsauflage: Langzeittherapie fortsetzen
Die Auswertung des Mobiltelefons habe nach dem besagten Zeitraum kaum mehr Aktivitäten ergeben, führte ein Sachverständiger aus. Während der Staatsanwalt auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie der Auflage von 80 Stunden Sozialarbeit plädierte, hielt die Verteidigung ein Jahr für ausreichend, zumal der 30-Jährige durch die Aktivitäten der Chatgruppe, nicht aus eigener Motivation in die Sache geraten sei und sich nicht durch „abstruse Erklärungen“ zu retten versucht habe. Bei Gelegenheit des letzten Wortes entschuldigte sich der Angeklagte für seine Taten.
Er wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die Fortsetzung seiner begonnenen Langzeittherapie wurde ihm zudem zur Auflage gemacht.
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