Großer Renten-Fehler: Steuern ziehen Rentnern „das Geld aus der Tasche“

Sahra Wagenknecht hält die Besteuerung der Rente für einen Fehler der Politik. Für die BSW-Chefin missachten die Steuern die Lebensleistung der Rentner.
Dresden – Die Rente in Deutschland ist nicht nur auf Bundesebene ein viel diskutiertes Thema, sondern spielt auch vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen eine wichtige Rolle im Wahlkampf. Besonders die zu zahlenden Steuern für Rentner sind dabei ein Punkt, der der Bundesregierung zur Last gelegt wird und Kritik könnte bei vielen der rund 22 Millionen Rentnerinnen und Rentnern auf offene Ohren stoßen.
Fehler bei der Rente: Steuern ziehen Rentnern „das Geld aus der Tasche“
Vor allem Sahra Wagenknecht gehört zu den größten Kritikern der Ampel-Koalition und legt stattdessen Alternativen bei der Rente und dem Bürgergeld vor. Nun geht die BSW-Vorsitzende erneut in die Offensive, weil sie die Rentenbesteuerung für einen großen Fehler der Politik hält.
„Sie missachtet die Lebensleistung der Bürger. Sie zieht den Rentnern immer mehr Geld aus der Tasche und drückt das ohnehin viel zu niedrige Rentenniveau noch weiter nach unten“, erklärte die Vorsitzende des Bündnis Sahra Wagenknecht der Deutschen Presse-Agentur in Dresden. Stattdessen forderte sie abermals eine Rentensteuerbremse. „Gesetzliche Renten unter 2000 Euro sollten steuerfrei bleiben. Dazu muss die nächste Landesregierung von Dresden aus eine Bundesratsinitiative starten. Es darf nicht sein, dass die über Jahrzehnte hart erarbeitete Rente wegbesteuert wird.“
Steuern auf die Rente: Durch die Rentenerhöhung 2024 werden über 100.000 Rentner steuerpflichtig
Die Rentenforderung von Wagenknecht kommt im Zuge der Rentenerhöhung 2024. Durch sie müssen etwa 114.000 Rentner mehr Steuern zahlen. Das teilte das Bundesfinanzministerium laut MDR bereits im April mit. Dadurch sind etwa 6,3 Millionen der über 22 Millionen Rentner in Deutschland steuerpflichtig.
Zum Jahresbeginn war die Zahl der steuerpflichtigen Rentner allerdings erst um 224.000 gesunken. Hintergrund war die Erhöhung des Grundfreibetrags, die aufgrund der Inflation fast 700 Euro betrug. Und da der Grundfreibetrag abermals im Jahr 2025 steigen wird, sollten wieder mehr Rentner aus der Steuerpflicht fallen.
114.000 Rentner müssen durch Rentenerhöhung Steuern zahlen – weil sie über dem Grundfreibetrag liegen
Für eine mögliche Steuer auf die Rente ist daher auch entscheidend, ob diese durch die Erhöhung über den Grundfreibetrag steigt. Dieser liegt im laufenden Jahr 2024 bei 11.604 Euro. Bei Verheirateten ist es der doppelte Betrag. Neben der gesetzlichen Rente zählen jedoch auch weitere Einnahmen wie beispielsweise eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen zum zu versteuernden Einkommen.
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Unabhängig von der Erhöhung des Grundfreibetrags, die zu den wichtigen Renten-Änderungen im Juli zählte. gibt es aber bei der Besteuerung der Rente in Deutschland deutliche Unterschiede zwischen Ost und West.
Steuern bei der Rente: Besteuerung sorgt für Ungleichheit bei Rentnern in Ost und West
Eine Anfrage im Bundestag hatte ergeben, dass in Sachsen 2023 rund 71 Prozent der ausgezahlten Leistungen für die Rente steuerpflichtig waren. 2015 lag dieser Anteil noch bei 58 Prozent. Im Vorjahr wurden in Sachsen 24,7 Milliarden Euro an Renten ausgezahlt, 17,6 Milliarden Euro waren davon steuerpflichtig. Auch in anderen ostdeutschen Ländern ist der steuerpflichtige Anteil höher als im Westen, wo alle Länder bei diesem Wert unter 68 Prozent liegen.
Im Frühjahr hatte das Bundesfinanzministerium Zahlen zur unterschiedlichen Besteuerung veröffentlicht. Wer seit 2010 im Ruhestand ist und die aktuell errechnete Standardrente von 20.768 Euro im Jahr bezieht, zahlt im Osten darauf 241 Euro Einkommensteuer, im Westen sind es nur 132 Euro. 2020 in Rente gegangene Ostdeutsche zahlen 542 Euro Steuern jährlich auf eine solche Standardrente, im Westen 524. Ab einem Renteneintritt ab 2023, dem Jahr der Ost-West-Angleichung der Renten, gibt es den Angaben zufolge keine Steuerunterschiede mehr.
Steuern auf Rente in Deutschland: Nachgelagerte Rentenbesteuerung für Unterschiede verantwortlich
Der Hintergrund ist kompliziert. Seit 2005 wird schrittweise auf eine sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung umgestellt: Die Rentenbeiträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt und senken diese, dafür wird später Einkommensteuer auf die ausgezahlte Rente fällig. Schrittweise bedeutet: Wer 2005 in Rente ging, bei dem gelten 50 Prozent der eigenen Rente als steuerpflichtiges Einkommen, die anderen 50 Prozent sind steuerfrei. Bei einem Renteneintritt 2020 lag das Verhältnis bereits bei 80 zu 20. Ab Renteneintritt 2040 soll die Rente grundsätzlich zu 100 Prozent versteuert werden.
Dem Statistischen Bundesamt zufolge haben im vergangenen Jahr etwa 22,1 Millionen Menschen in Deutschland Rente bezogen. Das seien 0,6 Prozent beziehungsweise 121.000 Rentnerinnen und Rentner mehr als 2022. Gleichzeitig stiegen die insgesamt gezahlten Leistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente um 4,9 Prozent auf 381 Milliarden Euro. (mit Material der dpa)