Für Miata Borders, eine Vertretungslehrerin aus Mississippi, war der erste Arbeitstag in einer Schule auch gleich der letzte. Die 24-Jährige wurde entlassen, weil sie ein TikTok-Video aufgenommen hatte. "Ja, wir haben jetzt eine neue Aufgabe im Leben, ich bin Lehrerin", erzählte Borders zu Beginn des Videos, das Momente ihres Tages festhielt.
Die 24-Jährige veröffentlichte den Clip, der über 2,2 Millionen Mal angesehen wurde. Daraufhin informierte die Schulleitung Borders, dass sie nicht mehr für DeSoto County Schools arbeiten dürfe. Über den Fall berichtete die "New York Post".
Lehrerin wird gleich am ersten Arbeitstag gefeuert: "Ich bin Content-Erstellerin. Ich nehme alles auf"
Borders fühlt sich missverstanden. "Ich bin Content-Erstellerin. Ich nehme alles auf, was ich tue. Das war für mich ganz normal", erklärte sie in einem Folgevideo. "Wenn man Inhalte erstellt, weiß man, dass nicht alles, was man sieht, auch das ist, was man bekommt."
Borders behauptete, sie habe nicht gewusst, dass sie die Schüler nicht filmen dürfe. "Ich hatte absolut keine Ahnung, dass ich die Schüler nicht aufnehmen durfte. Sonst hätte ich es definitiv nicht getan." Zudem sei die Schulleitung über ihre Aufnahmen informiert gewesen.
Mitarbeiterin zeigt in einem Tiktok-Video ihren gesamten Arbeitsalltag – und wird rausgeworfen
Seinen Arbeitsalltag online zu stellen, ist meist keine gute Idee: Bry, eine Mitarbeiterin von MAC Cosmetics am Flughafen LAX, hatte ein TikTok-Video über ihren Arbeitsalltag geteilt und wurde daraufhin gekündigt. Sie filmte ihren gesamten Arbeitstag, von der Ankunft bis zur Interaktion mit Kunden.
Auch in Deutschland: Filmen und Veröffentlichen des Arbeitsalltags ohne Zustimmung nicht erlaubt
Das Filmen und Veröffentlichen des Arbeitsalltags sind meist auch hierzulande nicht ohne Weiteres erlaubt. Man benötigt die Zustimmung des Arbeitgebers und aller sichtbaren Personen, um Betriebsgeheimnisse oder schädigende Informationen zu schützen. Wenn man dabei das Persönlichkeitsrecht oder den Datenschutz verletzt, drohen rechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung, im schlimmsten Fall sogar die Kündigung.
Diese Punkte sollten Sie beachten:
- Einwilligung des Arbeitgebers: Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber mit den Aufnahmen einverstanden ist und keine internen Unternehmensrichtlinien dagegen verstoßen.
- Einwilligung der abgebildeten Personen: Jede Person, die im Video erkennbar ist, muss ihre Zustimmung geben. Ohne diese Zustimmung ist eine Veröffentlichung nicht erlaubt und kann gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.
- Datenschutz (DSGVO): Beachten Sie die Vorgaben der DSGVO. Die Erhebung und Verarbeitung von Daten muss transparent sein und einen legitimen Zweck verfolgen.
- Betriebsgeheimnisse: Vermeiden Sie Aufnahmen von Informationen, die schädlich für das Unternehmen sein könnten, etwa interne Daten oder besonders sensible Bereiche.
- Vertrauliche Bereiche: Filmen Sie nicht in Bereichen, die der Privatsphäre dienen, wie Umkleiden, Sanitär- oder Pausenräume.
- Urheberrecht: Bei Videos, die Sie verbreiten wollen, sollten Sie darauf achten, dass die Urheberrechte bei Ihnen liegen.