Weiterbetrieb der Saurüsselalm: Kläger-Verein spricht von Skandal

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Auch nach der Rückgabe der Baugenehmigung will Franz Haslberger seine Saurüsselalm in Bad Wiessee geöffnet lassen. © Thomas Plettenberg

Dass Franz Haslberger seine Saurüsselalm auch nach Rückgabe der Baugenehmigung geöffnet lassen will, ist für den Verein zum Schutz der Bergwelt ein Unding. Er hofft auf ein Einschreiten des Landratsamtes.

Bad Wiessee - Darf die Saurüsselalm geöffnet bleiben? Das ist die Frage, die sich viele stellen, nachdem Franz Haslberger im Rahmen der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof seine Baugenehmigung ans Landratsamt zurückgegeben hat. Haslberger selbst hat über seinen Sprecher angekündigt, dass der Gastro-Betrieb im Bergidyll weiterlaufen wird. Für den Kläger, den Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB), wäre dies ein Unding. Mehr noch: „Es wäre ein Skandal, wenn das Landratsamt darauf nicht reagieren würde“, sagte am Freitag (13. September) die Vorsitzende Sabine Rösler.

Landratsamt: Betrieb der Alm wäre „formell baurechtswidrig“

Nach Ansicht Röslers liegt nach der Rücknahme des Bauantrags durch Haslberger derzeit weder eine Genehmigung für die Umbauten noch für die Nutzungsänderung von einer landwirtschaftlichen Alm in eine Gaststätte vor. „Eigentlich müsste er sofort zusperren“, meint die Vorsitzende. Dass Haslberger das nicht vorhat, wurde schon am Donnerstag klar. Das Landratsamt wählte zur Rechtslage eine zaghafte Formulierung: „Der Verzicht auf die Baugenehmigung bedeutet zunächst nur, dass ein weiterer Betrieb der Saurüsselalm formell baurechtswidrig wäre.“ Mit harten Konsequenzen, so wurde in der Stellungnahme des Landratsamtes deutlich, muss Haslberger aber wohl nicht rechnen.

Klagender Verein sieht das Landratsamt in der Handlungspflicht

Grundsätzlich ist die Zukunft der so beliebten wie umstrittenen Alm nun wieder komplett offen. Haslberger setzt beim neuen Genehmigungsverfahren auf einen „konstruktiven Austausch zwischen Landrat, der Gemeinde und dem Verein“, wie er in seiner Erklärung wissen ließ. Ob sich der VzSB an einem solchen Austausch zur künftigen Betriebsform beteiligen würde, ließ Rösler gestern offen. „Der Ball liegt jetzt eindeutig beim Landratsamt, es bleibt abzuwarten, wie es auf das Gerichtsverfahren reagiert“, sagt die Vorsitzende. „Im Moment sind wir außen vor.“

Bürgermeister berichtet im Gemeinderat über Ausgang des Verfahrens

Die Kreisbehörde hat angekündigt, zeitnah den Kontakt mit der Gemeinde und dem anwaltlichen Vertreter des Bauherrn aufzunehmen. Auch Bürgermeister Robert Kühn (SPD), der am Donnerstagabend im Gemeinderat über den Ausgang des Verfahrens berichtete, sagte: „Jetzt müssen sich das Landratsamt, wir und der Verein zusammensetzen, um zu schauen, womit man leben kann.“ Kühn hatte sich in der Vergangenheit und auch während der Verhandlung ganz klar pro Saurüsselalm positioniert. Auch im Gemeinderat kam von einigen Seiten die Frage auf, ob die Alm nun trotz Rückgabe der Baugenehmigung geöffnet bleibe. „Nach meinem letzten Wissensstand ja“, sagte Kühn.

SGT-Vorsitzende zeigt sich enttäuscht

Enttäuscht vom Ausgang des Rechtsstreits zeigte sich am Freitag die Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT), Angela Brogsitter-Finck. Nachdem es kein Grundsatz-Urteil durchs Gericht gegeben habe, „sind wir keinen Schritt weiter“, meint die Vorsitzende. Dabei wäre ein Richterspruch in ihren Augen unbedingt nötig gewesen. „Es gibt so viele Begehrlichkeiten. Wir können unsere Natur aber nicht weiter durch Luxus-Tourismus ausbeuten“, sagt die SGT-Chefin. Hier sei wohl mit Hilfe einer „juristischen Finte“ ein Urteil abgewendet worden.

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