Beratung rund um Schwangerschaft, Abbruch und Verhütung - Anlaufstelle im Landkreis Weilheim-Schongau

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Sie helfen weiter: die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatung am Gesundheitsamt Weilheim (von links): Petra Regauer, Susanne Nabholz, , Theresa Dürr, Magdalena Graml, Verena Glas, Christina Huber, Anika Schmidt. © Landratsamt

Praktische Hilfe für Schwangere, Beratungen vor Schwangerschaftsabbrüchen und Aufklärungsarbeit in Schulen - die Schwangerenberatung im Gesundheitsamt hilft bei vielen Anliegen.

Im Schnitt zwei Frauen pro Woche sind im vergangenen Jahr zum Gesundheitsamt gekommen, um sich wegen eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs beraten zu lassen. Wer einen Schwangerschaftsabbruch plant, der muss laut Gesetz mehrere Kriterien erfüllen: Der Embryo darf nicht älter als zwölf Wochen sein, den Abbruch muss ein Arzt vornehmen und die Frauen müssen sich vorher von einer anerkannten Stelle wie dem Gesundheitsamt beraten lassen. Diese Beratung hat zum einen das Ziel, dem „ungeborenen Leben Gehör zu verschaffen“, zum anderen die Frauen zu unterstützen. „Wir wollen die Frauen stärken, damit sie eine gute Entscheidung treffen können“, sagte Susanne Nabholz, eine der Beraterinnen, über die ergebnisoffenen Gespräche bei der sogenannten Schwangerenkonfliktberatung.

Die Frauen, die Hilfe suchen, sind meist zwischen 18 und 30 Jahre alt, deutsch und kommen allein. Größtenteils in Begleitung kamen vergangenes Jahr acht minderjährige Mädchen, das Jüngste war 14 Jahre. Insgesamt 109 Konfliktberatungen waren es 2024, in etwa so viele wie in den Jahren zuvor.

Die Gründe, warum Frauen einen Abbruch in Erwägung ziehen, sind vielschichtig: Neben der befürchteten physischen und psychischen Überforderung (51 Prozent) sind es auch Zukunftsängste (26) oder das Alter der Schwangeren (22) sowie Wohnungsprobleme (19), Angst, das Kind allein erziehen zu müssen (21), Probleme in der Partnerschaft (21) und gesundheitliche Probleme (26). Zur Konfliktberatung können übrigens alle kommen – unabhängig vom Wohnort, der Religion oder dem Alter.

Beraterinnen auch an Schulen im Einsatz

Wie sich die Frauen dann letztlich entscheiden, erfahren die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes in der Regel nicht. „Manchmal sehe ich die Frauen Monate später mit dem Kinderwagen in der Stadt, das freut mich“, sagte Petra Regauer, eine der Beraterinnen. Auch, wenn eine Entscheidung gefallen ist, hilft das Gesundheitsamt weiter. Es vermittelt zum Beispiel psychologische Beratung für Frauen, die einen Abbruch vorgenommen haben. Jene, die sich für das Kind entschieden haben, bekommen praktische Hilfen, etwa von der Landesstiftung „Mutter und Kind“, die beim Kauf eines Kinderzimmers oder bei der Babyausstattung hilft.

Elterngeld, Vaterschaftsanerkennung und freie Kita-Plätze – Schwangerenberatung hilft

Im Gegensatz zur Konfliktberatung geht es bei der Schwangerenberatung nahezu ausschließlich um praktische Hilfe. Die künftigen Eltern wollen beispielsweise wissen, wo und wie sie Erziehungsgeld beantragen können, wie eine Vaterschaftsanerkennung funktioniert und wo es freie Plätze in der Kita gibt. Häufig geht es auch um die Suche nach einer größeren Wohnung. Doch da können die Beraterinnen meist nicht – mehr – weiterhalfen. „Früher hatten wir guten Kontakt zur Wohnbau GmbH, doch die Wartelisten dort wurden immer länger“, so Regauer. Insgesamt 161 Beratungen leisteten die Frauen, die alle in Teilzeit arbeiten, 2024 in diesem Bereich.

Mit Aufklärungskoffer in Schulen

Noch viel mehr Menschen, nämlich knapp 400, erreichte das Gesundheitsamt bei seinen sexualpädagogischen Einsätzen im vergangenen Jahr: Insgesamt zwölf Schulen besuchte Verena Glas mit ihrem Aufklärungskoffer und sprach mit den Jugendlichen – getrennt nach Geschlecht – über Sexualität oder Verhütung. Dieses Angebot wird vor allem von Mittel- und Förderschulen in Anspruch genommen.

Um Verhütung geht es auch bei einem Projekt, das seit seiner Einführung im Jahre 2022 politisch umstritten ist: den Verhütungsmittelfonds. Wer im Landkreis wohnt und älter als 22 Jahre ist, der kann nach einer Einkommensprüfung beantragen, dass die Kosten für Verhütung übernommen werden. Dieses Angebot nahmen vergangenes Jahre 30 Männer und Frauen in Anspruch.

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