Gärtnereiquartier: Zukunft ungewiss
Eine weitere Sondersitzung hat es gebraucht, nun sind die Einwendungen zum Bebauungsplan für das Gärtnereiquartier alle verlesen. Der Plan geht in die zweite Auslegung – die Zukunft des Projekts bleibt aber ungewiss.
Nach gut zwei Stunden war bei der jüngsten Sondersitzung der schier endlose Prozess des Verlesens der Einwendungen zum ausgelegten Bebauungsplan für das Gärtnereiquartier endlich vorbei. Drei weitere Einwendungen samt Abwägungen der Gemeinde hatte Bürgermeister Fritz Egold (CSU) vorgetragen. Sie waren bei der Mammutsitzung Anfang April nicht berücksichtigt worden. Und auch eine eilig danach einberufene Sondersitzung hatte zuvor zu keinem Ergebnis geführt: Einige Gemeinderäte hatten bemängelt, dass sie die Unterlagen zu spät bekommen hätten (wir berichteten).
Ein Teil des Prozesses beendet
Nun also ist dieser Teil des Prozesses beendet. Und der Bebauungsplan, den ein Teil der Gemeinderatsmitglieder gern vor Ablauf der Veränderungssperre im Juni verabschieden will, rückt ein Stückchen näher: Er wird nun ein weiteres Mal ausgelegt, dafür stimmte der Gemeinderat mit gewohnt knapper Mehrheit.
Zwei Stunden lang hatten sich die Mitglieder mit den Einwendungen zweier Privatpersonen beschäftigt sowie mit der ausführlichen des Rechtsanwalts Leopold Thum, der Grundstückseigentümerin Katharina Heider vertritt. Sie hat auf dem Areal bekanntermaßen andere Pläne, liegt deshalb seit vielen Jahren im Clinch mit der Kommune. Ihr Anwalt hat nun auf zahlreichen Seiten die Kritik am ausgelegten Bebauungsplan dargelegt. Die Gemeinde ihrerseits wog diese bis ins Detail ab – und stimmt anschließend, wieder sehr knapp und auf Antrag Petra Eberles (GrAS) namentlich, dafür, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen, ansonsten aber weiter bei den Plänen zu bleiben.
„Die Gemeinde wird die Kosten tragen müssen“
Ganz kommentarlos ging die Sondersitzung zum Gärtnereiquartier allerdings wieder nicht über die Bühne. Maximilian Amon (PFB) brachte seine Bedenken auf den Punkt. „Eines muss klar sein: So unterschreibt die Bauwerberin keinen städtebaulichen Vertrag, so gibt es keine Abschöpfung. Und die Gemeinde wird die Kosten des Ganzen tragen müssen.“ Ob Heider auch noch eine Klage gegen den Bebauungsplan erwäge, könne er nicht abschätzen. Diese Vorbehalte wolle er im Protokoll festgehalten wissen.
Egold seinerseits wollte protokolliert haben, dass, sollte die Veränderungssperre tatenlos auslaufen, das Landratsamt Heiders Bauanträge sukzessive genehmigen und Heider das Areal nach und nach zubauen würde. „Dann haben wir keine Planungshoheit mehr.“ Sei die Bauleitplanung hingegen abgeschlossen, habe man eine Verhandlungsbasis. Hier lenkte Amon ein und bat darum, nach der Bauleitplanung in neue Gespräche mit Heider zu gehen, um „auf einem anderen Weg weiterzukommen“. So sah es auch Christian Maatz (FDP), der erklärte, bereits „einige Ideen“ für ein weiteres Vorgehen zu haben. Das Verfahren gehöre nun endlich abgeschlossen. „Dann können wir intern diskutieren und auf einer anderen Ebene Klarheit auf beiden Seiten reinbringen.“