Die Stadt Penzberg erhöht die Gebühren für die Musikschule und die Sporthallen. Beim Musikunterricht steigen die Preise um fünf Prozent. Bei den Sporthallen verdoppelt sich die Gebühr. Für die zwei Kunstrasenplätzen im Stadion tritt eine Erhöhung erst in Kraft, wenn diese erneuert beziehungsweise repariert sind.
Der Penzberger Stadtrat beschloss die Gebührenerhöhungen für den Unterricht an der städtischen Musikschule und für die eigenen Sporthallen an der Seeshaupter Straße und am Josef-Boos-Platz am vergangenen Dienstag einstimmig. Die neuen Preise treten am 1. September 2025 in Kraft. Für die Kunstrasenplätze ist die Erhöhung ausgesetzt. Beim restlichen Sportstadion ändert sich nichts.
Bei der Musikschule waren die Gebühren zuletzt im September 2024 erhöht worden, damals im Schnitt um 12,5 Prozent. Laut Stadt diente dies dazu, eine Tarifsteigerung von circa 11,1 Prozent auszugleichen sowie allgemeine Bewirtschaftungskosten und Preissteigerungen zu decken.
Im September steigen die Gebühren um weitere fünf Prozent. Das macht zum Beispiel beim Musikgarten eine Jahresgebühr von 420 statt 400 Euro und beim Instrumentalunterricht in einer Zweier-Gruppe eine Jahresgebühr von 840 statt 800 aus. Bürgermeister Stefan Korpan (CSU) erklärte, dass der Hauptgrund der aktuelle Tarifabschluss ist. Zugleich will die Stadt damit das Musikschuldefizit heuer um rund 60.000 Euro auf 393.000 Euro senken.
Ermäßigung für Härtefälle und Geschwister
Auf eine Frage von Adrian Leinweber (SPD) bestätigte Korpan, dass es in Härtefällen weiterhin eine hundertprozentige Ermäßigung gibt. Dazu müssen bestimmte Bescheide vorgelegt werden. Ebenso griff er den Vorschlag von Kerstin Engel (Grüne) auf, dass die Musikschule auf ihrer Internetseite auf Unterstützungsmöglichkeiten für Interessenten hinweist, die nicht unter die Sozialgesetzgebung fallen.
Geändert wird die Geschwisterermäßigung nach dem Vorbild der neuen Kita-Regelung. Für ein Kind zahlen die Eltern wie bisher voll. Für das zweite Kind erhalten sie 25 Prozent Ermäßigung, für das dritte und jedes weitere Kind 50 Prozent Ermäßigung. Die Miete für Instrumente, die die Musikschule verleiht, wird „wegen den erheblich gestiegenen Wartungs- und Reparaturkosten“ um zehn Prozent erhöht.
Seit vier Jahren Nutzungsgebühr für Sportstätten
Die Nutzungsgebühren für die städtischen Sportstätten gibt es erst seit vier Jahren. Die Stadt hatte sie wegen einer neuen Umsatzsteuerregelung eingeführt. Angesichts der aktuellen Erhöhung verwies die Stadt auf den Landkreis, der die Gebühren für seine Sportstätten zum 1. September 2025 anhebt. Die eigene Erhöhung begründete die Stadt zum einen mit einer Gleichbehandlung der Nutzer, zum anderen damit, dass so zumindest ein Teil der gestiegenen Betriebskosten abgefedert werden kann.
Hallen-Preise verdoppeln sich
Für die Nutzung der zwei städtischen Sporthallen müssen Vereine, Ehrenamtsgruppen, Parteien und Schulen ab September doppelt so viel zahlen: für ein Hallendrittel 20 Euro pro Stunde (bisher zehn Euro), für die komplette Halle 60 Euro pro Stunde (bisher 30 Euro) und für den Gymnastikraum 20 Euro (bisher zehn Euro). Betriebe und externe Vereine müssen für ein Hallendrittel 40 Euro pro Stunde (bisher 25 Euro), für die komplette Halle auf 120 Euro pro Stunde (bisher 75 Euro) und für den Gymnastikraum 40 Euro pro Stunde (bis 25 Euro) berappen. Mit den Vereinen habe man dies abgeklärt, so der Bürgermeister.
Kunstrasen: Erst Erneuerung und Reparatur
Für die beiden Kunstrasenplätze im Karl-Wald-Stadion wurde zwar auch eine Erhöhung beschlossen: für einen halben Platz auf 20 Euro pro Stunde (bisher zehn Euro) und für einen kompletten Platz auf 30 Euro (bisher 20 Euro). Der Stadtrat einigte sich aber darauf, die Erhöhung auszusetzen, bis die Plätze wieder in „ordnungsgemäßem Zustand“ sind. Wie berichtet, muss der vordere Platz komplett erneuert werden. Dort ist seit Januar der Bereich der Mittellinie gesperrt. Beim hinteren Platz hat sich laut Stadt mittlerweile ebenfalls ein Riss aufgetan. Er ist etwa zwei Zentimeter breit. Josef Siegert, der bei der Stadt für die Sportstätten zuständig ist, sagte, dass er repariert werden kann, was aber schnell geschehen sollte. Die Kosten werden auf 15 000 bis 20 000 Euro geschätzt. Steigen wird, unabhängig davon, der Flutlichtzuschlag an den Kunstrasenplätzen von 10 auf 20 Euro.
Neue Musikschulgebühren
Die Gebühren bei der städtischen Musikschule steigen um fünf Prozent. Die Erhöhung gilt ab 1. September 2024. Hier einige Beispiele für die neuen Jahresgebühren:
Musikgarten (1 - 3 Jahre)⇥420 Euro
Musikal. Früherzieh. (4 - 6 Jahre)⇥367,50 Euro
Musikal. Früherzieh. (ab 5 Jahren)⇥525 Euro
Instrumentalunterricht Einzel (30 Min. je Woche) ⇥1050 Euro
Instrumentalunterricht Einzel (45 Min. je Woche)⇥1575 Euro
Instrumentalunterricht (2er-Gruppe)⇥840 Euro
Instrumentalunterricht (5er-Gruppe)⇥525 Euro
Alle Ensembles bleiben bei gleichzeitiger Buchung von Instrumentalunterricht kostenlos.