Beziehungsstreit am Schongauer Bahnhof: Mann schlug auf Freundin mit zerbrochener Bierflasche ein
Der Schongauer Bahnhof war vor einigen Jahren Schauplatz eines handfesten Beziehungsstreits. Das Opfer hatte es dabei unter anderem mit einer zerbrochenen Bierflasche zu tun bekommen.
Schongau – Von Polizei- und Justizbeamten begleitet, bewegte sich der zur Tatzeit im Schongauer Raum ansässige Beschuldigte nur langsam auf die Anklagebank zu. Größere Schritte vereitelten die angelegten Fußfesseln.
Ein Fluchtversuch war von dem jungen Mann, der dem Weilheimer Schöffengericht direkt aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, allerdings nicht zu erwarten – ein Geständnis stand im Raum.
Die von der Staatsanwältin vorgetragene Anklageschrift zeichnete zunächst ein bedrohliches Bild des 29-jährigen Beschuldigten und beschrieb ein äußerst rabiates und skrupelloses Vorgehen. Ganz anders sein Auftritt vor Gericht, wo er einen schuldbewussten und geläuterten Eindruck hinterließ.
Beziehungsstreit am Schongauer Bahnhof: Mann griff Freundin mit zerbrochener Flasche an
Der Sachverhalt liegt bereits über sieben Jahre zurück. Nach Angaben des Gerichts war der Angeklagte untergetaucht, weshalb er nicht zeitnah vor Gericht gestellt werden konnte. An einem Septemberabend im Jahr 2016 war der zu dem Zeitpunkt 21-Jährige mit seiner damaligen Freundin um 21.30 Uhr am Schongauer Bahnhof gewesen, als zwischen den beiden ein verbaler Streit entbrannt war. Im Zuge der Auseinandersetzung hatte er seine Freundin gegen das Bahnhofsgebäude gedrückt und ihr ins Gesicht geschlagen. Anschließend war er noch einen Schritt weiter gegangen und hatte eine zerbrochene Bierflasche zur Tatwaffe umfunktioniert.
Einige Zeit später waren Rettungskräfte erschienen und der junge Mann war vorübergehend fixiert worden. Aus der Fixierung hatte er sich aber schnell befreit und einen erneuten gewalttätigen Angriff auf seine Freundin gestartet. Der Wutausbruch hatte bei seinem Opfer neben einer kurzzeitigen Bewusstlosigkeit auch zu einer Stirn- und Kopfplatzwunde geführt. Psychische Folgen wie Schlafstörungen und Depressionen seien ebenfalls nicht ausgeblieben, hieß es.
Angeklagter zeigt sich vor Gericht geständig und reumütig
Der Angeklagte war später sogar noch auf einen der Sanitäter losgegangen. Dieser hatte sich seinem Angriff allerdings widersetzen und Schlimmeres verhindern können. Ein anschließender Alkoholtest hatte schließlich knapp 1,7 Promille ergeben.
Meine news
Auf ein Rechtsgespräch folgte schließlich das Geständnis. Während seiner Zeit in Untersuchungshaft habe er sich auf eigene Initiative nach Hilfe umgesehen, um seinen Alkoholkonsum in den Griff zu bekommen. Heute sei ihm bewusst, wozu ein Alkoholmissbrauch führen kann, weshalb er beschlossen hat, es nie wieder so weit kommen zu lassen. Aufgrund seines Geständnisses sah das Gericht von einer umfangreichen Beweisaufnahme ab und verhörte keinen einzigen Zeugen.
Die Staatsanwältin verwies in ihrem Schlussvortrag noch einmal auf die Rettungssanitäter, die „nur helfend einschreiten wollten“, und merkte an, dass es für das Opfer besonders traumatisch sei, „von einer Vertrauensperson geschlagen zu werden“. Da er in strafrechtlicher Hinsicht aber ansonsten eine weiße Weste vorweisen kann und sein Leben nun zusehends in geregelte Bahnen zu lenken versucht, hielt sie eine Bewährungsstrafe inklusive Geldauflage für vertretbar. Nichtsdestotrotz handele es sich um eine „schwere Tat“.
Richter lobt Rechtsstaat: „Wie Sie sehen, vergisst die Justiz nicht“
Obwohl der Vorfall schon lange zurückliegt, habe sich sein Mandant geständig gezeigt, würdigte der Verteidiger das Nachtatverhalten des 29-Jährigen und forderte ebenso eine Bewährungsstrafe. Dieser entschuldigte sich ein weiteres Mal und dankte auch seiner aktuellen Freundin, die ihm bislang eine verlässliche Stütze gewesen sei.
Ein Jahr und drei Monate auf Bewährung lautete das Urteil des Schöffengerichts. Obwohl er unmittelbar nach der Tat untergetaucht war, „wird man auch nach so langer Zeit noch festgenommen“, lobte der Richter den Rechtsstaat. „Wie Sie sehen, vergisst die Justiz nicht“, ergänzte er und gab zu bedenken, was wohl passiert wäre, „wenn sie die Halsschlagader getroffen hätten“. Gerade weil er mit seiner Partnerin die Gründung einer Familie plant, müsse sich der Mann seiner Verantwortung stellen und dürfe „nicht in alte Muster zurückfallen“. Vorsorglich soll er deswegen auch weiterhin an einem Anti-Alkohol-Programm teilnehmen.
Von einer Geldstrafe sah das Gericht ab. „Bleiben Sie sauber“, appellierte Richter Lars Baumann und ordnete daraufhin die Freilassung des 29-Jährigen an. Von Florian Zerhoch
Unser Schongau-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus Ihrer Region. Melden Sie sich hier an.