Gemeinderat Otterfing: Gremium beschließt Erhöhung von Hebesatz für Grundsteuer

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Holzkirchen
  4. DasGelbeBlatt

Kommentare

Im Jahr 2022 wurden alle Grundstücksbesitzer seitens der Finanzämter aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf dieser Basis müssen nun alle bayerischen Kommunen ihre Hebesätze neu anpassen. © Helmut Hacker

In der Otterfinger Gemeinderatsitzung beschloss das Gremium für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 300 Prozent. Aufgrund fehlender Datengrundlagen wurde Grundsteuer A auf 300 Prozent belassen.

Otterfing – Nachdem der Beschluss auf die November-Sitzung verlegt wurde und alle Argumente ausgetauscht waren, beschloss das Gremium für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 300 Prozent. Weil noch Datengrundlagen für die Festlegung der Grundsteuer A fehlen, wurde beschlossen, diesen zunächst bei 300 Prozent zu belassen.

Eingangs des Tagesordnungspunktes Grundsteuerhebesätze schilderte Kämmerer Peter Kirschenhofer einem sachlichen Vortrag, warum und wie sich die Berechnungsgrundlage durch die Grundsteuerreform in Bayern verändert haben.

Demnach sollte es, auch nach Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages, keine generelle Erhöhung des Steueraufkommens durch die Grundsteuerreform geben, sie aber für die die Gemeinden aufkommensneutral umgesetzt werden. Weil sich, wie Kirschenhofer erklärte, die ermittelten neuen Messbeträge durch die Finanzämter geändert haben, sind die neuen Hebesätze auch nicht eins zu eins mit den bisherigen vergleichbar.

Aufgrund der vorliegenden Daten und Berechnungen sowie der Hochrechnung noch fehlender Steuerfälle empfahl Kirschenhofer, für die Hebesätze Grundsteuer B einen Hebesatzsatzung mit 300 Prozent zu erlassen: „Dies würde einer möglichst aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform für die Gemeinde und den regelmäßigen Anmerkungen der Kommunalaufsicht zu unserem Haushalt entsprechen.“

Jüngste Erhöhung der Hebesätze in Otterfing im Jahr 2015

In Zahlen ausgedrückt bekommt die Gemeinde bei dem bisherigen Hebesatz von 340 Prozent heuer 594 756,02 Euro Grundsteuer B, würde der Hebesatz beibehalten würden 685 596,50 Euro in den Gemeindesäckel wandern. Bei dem von Kirschenhofer ab 2025 empfohlen Satz von 300 Prozent rechnet die Gemeinde nächstes Jahr mit 604.938,09 Euro. Das entspricht 1,71 Prozent oder rund 10.000 Euro mehr als dieses Jahr. Bürgermeister Michael Falkenhahn (SPD) ergänzte, dass auch an die Kreditwürdigkeit gedacht werden müsse und erinnerte, dass die Hebesätze letztmalig 2015 angehoben wurden.

Aber es gab im Gemeinderat auf Seiten der CSU und von Sepp Killer (FW) auch Stimmen, den nächst niedrigeren Satz von 290 Prozent zu nehmen, was dem Haushalt 2025 knapp 10.000 Euro oder 1,68 Prozent weniger beschert hätte. So stellte Georg Schlickenrieder (CSU) fest: „10.000 Euro ist doch keine Summe. In Zeiten wo die große Politik aus den Fugen gerät sollten wir die Kosten für die Bürger nicht nach oben treiben.“

Diskussion im Gremium über Hebung oder Senkung des Hebesatzes

Susanne Weitl (CSU) forderte: „Wir sollen soziale Kompetenz zeigen und an die Mieter denken, die das auch zahlen müssen. Es gibt im Landkreis auch Gemeinden, die den Hebesatz senken.“ und Vizebürgermeister Gerhard Heimerer (CSU) meinte: „Mit den 10.000 Euro würden wir nicht wirklich reicher oder ärmer. Aber wir würden damit ein Zeichen der Entlastung für unsere Bürger setzten. Deshalb bin ich für den Satz von 290 Prozent.“

Dem entgegnet Max Ruf (SPD): „Unsere Kosten steigen permanent und wir brauchen das Geld auch für die Refinanzierung unseres Haushalts. Eigentlich ist es ein Irrsinn, dass wir mit dem Hebesatz nicht weiter nach oben gehen.“ Ganz so drastisch wollte Thomas Hogger (Grüne) nicht sein, aber auch er plädierte für den Vorschlag Kirschenhofers: „Wir geben das Geld ja für die Allgemeinheit aus. Statistisch gesehen hätte jeder Otterfinger mit dem Hebesatz von 300 Prozent zwei Euro weniger in der Tasche, das sollte doch verschmerzbar sein.“

Grundsteuer B wird ab 2025 auf 300 Prozent erhöht, Grundsteuer A bei 300 Prozent belassen

Wie Kirschenhofer anhand einer Tabelle zeigte wird die Belastung aber nicht für alle Grundbesitzer linear sein, einige wenige werden durch die Reform künftig deutlich mehr, andere viel weniger zahlen. Dessen war sich auch der Rathauschef bewusst: „Es wird bei einigen Grundstücksbesitzern ein Gefühl der ungerechten Behandlung geben. Aber das gab es bisher auch schon und das wird leider auch keine Hebesatzregulierung heilen können.“

Mehrheitlich folgte das Gremium schließlich der Empfehlung, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2025 auf 300 Prozent festzulegen. Weil für die Berechnung der Grundsteuer A noch Daten fehlen, wurde ebenfalls mit Mehrheit beschlossen, diesen Satz zunächst bei 300 Prozent zu belassen. Helmut Hacker

Mit dem „Das Gelbe Blatt“-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Das Gelbe Blatt“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.

Auch interessant

Kommentare