Wackersberger Gemeinderat: Wieso war Almdorf so lange ein Geheimnis?
Die Idee war nicht öffentlich behandelt worden. Erst als es einen formalen Antrag gab, wurde das geplante Almdorf in Arzbach öffentlich beraten. Bürgermeister Göhzold erklärt, warum das so war.
Arzbach – Die Pläne des Grundbesitzers vom Campingplatz in Arzbach, das Areal in ein Almdorf-Resort umzuwandeln, stieß wie berichtet auf breite öffentliche Aufmerksamkeit. Das Vorhaben wurde erstmals in der Ankündigung der Sitzung des Gemeinderats vor wenigen Tagen veröffentlicht. Einige Anlieger zeigten sich überrascht ob der umfangreichen Bauidee. Die Gemeinderäte hingegen sind seit Herbst 2022 eingeweiht – und behandelten die Pläne bereits zweimal unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dass das Vorhaben überhaupt in der Sitzung am Dienstag offen diskutiert wurde, missfiel zwei Räten. Bürgermeister Jan Göhzold spricht im Interview über seine Gründe für das Vorgehen.
Herr Göhzold, warum ist das Thema Almdorf bis zur Dienstagssitzung nicht öffentlich vom Gemeinderat behandelt worden?
Göhzold: Das Thema wurde erstmalig im Herbst 2022 als reine Voranfrage behandelt. Damals kam man zu dem Beschluss, dass man der Anfrage – wie auch jeder anderen Bürgeranfrage – grundsätzlich offen gegenüberstehe, jedoch vor einer tatsächlichen Beschlussfassung zunächst prüfen lassen wolle, wie sich das Vorhaben auf den direkt angrenzenden „Arzbacher Hof“ auswirken würde. Nachdem dann im November 2023 die geforderten Unterlagen kommentarlos eingereicht wurden, wurde der Sachverhalt weiterhin als „Anfrage“ und nicht als „offizieller Antrag“ behandelt und im Rahmen der nicht öffentlichen Sitzung besprochen.
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Was ist zwischen den beiden Sitzungen 2022 und 2023 passiert, in denen das Thema jeweils nicht öffentlich behandelt wurde?
Die Antragsteller haben die erwähnte schalltechnische Untersuchung erstellen lassen.
Unter welcher Beschreibung lief der Tagesordnungspunkt in der nicht öffentlichen Sitzung?
Da im November 2023 kein Antrag oder Ähnliches gestellt wurde, wurde der Tagesordnungspunkt ganz nüchtern „Camping-Almdorf Arzbach – Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung“ genannt.
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Handelte es sich dabei um eine Voranfrage oder um einen Antrag auf Erlass eines Bebauungsplans?
Da diese schalltechnische Untersuchung Voraussetzung für eine weitere, vertiefte Behandlung und Abstimmung im Gemeinderat war, kam man dem unaufgefordert nach. Nach eingehenden Besprechung von Pro und Contra zur geplanten Anlage kam der Gemeinderat zu dem Beschluss, dass man sich am geplanten Standort kein Camping- und Almdorf vorstellen kann.
Warum wurde entschieden, den Antrag nun doch in der Februar-Sitzung öffentlich zu behandeln?
Im Nachgang zur Sitzung im November 2023 wurde das Ergebnis den Antragstellern mitgeteilt. Da diese mehr zur Begründung der Gemeinderäte hinsichtlich ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Projekt wissen wollten, stellten sie nun im Februar dieses Jahres erstmalig den offiziellen Antrag auf Erlass eines Bebauungsplans.
Wieso greift der Beschluss aus der nicht öffentlichen Novembersitzung dann nicht mehr?
Da ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans immer öffentlich gefasst werden muss, ist ein entsprechender Antrag auch öffentlich zu behandeln. Bis zur erneuten Behandlung war der bestehende Gemeinderatsbeschluss noch gültig. Dieser wurde quasi durch den ergebnisgleichen Beschluss im Rahmen der öffentlichen Sitzung ersetzt.