Ärger über freies Parken für E-Autos: Bürgermeister mit harscher Kritik – „Entsetzt“

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In Bad Tölz gilt die Regel schon länger: E-Autos parken kostenlos. © arp

Die bayerische Staatsregierung will E-Auto-Fahrern auf öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenloses Parken ermöglichen. Bei Bürgermeistern sorgt das Vorhaben für scharfe Kritik.

Bad Tölz-Wolfratshausen – Der Beschluss des bayerischen Ministerrats, dass E-Autos ab 1. April 2025 auf allen öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenfrei parken dürfen, stößt unter den Bürgermeistern im südlichen Landkreis auf teils heftigen Protest.

E-Autos sollen drei Stunden kostenlos parken: Jachenauer Bürgermeister „entsetzt“

„Entsetzt“ äußert sich der Jachenauer Bürgermeister Klaus Rauchenberger. Mit der Parkraumregelung am Walchensee-Südufer habe man vor einigen Jahren endlich einen guten Weg gefunden, den großen Aufwand der Gemeinde durch Parkgebühren zu kompensieren. Der jetzige Beschluss dagegen bedeute: „Jeder E-Autofahrer darf bei uns drei Stunden kostenlos parken, kostenlos seinen Müll wegwerfen und kostenlos unsere Mobiltoiletten benutzen.“

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Was aus Rauchenbergers Sicht nun ganz und gar nicht zusammenpasst: „Wir als Gemeinde zahlen an die Staatsforsten und damit an den Staat Pacht für die Parkplätze. Und auf der anderen Seite werden wir daran gehindert, unsere Unkosten zu decken. Das beißt sich.“

Bürgermeister im Landkreis erzürnt: Keine geeignete Maßnahme, um zum Kauf eines E-Autos zu motivieren

Genauso kritisch sieht das Thema der Lenggrieser Rathauschef Stefan Klaffenbacher. Innerorts sei seine Gemeinde zwar nicht betroffen, da man in Lenggries selbst ohnehin kostenlos parke. Bei den gebührenpflichtigen Wanderparkplätzen im Gemeindegebiet macht sich Klaffenbacher aber Sorgen wegen des bürokratischen Aufwands, der von oben auf die Gemeinde abgewälzt werde. „Die Parkautomaten müssen umprogrammiert werden, und es müssen eigene Parkscheine für E-Autos entwickelt werden.“ Die Einnahmenausfälle dürften sich nach Klaffenbachers Einschätzung dagegen in Grenzen halten.

Ein geeignetes Mittel, um zur Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu motivieren, sei die Maßnahme aber nicht: „Wenn der Kauf an den Parkgebühren scheitert...“ Der Lenggrieser Bürgermeister ärgert sich auch darüber, dass die Staatsregierung bei dieser Entscheidung nicht auf die kommunalen Spitzenverbände gehört habe – „wie so oft schon“.

„In Zeiten knapper Kassen für viele Kommunen ein Problem“

Von „mächtigem Verdruss“ spricht Stefan Fadinger, Rathauschef in Gaißach und Sprecher der Landkreis-Bürgermeister. „Die Kommunen verlangen ja keine Parkgebühren, um die Nutzer abzuzocken oder um sich wahnsinnig zu bereichern“, betont der Gaißacher. „Da geht‘s um Instandhaltung und um Bewirtschaftungskosten durch die Parküberwachung. Zahlt der Freistaat den Gemeinden und Städten den Ausfall? Gerade in Zeiten knapper Kassen ist das für viele Kommunen wirklich ein Problem.“

Es handle sich „erneut um einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“. Fadinger kritisiert: „Vor zwei Wochen saßen wir oberbayerischen Bürgermeistersprecher noch mit dem Direktor des Bayerischen Gemeindetags Hans-Peter Mayer zusammen. Da wusste niemand was von dem Vorstoß.“

Kochler Bürgermeister sieht das Thema „relativ entspannt“

„Relativ entspannt“ sieht das Thema nach eigenen Worten der Kochler Bürgermeister Jens Müller. „Bei uns spielt das kaum eine Rolle.“ Drei Stunden kostenloses Parken, das komme bei den klassischen Kochler Wanderparkplätzen weniger infrage. „Auf den Rabenkopf geht man nicht in drei Stunden“, so Müller.

Generell kritisiert aber auch er, „dass den Kommunen ein Stück des Selbstverwaltungsprinzips genommen wird“. Es werde ihnen von oben gesagt, dass sie auf Einnahmen verzichten sollen. Skeptisch ist Müller zudem in Bezug auf den gewünschten Effekt. Für Kochel etwa sei jedes Auto ein Verkehrsproblem – egal, ob mit Verbrenner oder elektrischem Antrieb.

In der Stadt Bad Tölz dürfte es nach Einschätzung von Bürgermeister Ingo Mehner keine Auswirkungen geben: Hier gilt ohnehin schon, dass E-Autos drei Stunden lang kostenlos parken dürfen – außer auf Parkplätzen, die allgemein eine geringere Höchstparkzeit haben. Trotzdem habe die Meldung auch bei ihm „Stirnrunzeln“ ausgelöst, sagt Mehner. „Der Staat kann den Gemeinden nicht überall reinreden.“ (ast)

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