„Dient nicht dem Abkassieren“: Verkehrsüberwacher halten Radler in der Fußgängerzone an
Radfahrer in der Marktstraße: In Bad Tölz ist das seit Jahren ein Reizthema. Bei einer Schwerpunktkontrolle wurden jetzt etliche Verstöße festgestellt.
Bad Tölz – Radfahrer in der Fußgängerzone: In Bad Tölz ist das seit Jahren ein Reizthema. Mit einer Kontrollaktion am Donnerstag wollte der Zweckverband Kommunale Dienste (ZV KD) Oberland nun einmal mehr für das Thema sensibilisieren. Laut einer Mitteilung des Verbands wurden innerhalb von zwei Stunden 26 Radfahrer angehalten, die verbotswidrig durch die Marktstraße gefahren waren.
Radfahren in der Tölzer Marktstraße tagsüber verboten
Die Regelung ist schon seit einigen Jahren in Kraft: Mit dem Radl durch die Marktstraße zu fahren, ist nur vor 9.30 Uhr am Morgen und dann wieder ab 21 Uhr erlaubt. Tagsüber muss man sein Fahrrad im Bereich der Fußgängerzone schieben. Für die Überwachung ist im Auftrag der Stadt Bad Tölz seit 2022 der Zweckverband zuständig. „Die Vorgabe wird oft missachtet, und gerade in der Sommerzeit häufen sich Beobachtungen von Beinahe-Unfällen und gefährlichen Situationen“, heißt es in einer Mitteilung des ZV KD Oberland.
In den vergangenen Sommern fanden dazu immer wieder Schwerpunkt-Aktionen statt. So auch wieder am Donnerstag. „Ziel dieser Maßnahme war es, die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen und ein Bewusstsein für ein besseres Miteinander zu schaffen“, schreibt der Zweckverband.
Fünf Überwacher kontrollieren Radlverbot
An der Aktion waren demzufolge fünf Verkehrsüberwacher beteiligt. „Sie wiesen die Radfahrer auf die besonderen Vorschriften in der Fußgängerzone hin und appellierten an deren Verantwortung für die Sicherheit der Fußgänger“, teilt der ZV KD mit. Die Kontrollen erstreckten sich auch auf den Fußweg auf der Isarbrücke, auf dem ebenfalls nicht geradelt werden darf.
Wer in der Marktstraße auf dem Radl erwischt wird, dem droht ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Wenn ein Fußgänger gefährdet wird, wird es noch teurer. Im Fall der am Donnerstag festgestellten 26 Ordnungswidrigkeiten beließen es die Kontrolleure aber in den meisten Fällen bei einer mündlichen Verwarnung. „Schließlich dient diese Aktion ja nicht dem Abkassieren, sondern generell dem Schaffen von mehr Sicherheit für Fußgänger“, erklärt Marco Marciniak, Leiter des Bereichs Ruhender Verkehr beim ZV KD Oberland. Er ist überzeugt: „Dazu tragen Aufklärungsgespräche im Zuge mündlicher Verwarnungen in hohem Maße bei.“
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Die Kontrolle stellt der Zweckverband auch in den Zusammenhang der Initiative „#mehr Achtung“ des Bundesverkehrsministeriums und des Deutschen Verkehrssicherheitsrats. Hier ist der Zweckverband seit Juli offiziell Partner. Es geht dabei um die Förderung eines rücksichtsvollen Verhaltens im Straßenverkehr. (ast)