Hier gab es Streit: Diese Bürgerbegehren gab es bisher in Geretsried

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So sollte die geplante Wellness-Oase „Spaladin“ aussehen: Ein saudischer Scheich wollte sie für 120 Millionen Euro auf dem Gelände des heutigen Gewerbegebiets Gelting-Ost errichten. Doch es formierte sich Widerstand, der 2008 einen Bürgerentscheid erzwang. © Archiv

In der größten Stadt im Landkreis gab es bislang fünf Bürgerbegehren. Von der Suchthilfeeinrichtung bis zur Wellness-Oase. Bei diesen Projekten haben die Geretsrieder mitentschieden.

Geretsried – Die Vertreter der IG Wald haben kürzlich wie berichtet ihre Unterschriften – 4561 an der Zahl – an Bürgermeister Michael Müller übergeben. Mit ihrem Bürgerbegehren wollen sie den Stadtwald zwischen interkommunalem Hallenbad und Ahornweg retten. Ein Teil der Grünfläche – circa zwei Hektar – müsste bekanntermaßen für das Vorhaben der München Süd Sportschule GmbH weichen, wenn an dieser Stelle ein Sportgymnasium gebaut würde. 

Dieses Bürgerbegehren zum Erhalt des Stadtwalds ist das bislang fünfte, das es in Geretsried gab. Alle bisherigen sind auf der Internetseite www.mehr-demokratie.de nachzulesen. Das erste fand im Jahr 2004 statt. Damals wurde gegen den Willen des Stadtrats eine Suchthilfeeinrichtung für Drogenabhängige in der ehemaligen Verwaltungsschule in Geretsried abgelehnt. Rund 3300 Unterschriften kamen damals zusammen.

Zwei Häuser des Deutschen Ordens sollten in der leer stehenden Verwaltungsschule zusammengefasst werden: das Haus Buchenwinkel für Alkoholkranke aus Icking, und das Haus am Eichenhain für Drogenkranke aus Emmering (Landkreis Fürstenfeldbruck). Vor allem gegenüber den Drogenkranken gab es Vorbehalte aus Teilen der Bevölkerung.

Mit knapper Mehrheit (51,6 Prozent) lehnten die Gegner im auf das Bürgerbegehren folgenden Bürgerentscheid die Suchthilfeeinrichtung ab. „Das ist eine bittere Stunde für unsere Stadt“, kommentierte damals Bürgermeister Hans Schmid das Ergebnis. Heute steht auf dem Gelände der Verwaltungsschule das Haus Elisabeth.

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Trotz deutlicher Befürwortung gibt es keine Wellness-Oase

Ebenfalls nichts wurde aus dem Spaladin, einer rund 120 Millionen Euro teuren Wellness-Oase, die ein saudischer Scheich einst auf dem Gelände des heutigen Gewerbegebiets Gelting-Ost errichten wollte. Gegner des Projekts gründeten das Aktionsbündnis Spar-dir-Aladin. Mit gut 1700 Unterschriften erzwangen sie im Sommer 2008 einen Bürgerentscheid.

Der Stadtrat beschloss daraufhin, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegenzusetzen, um damit deutlich Stellung für das Projekt zu beziehen. Bei der darauffolgenden Abstimmung feierten die Befürworter des Spaladins einen klaren Sieg: Mehr als 80 Prozent der Wähler stimmten beim Ratsbegehren für den Bau der Wellness-Anlage, beim Bürgerbegehren contra Spaladin machten nur 23 Prozent der Stimmberechtigten ihr Kreuzchen für „Planung stoppen“.

Trotzdem kommt es nicht zum Bau: Die Planung wird zwar bis zur Baugenehmigung im Sommer 2010 vorangetrieben, jedoch gerät die Finanzierung ins Stocken. Im Verlauf der weltweiten Finanzkrise kamen die Pläne zum Erliegen. 2013 wird das Spaladin offiziell zu Grabe getragen. Das Grundstück hat die Stadt später erworben.

Begehren aus dem Jahr 2017 für unzulässig erklärt

Für unzulässig erklärt worden war ein Bürgerbegehren aus dem Jahr 2017, das sich gegen die geplante Zentrumsentwicklung auf dem Karl-Lederer-Platz richtete. Die Initiatoren forderten darin, die in der bisherigen Planung vorgesehene Höhenentwicklung auf ein ortsbildverträgliches Maß zu reduzieren. Außerdem sollte die Größe des Platzes erhalten bleiben.

Jedoch entschied der Stadtrat gemäß einer Stellungnahme des Münchner Rechtsanwalts Klaus Hoffmann, dass das Bürgerbegehren sowohl formell als auch inhaltlich unzulässig ist. Es ließ den Eindruck entstehen, dass der geplante siebengeschossige Turm hätte verhindert werden können, wenn die Stadt die alten Pläne gestrichen und neue gemacht hätte. Dabei waren die Verfahren zu dem Zeitpunkt abgeschlossen und die Baugenehmigung erteilt.

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Und wie geht es für das Bürgerbegehren zur Rettung des Stadtwalds weiter? Die Unterschriften liegen nun zur Prüfung bei der Stadtverwaltung. Sind genügend Unterschriften erreicht und ist das Begehren zulässig, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden – außer der Stadtrat folgt dem Begehren der IG Wald.

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