Streit um Sportgymnasium im Stadtwald: Bürgermeister will Ratsbegehren und „klare Entscheidung“

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Bürgermeister Michael Müller will an den Plänen zum Sportgymnasium festhalten. Er strebt ein Ratsbegehren an © SH/Studio Libeskind

Bürgermeister Michael Müller zeigt sich unbeeindruckt vom Bürgerbegehren. Er empfiehlt dem Stadtrat ein Ratsbegehren, um das Sportgymnasium weiter zu planen.

Geretsrieder - Es wäre ein Ausrufezeichen, dass der Rat setzen könnte. Der Bürgermeister selbst hat eine klare Meinung zu dem Thema. In einer Presseerklärung zum geplanten Sportgymnasium im Stadtwald legt sich Michael Müller (CSU) fest: „Ich werde dem Geretsrieder Stadtrat ein Ratsbegehren zu diesem Thema empfehlen.“ Für kommenden Dienstag wird der Stadtrat zu einer Sondersitzung einbestellt.

Streit um Sportgymnasium und Stadtwald: Bürgermeister will Ratsbegehren und „klare Entscheidung“

In der Sitzung geht es ausschließlich um den Bürgerentscheid, der im Raum steht. Die Interessensgemeinschaft (IG) Wald hat wie berichtet über 4500 Unterschriften gegen die Rodung eines Teils des Stadtwalds gesammelt. Die Initiatoren verlangen, dass die Planungen auf diesem Grundstück vollständig eingestellt werden und damit verhindern, dass für das Projekt eine – nach Angaben der IG – 20 000 Quadratmeter große Waldfläche gefällt wird. Rathaus, Stadtpolitik und Sportgymnasiums-Planer hatten dieser Zahl immer wieder widersprochen und von deutlich kleineren Planungsflächen gesprochen.

IG-Sprecher Thomas Laumont betonte kürzlich gegenüber unserer Zeitung: Einer Rodung, egal in welchem Umfang, werde die IG einen Bürgerentscheid entgegenhalten, auch wenn nicht 20 000 Quadratmeter gebraucht würden. Derzeit wird das Bürgerbegehren noch im Rathaus geprüft. Das Quorum wurde „selbstverständlich erreicht“, schreibt Müller. Zuletzt zeichnete sich zwar ab, dass die Unterschriftensammlung nicht alle Formalien erfüllt, aber wohl zugelassen werden könnte. Beim CSU-Stammtisch am Wochenende wurde von „kleineren rechtlichen Mängeln“ gesprochen.

Stellt sich Stadtrat gegen das Bürgerbegehren? Ratsbegehren für Sportgymnasium wahrscheinlich

Wenn der Rat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellt, gibt es mehrere Optionen. Die eine wäre, dem Wunsch der Unterzeichner zu folgen und die Planungen einzustellen. Realistisch ist dieses Szenario nicht. Also würde es zum Bürgerentscheid kommen. Dem möchte der Rathauschef ein sogenanntes Ratsbegehren entgegenstellen – quasi eine Gegenvorlage aus der Politik. Dass das eine Option für ihn ist, daraus hat Müller nie einen Hehl gemacht.

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„Ich habe allen Beteiligten bereits zu Beginn des Verfahrens gesagt, dass es uns allen um die bestmögliche Lösung für Geretsried als Ganzes gehen muss“, so Müller in seiner Presseerklärung. „Einzelinteressen müssen dabei Beachtung finden, über dem Wohl der Gemeinschaft aber stehen dürfen sie nicht.“ Müller erklärt in seinem Schreiben, dass sich alle Überlegungen an diesem Grundsatz ausrichten – „alle folgen unserem Geretsrieder Stadtleitbild“. Dieses wurde zusammen mit Bürgern erstellt – seit 2013 weist es Ziele für die Entwicklung der Stadt aus. „Politik und Stadtverwaltung folgen diesen gesetzten Zielen.“ Laut Bürgermeister passt die Planung eines Sportgymnasiums gut zu diesem Positionspapier: „Im Bereich der Bildung verlangt das Stadtleitbild ganz konkret die Einführung von weiterführenden Schulen und alternativen Schulformen.“

Bisher klares Ergebnis: 22:2 lautete die letzte Entscheidung pro Sportgymnasium

Für „zentrale Themen der Stadtentwicklung“ will Müller „eine klare Entscheidung“ – auch dann, wenn sich im Dialog keine gemeinsame Haltung finden lasse, wie im Falle des Sportgymnasiums. Der Stadtrat soll deshalb laut dem Bürgermeister am Dienstag nicht nur über das Bürger- sondern auch über das Ratsbegehren entscheiden. Eine einfache Mehrheit würde reichen, um eine noch zu formulierende Fragestellung zu beschließen. Zuletzt entschied sich der Rat mit deutlicher Mehrheit, die Planung auszulegen: 22:2 lautete das Ergebnis.

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Entscheidet sich das Gremium für ein Ratsbegehren, werden die Geretsrieder innerhalb von drei Monaten zur Wahlurne gebeten. Dann müssen sie drei Kreuze machen: Sie beantworten die Frage des Bürgerbegehrens, die des Ratsbegehrens und müssen noch eine Stichfrage beantworten.

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