Rückschlag für Trump: Richter will Schweigegeld-Urteil nicht aufheben
Der Schweigegeldprozess gegen Donald Trump geht in die nächste Runde. Ein New Yorker Richter hat Trumps Antrag auf Aufhebung des Urteils abgelehnt.
New York – Der designierte US-Präsident Donald Trump ist mit seinem Versuch gescheitert, das Urteil im Schweigegeldprozess gegen ihn aufzuheben. Richter Juan Merchan wies den Antrag zurück und erklärte, dass die von Trumps Anwälten vorgebrachten Argumente nicht griffen. Diese hatten sich auf die Immunität von US-Präsidenten berufen, die laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs für alle Amtshandlungen gilt.
Merchan stellte jedoch klar, dass die beanstandeten Handlungen vor Trumps erster Präsidentschaft stattfanden und somit als private Handlungen gewertet werden müssten. Trump war Ende Mai für schuldig befunden worden, Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit einer Zahlung an die Pornodarstellerin Stormy Daniels gefälscht zu haben, die ein Verhältnis mit Trump gehabt haben soll. Diese Zahlung sollte Daniels im Präsidentschaftswahlkampf 2016 zum Schweigen bringen.
Richter weist Argumentation von Trump-Anwälten zurück
Trumps Anwälte hatten argumentiert, dass die Geschworenen im Prozess unzulässige Beweise erhalten hätten, darunter Trumps Finanzoffenlegungen und Aussagen von Mitarbeitern des Weißen Hauses. Diese Beweise seien im Rahmen von Trumps Präsidentschaft entstanden und daher unzulässig. Richter Merchan folgte dieser Argumentation jedoch nicht und erklärte, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, diese Beweise anzuführen, keine Gefahr eines Eingriffs in die Autorität und Funktion der Exekutive darstelle.
Trumps Anwälte wollen weiter gegen den Schuldspruch vorgehen und weisen auf eine vermeintlich politisch motivierte Behandlung hin. Sie argumentieren, dass Trump ähnlich wie Hunter Biden, der Sohn des amtierenden Präsidenten Joe Biden, Opfer einer ungerechten Justiz geworden sei. Trumps Kommunikationsdirektor Steven Cheung bezeichnete das Urteil von Merchan als „direkte Verletzung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs“ und forderte eine sofortige Abweisung des Falls.
Strafmaßverkündung womöglich erst nach Trumps zweiter Präsidentschaft
Unklar bleibt, wann Richter Merchan über die Strafe für Trump entscheiden könnte. Die Staatsanwaltschaft hat sich offen dafür gezeigt, die Strafmaßverkündung bis nach der zweiten Amtszeit Trumps im Jahr 2029 zu verschieben. Eine Verkündung vor Trumps Amtseinführung im Januar erscheint auch deshalb unrealistisch.
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Sollte der Schuldspruch bestehen bleiben, wäre Trump der erste ehemalige Präsident, der wegen einer Straftat verurteilt wurde, und der erste verurteilte Straftäter, der als Präsident amtiert. Ihm droht im schlimmsten Fall eine mehrjährige Haftstrafe, jedoch gilt eine Bewährungs- oder Geldstrafe als wahrscheinlicher. (grmo)