Hochwasserschutzmaßnahme liegt auf Eis, weil es eine Privatklage gibt

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Die Planskizze zeigt, wie das Dammbauwerk ausschauen soll, das mit der Hochwasserschutzmaßnahme Einbergfeld in Verbindung steht. Im Moment stockt die Realisierung, es liegt eine Privatklage vor. Die grafische Darstellung stellte uns die Gemeinde Markt Schwaben zur Verfügung. © kn

Echter Hochwasserschutz funktioniert in Markt Schwaben nur im Konzert mehrerer Maßnahmen. Und genau hier gibt es gerade ein massives Problem.

Markt Schwaben – Dass zuletzt in Markt Schwaben innerorts reihenweise Keller abgesoffen waren, weil der Hennigbach seine Muskeln hatte spielen lassen, ist schon eine Weile her. Gott sei Dank. Fast ebenso lange ist es her, dass sich die Kommunalpolitik des Themas Hochwasserschutz, und seither immer wieder, angenommen hat. Herausgekommen ist inzwischen ein ganzheitliches Konzept, das Maßnahmen größerer und kleinerer Art an verschiedenen Stellen vorsieht.

Der Rückstau im Postanger ist nur eine dieser Komponenten. Am Rossacker wird es weitere Eingriffe geben, ebenso am Gigglinger Bach. Und auch die laufende innerörtliche Maßnahme entlang des Hennigbachs zwischen Postanger und Heilmaierbrücke muss in diesem Zusammenhang genannt werden.

Die von ihrer Wirkung her größte Maßnahme spielt sich indes gar nicht mal auf Gemeindegebiet ab, sondern weitgehend auf Anzinger Flur. Es geht um ein Staudammwerk im Bereich Einbergfeld. Alleine hier ist die Rede von einem Rückhaltevolumen in einer Größenordnung von 230 000 Kubikmetern. Zum Vergleich: Am Gigglinger Bach sollen im Endstadium 32 000 Kubik zurückgehalten werden, am Roßacker 2000 bis 3500. Der Postanger schafft in seiner heutigen Form rund 20 000 Kubik.

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Diese Zahlen zeigen, wie wichtig die Maßnahme Einbergfeld für den Hochwasserschutz einmal werden wird. Das Landratsamt hat mit Blick auf das vorgesehene Dammbauwerk im Grundsatz auch schon das Plazet erteilt. Doch warum passiert nichts? Es liegt, sagt der im Rathaus dafür zuständige Sachbearbeiter Uwe Müller, eine Privatklage eines direkt benachbarten Anrainers vor. Sie wendet sich gegen den geplanten Bau genau an dieser Stelle und gegen die Art der vorgesehenen Ausführung. Der Anlieger wolle, so bestätigt Bürgermeister Michael Stolze, eine Verschiebung. In dessen Augen sei der Damm außerdem zu groß geplant.

Verschiebung würde die berechnete Kapazität mindern

Was vom reinen Wortlaut her, Stichwort Verschiebung, einfach klingt, stellt sich aber für die Fachleute als keineswegs einfacher Vorgang dar. Eine Verschiebung, so Müller auf Nachfrage der Ebersberger Zeitung, bedeute automatisch auch, dass sich damit das erzielbare Rückstauvolumen verringere. Damit könne die Maßnahme Einbergfeld technisch nicht mehr das leisten, was im Gesamthochwasserschutzkonzept der Marktgemeinde aufgeschrieben ist. Damit, so Müller weiter, verliere man als Gemeinde im schlimmsten Fall sämtliche Fördermittelzusagen. Und ohne die gehe es angesichts des im Raume stehende Millionenvolumens nicht. Der Hochwasserschutz werde, so Müller, nur dann bezuschusst, wenn alle Komponenten des Konzepts umgesetzt würden. Im Raume stehen Zuschüsse von bis zu 60 Prozent des Gesamtumfangs.

Im Bauamt stellt man ausdrücklich nicht in Frage, dass Anlieger das Recht haben, gegen Baumaßnahmen dieser Größenordnungen auch zu klagen. Hier verweist Müller aber darauf, dass alle ihm bekannten Einwände mit dem Kläger (Name ist der Redaktion bekannt) im bisherigen Genehmigungsverfahren ausführlich besprochen worden seien. Auch habe es umfassende Prüfungen durch das Wasserwirtschaftsamt und den kommunalen Prüfungsverband gegeben. Die nun erneut aufgekommenen Einwände seien aus Sicht der Planer also nicht neu. Müller verweist zudem darauf, stets maximal transparent gewesen zu sein: „Wir haben alle Daten weitergegeben.“

Rathaus sagt, man habe maximale Transparenz walten lassen

Auch Stolze unterstreicht, dass es mehrfach Berechnungen der Fachingenieure gegeben habe. Es werde mit Blick auf das Konzept Einbergfeld nach seiner Darstellung nicht einmal viel Erdreich bewegt, sondern die natürliche Topografie ausgenutzt. Zudem habe man (siehe obenstehende Grafik) darauf geachtet, möglichst viel Begrünung zu integrieren. Dass hier womöglich ein Stausee entstehe, sei aus Perspektive der zuständigen Leute im Rathaus auch nicht zu befürchten. Stolze: „Eine echte Hochwassersituation wird sich dort draußen maximal für wenige Tage im Jahr ergeben, wenn überhaupt.“

Wie auch immer; der Vorgang liegt nunmehr seit Januar beim Verwaltungsgericht. Formell beklagt ist dabei nicht die Marktgemeinde, sondern das Landratsamt als Genehmigungsbehörde.

Zurzeit bemühe man sich laut Bürgermeister, sich doch noch außergerichtlich zu einigen. Ohne die Klage, so Müller und Stolze, hätte es einen Baubeginn schon in drei bis vier Monaten geben können. Nun aber ist die Ausführungsplanung erst einmal auf Eis gelegt, während der Baukostenindex weitere Kostensteigerungen beinhalten dürfte.

Kläger will sich erst später zu dem Thema äußern

Ins Stocken geraten sind vorerst auch Verhandlungen mit den Landwirten, deren Flächen jenseits des geplanten Damms im Extremfall überflutet werden würden. Die noch ausstehenden Verträge, so Müller, könne man erst dann final aushandeln, wenn klar werde, ob und wie gebaut werden könne.

Augenblicklich arbeiten die Marktgemeinde und das Landratsamt Ebersberg an einer Stellungnahme für das Gericht. Der Kläger selber wollte sich gegenüber der Heimatzeitung auf Anraten seines Anwalts gegenwärtig nicht zu dem Vorgang äußern, dies aber zu gegebener Zeit nachholen.

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