Ehepaar greift herbeigerufene Beamte in Egenburg an

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Einem nicht alltäglichen Fall musste die Polizei an Silvester in Egenburg bewältigen. © Friso Gentsch/dpa

Bei einer Familie im Pfaffenhofener Ortsteil Egenburg ist die Silvesterparty offensichtlich vollkommen eskaliert. Auch die Polizei musste einiges einstecken.

Wie die Polizei mitteilt, hatte die 19-jährige Tochter gegen Mitternacht ihre stark alkoholisierten Eltern wegen deren laut gehörter Musik kritisiert. Die 38-jährige Mutter wurde daraufhin wütend und es kam zu einer – auch handgreiflichen – Auseinandersetzung zwischen Mutter und Tochter. Letztere wusste sich schließlich nicht mehr anders zu helfen als die Dachauer Polizei zu verständigen.

Ehemann zu Boden gebracht und überwältigt

Vor Ort präsentierte sich dann aber nicht nur die 38-Jährige als aggressiv, sondern auch deren 43-jähriger Ehemann. „Im Zuge der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme“, wie es im Bericht der Dachauer Inspektion heißt, habe der Familienvater einen Beamten nämlich „unvermittelt geschubst“. Aufgrund dieser „anhaltenden Widerstandshandlungen“ hätten die Einsatzkräfte erst durch „Anwendung unmittelbaren Zwangs“ den Mann „zu Boden bringen und überwältigen“ können.

Doch dies brachte die Ehefrau erst recht auf die Palme. Wie die Polizei nämlich weiter berichtet, versuchte die sturzbetrunkene 38-Jährige daraufhin, ihren überwältigten Ehemann zu befreien – was am Ende aber auch nur dazu führte, dass sich auch die Gattin der Anwendung unmittelbaren Zwangs gegenüber sah und von den Polizisten zu Boden gebracht wurde.

Polizeibeamte fortwährend beleidigt

Zumindest verbal ließ es das Pärchen aber weiterhin krachen. „Im Verlauf des Einsatzes wurden die Beamten von den Ehepartnern fortwährend beleidigt“, schreibt die Polizei. Zwei Beamte hätten im Rahmen des Einsatzes denn auch leichte Verletzungen erlitten. Zudem sei „im Zuge der Widerstandshandlungen diverses Mobiliar der Wohnung durch darauf stürzende Personen beschädigt“ worden.

Gegen die Eheleute wurde am Ende ein umfangreiches Strafverfahren, unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung und Bedrohung eingeleitet. Auf Weisung der sachleitenden Staatsanwaltschaft München II wurde ihnen zur genauen Feststellung ihrer Alkoholisierung eine Blutprobe entnommen, deren Ergebnis aber Stand gestern Nachmittag noch nicht vorlag.

Mutter und Tochter müssen sich zudem wegen der eingangs genannten Auseinandersetzung jeweils wegen Körperverletzung strafrechtlich verantworten.

mm

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