Bauen im Überschwemmungsgebiet: Stadt will dem einen Riegel vorschieben

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Für das Überschwemmungsgebiet südlich der Schöngeisinger Straße gibt es häufig Bauanfragen. Nun will die Stadt einen Bebauungsplan aufstellen. © mm

Hausbau an fließendem Gewässer: Über die damit verbundenen Risiken sorgt man sich auch in der Stadtverwaltung. Ein aktuelles Bauvorhaben, 13 Meter von der Amper entfernt, rief deshalb den Bauausschuss auf den Plan.

Fürstenfeldbruck – Winterflut, steigende Grundwasserpegel und drohendes Hochwasser: Unwetter haben in der Region in den vergangenen Monaten gezeigt, dass von Überschwemmungen ganz schnell vor der eigenen Haustür auftreten können. Umso alarmierter waren Stadtverwaltung und Stadträte in der jüngsten Sitzung im Planungs- und Bauausschuss. Es ging um Bauvorhaben in der Nähe der Amper, genauer gesagt in einem Überschwemmungsgebiet.

Das Areal

Im Großen und Ganzen ging es um einen Bebauungsplan für eine Fläche südlich der Schöngeisinger Straße und östlich der Amper. Begrenzt ist das Areal im Osten von der Bebauung der Häuser an der Ledererstraße, im Westen von der Schlachthofbrücke. In den vergangenen Monaten seien hier vermehrt Bauvoranfragen beim städtischen Bauamt eingegangen, berichtete dessen Leiter Johannes Dachsel. Die Vorhaben seien alle jedoch nicht planungsrechtlich zulässig gewesen, weshalb bislang kein Handlungsbedarf bestand.

Nun gab es allerdings einen Antrag, der planungsrechtlich zulässig wäre. Die Stadtverwaltung hat jedoch Sorgen, hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Siedlung und wegen möglichen Starkregenereignissen.

Stelzenbauweise

Geplant ist ein Einfamilienhaus im hinteren, südlichen Teil des Grundstücks, heißt in Richtung Amper. Das Besondere: Das Haus soll in Stelzenbauweise errichtet werden, mit zwei Stellplätzen im Erdgeschoss. Im Obergeschoss soll über zwei Stockwerke eine Wohneinheit entstehen. Der Abstand zur Amper würde 13 Meter betragen.

Nach Einschätzung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Es gibt vergleichbare Bebauungstiefen und auch, dass in den hinteren Teil des Grundstücks Gebäude gebaut werden, sei dort bereits mehrfach genehmigt worden, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Bezugsfall

„Hinsichtlich der Bauweise und Baugrenze ist das Vorhaben aber kritisch“, sagte Baureferendar Adrian Ben Djebbour in der Sitzung. Würde der Bau so genehmigt werden, hätte man bei künftigen Vorhaben eine sogenannte Bezugsfallwirkung. „Auch, dass gleichzeitig die Sichtbeziehung über die Amper hinweg Richtung Kloster und Aumühle beeinträchtigt wird, ist kritisch“, äußerte der Baureferendar. Drittes Kriterium: „Das Vorhaben liegt in einem Überschwemmungsgebiet.“

Um in dem Areal eine städtebauliche Ordnung zu bewahren, sollte daher ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden, sagte Bauamtsleiter Dachsel. „Der Plan soll lediglich nur beschreiben, wo Bauräume entstehen sollen“, so Dachsel.

Mirko Pötzsch (SPD) und Georg Stockinger (FW) stellten infrage, ob es insgesamt notwendig ist, einen weiteren Bebauungsplan aufzustellen. „Mit Stelzen unten und Wohnen oben hat der Bauherr das Überschwemmungsrisiko durchaus im Blick“, sagte Pötzsch.

Bauamtsleiter Dachsel entgegnete: „Wir würden uns den Aufwand gerne sparen.“ Aber man nehme den Ernst der Situation wahr. „Da ist ein fließendes Gewässer in der Nähe mit einer wahnsinnigen Geschwindigkeit.“

Jan Halbauer (Grüne) pflichtete Dachsel bei: „Wir als Stadträte haben ja auch die Aufgabe, dass wir Hausbesitzer schützen müssen.“ Das Gremium votierte gegen drei Stimmen für die Aufstellung eines Bebauungsplans samt einer Veränderungssperre.

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