Schutz vor Sabotage: Merz-Koalition will Infos über kritische Infrastruktur einschränken

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Schwarz-Rot will Details zu Stromnetzen und Leitungen einschränken. Nach dem Berliner Brandanschlag soll Sicherheit Vorrang vor Transparenz haben.

Berlin – Die schwarz-rote Koalition will den Schutz kritischer Infrastruktur deutlich verschärfen. Kurz vor der abschließenden Entscheidung im Bundestag kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz an, öffentlich zugängliche Informationen über Strom-, Energie- und Datennetze künftig stärker zu begrenzen. Ziel sei es, Sabotage und hybride Angriffe zu erschweren und die Widerstandsfähigkeit des Landes zu erhöhen.

Bundeskanzler Friedrich Merz und ein Stromausfall im Berliner Südwesten: Nach einem Anschlag auf eine Kabelbrücke in Zehlendorf waren Anfang Januar zehntausende Haushalte ohne Strom. Der Vorfall befeuerte die Debatte um den Schutz kritischer Infrastruktur. © Foto links: IMAGO / Bernd Elmenthaler | Foto rechts: IMAGO / Mauersberger

Auslöser der Debatte war unter anderem ein Brandanschlag auf eine Kabelbrücke im Südwesten Berlins, der zu einem großflächigen Strom- und Heizungsausfall führte. Hunderttausende Menschen waren zeitweise betroffen, was Sicherheitsbehörden als Beleg für erhebliche Verwundbarkeiten werten. Die Koalition, schreibt der Deutschlandfunk, sieht darin einen Wendepunkt im Umgang mit sensiblen Infrastrukturinformationen.

Merz-Koalition will Infos über kritische Infrastruktur einschränken

„Der Schutz der kritischen Infrastruktur geht vor dem Wunsch nach Transparenz“, sagte Merz gemäß der Süddeutschen Zeitung nach dem Koalitionsausschuss im Kanzleramt. Bund und Länder sollen prüfen, welche Angaben zu Trassenverläufen, Anlagenstandorten oder technischen Details künftig nicht mehr öffentlich zugänglich sind. Öffentlich verfügbare Geodaten könnten ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, heißt es im Beschlusspapier der Koalition.

Bislang sind Betreiber kritischer Infrastruktur vielfach verpflichtet, solche Informationen zu veröffentlichen. Diese Praxis soll nun grundlegend überprüft werden. Die Koalition spricht von einem „Paradigmenwechsel“: Weg von weitgehender Transparenz, hin zu einem Vorrang der Resilienz.

Gesetzlicher Rahmen: KRITIS-Dachgesetz

Rechtliche Grundlage ist das sogenannte KRITIS-Dachgesetz, mit dem Deutschland die EU-CER-Richtlinie umsetzt. Diese verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, kritische Einrichtungen besser gegen physische Angriffe, Sabotage und Krisen zu schützen. Im Fokus stehen dabei nicht IT-Sicherheit allein, sondern auch der physische Schutz von Anlagen und Netzen.

Das Gesetz definiert kritische Anlagen in Sektoren wie Energie, Wasser, Gesundheit, Verkehr und Ernährung. Vorgesehen sind verbindliche Risikoanalysen, Resilienzpläne sowie ein bundesweites Meldewesen für schwere Störungen. Zudem sollen Betreiber verpflichtet werden, Vorsorge- und Wiederanlaufkonzepte vorzuhalten.

Die 11 KRITIS-Sektoren nach KRITIS-Dachgesetz

Sektor Beispiele für kritische Anlagen Schwellenwert (Beispiel)
Energie Strom- und Gasnetze, Kraftwerke mehr als 3.700 GWh/Jahr
Wasser Wasserwerke, Kläranlagen mehr als 22 Mio. m³/Jahr
Gesundheit Krankenhäuser, Labore mehr als 30.000 Betten/Jahr
Transport / Verkehr Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen mehr als 20 Mio. Passagiere/Jahr
Digitale Infrastruktur Rechenzentren, Internetknoten (IXP) mehr als 100.000 Nutzer
Finanzwesen Banken, Zahlungssysteme mehr als 100 Mio. Transaktionen/Jahr
Ernährung Lebensmittelproduktion, -logistik mehr als 434.000 t/Jahr
Öffentlicher Dienst Behörden, Sozialversicherung kein fester Schwellenwert
Weltraum Satelliten, Bodenstationen kein fester Schwellenwert
Entsorgung Abfall- und Abwasserwirtschaft neu seit 2025
Forschung / Chemie Labore, Chemieanlagen branchenspezifisch geregelt

(Quellen: bsi.bund.de, openkritis.de)

Große Koalition und der Schutz von kritischer Infrastruktur: Forderungen der Länder

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzes, hält den Entwurf aber für nicht weitgehend genug. In einer Stellungnahme fordern die Länder unter anderem klarere Definitionen, niedrigere Schwellenwerte und stärkere Mitwirkungsrechte. Kritische Infrastruktur sei zugleich Rückgrat und Schwachstelle der modernen Gesellschaft.

Besonders umstritten ist der vorgesehene Schwellenwert von 500.000 versorgten Personen, ab dem Anlagen unter das Gesetz fallen. Die Länder plädieren für eine Absenkung auf 150.000, um auch kleinere, regional wichtige Einrichtungen einzubeziehen. Andernfalls drohe ein lückenhafter Schutz, insbesondere in der Fläche.

Gesetzentwurf der Merz-Koalition: Änderungen im parlamentarischen Verfahren

Der Innenausschuss des Bundestages hat den Gesetzentwurf am Mittwoch (28. Januar 2026) noch einmal geändert. Den Ländern wird nun ermöglicht, zusätzliche kritische Anlagen in eigener Zuständigkeit zu identifizieren. Für die dafür notwendigen Kriterien soll das Bundesinnenministerium eine Rechtsverordnung vorlegen, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Zudem verabschiedete der Ausschuss eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, bestehende Transparenz- und Veröffentlichungspflichten zu überprüfen. Bereits veröffentlichte Infrastrukturinformationen sollen „wo möglich konsequent aus öffentlich zugänglichen Bereichen entfernt“ werden. Damit erhält der politische Kurswechsel erstmals konkrete parlamentarische Rückendeckung.

Schutz von kritischer Infrastruktur durch Union und SPD: Entscheidung im Bundestag

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag (29. Januar 2026) in zweiter und dritter Lesung über das KRITIS-Dachgesetz. Damit steht das Gesetzgebungsverfahren unmittelbar vor dem Abschluss. Neben dem Regierungsentwurf wird auch über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur ganzheitlichen Stärkung der kritischen Infrastruktur abgestimmt.

Mit dem Gesetz soll die Resilienz zentraler Versorgungsstrukturen erhöht und die Abhängigkeit von öffentlich zugänglichen Sicherheitsinformationen reduziert werden. Die Koalition verbindet damit den Anspruch, Deutschland widerstandsfähiger gegen Sabotage, hybride Angriffe und Krisen zu machen. Ob der neue Vorrang der Sicherheit zulasten von Transparenz und Kontrolle geht, dürfte die politische Debatte auch nach der Abstimmung weiter prägen. (Quellen: Süddeutsche Zeitung, Deutschlandfunk, Deutscher Bundestag, Bundesministerium des Innern, Bundesrat, Drs. 558/25, BDEW) (chnnn)