Wohngeld in der Sozialstaatsreform: Empfängern winken massive Erleichterungen

  1. Startseite
  2. Wirtschaft

Kommentare

Der Sozialstaat soll unbürokratischer, digitaler und schlanker werden. Dazu hat eine Kommmission jetzt Vorschläge erarbeitet.

Berlin – Familien mit geringem Einkommen kennen das Problem: Wohngeld bei der einen Behörde beantragen, Kinderzuschlag bei der anderen. Damit soll bald Schluss sein. Die Sozialstaatsreform-Kommission will die Antragstellung drastisch vereinfachen und drei wichtige Sozialleistungen zusammenlegen.

Arbeitsministerin Bärbel Bas möchte einen unbürokratischeren Sozialstaat. © picture alliance/dpa | Harald Tittel

Die Reformkommission hat umfassende Pläne für eine Neugestaltung des deutschen Sozialsystems entwickelt. Hauptziel ist es, Bürokratie abzubauen und die Digitalisierung voranzutreiben. Die Vorschläge, die Bundessozialministerin Bärbel Bas am Dienstag präsentiert, sollen das Sozialsystem bürgernäher und effizienter machen.

Wohngeld, Bürgergeld und Kinderzuschlag sollen zu einer Sozialleistung verschmelzen

Im Zentrum steht eine tiefgreifende Umgestaltung des Wohngeldsystems als Teil einer kompletten Neuordnung der Sozialleistungen. Das Wohngeld soll zusammen mit anderen zentralen Sozialleistungen wie der Grundsicherung für Arbeitssuchende, dem Kinderzuschlag und weiteren Leistungen in einem einheitlichen Sozialleistungsgesetz aufgehen, heißt es im Entwurf der Beschlussfassung, der Table.Briefings vorliegt.

Wer Wohngeld erhält, profitiert von deutlich weniger Bürokratie. Die bisherige Unterstützung für Wohnkosten von Menschen mit niedrigem Einkommen wird Teil der neuen Grundsicherung. Dadurch wird das Antragsverfahren einfacher und Betroffene müssen nicht mehr zu verschiedenen Ämtern laufen.

Die Kommission stellt klar: Wer heute Wohngeld bekommt, soll weder finanziell schlechter gestellt werden noch mehr Papierkram haben. Besonders wichtig: Die verschiedenen Berechnungsarten für Wohnkosten, die heute bei Wohngeld, Sozialhilfe und Bürgergeld unterschiedlich sind, werden vereinheitlicht. Anstelle von vier verschiedenen Behördenwegen gibt es künftig nur noch zwei: Wer arbeiten kann, wendet sich an das Jobcenter, alle anderen an das Sozialamt.

Wohngeld in der Sozialstaatsreform: Jobcenter übernehmen Auszahlung

Die Reformkommission schlägt vor, dass die neue kombinierte Leistung von den Jobcentern der Bundesagentur für Arbeit betreut wird. Die Rede ist von einem „umfassenden Datenaustausch“ zwischen den Sozialbehörden von Bund, Ländern und Gemeinden, einschließlich der Jobcenter, kommunalen Sozialämtern und Wohngeldstellen. Heute zahlen hauptsächlich die Kommunen das Wohngeld aus. Derzeit müssen Familien mit wenig Geld für Wohngeld und Kinderzuschlag zu verschiedenen Ämtern gehen.

Bas will die rechtlichen Voraussetzungen bis Ende 2027 fertigstellen. Bis die Änderungen, vor allem eine zentrale Online-Plattform, tatsächlich bei den Bürgern ankommen, wird es aber noch länger dauern – vermutlich über die aktuelle Wahlperiode hinaus. Zudem könnte eine Grundgesetzänderung notwendig sein. Wegen zu vieler verschiedener Sozialleistungen waren Forderungen nach einer Reform bereits nach der Bundestagswahl laut geworden. (Quellen: Süddeutsche Zeitung, Table.Briefings)

Информация на этой странице взята из источника: https://www.merkur.de/wirtschaft/was-aendert-sich-beim-wohngeld-familien-sollen-von-reform-profitieren-94141802.html