Wichtiger Merz-Plan beim Bürgergeld hängt von einem Faktor ab – Experten zweifeln an Erfolg

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Die Merz-Regierung setzt beim Bürgergeld auf Sanktionen und höhere Anforderungen. Doch der Erfolg des Plans hängt von einem Faktor ab. Experten fordern einen Kompromiss.

Nürnberg – Die Union hat große Hoffnungen für die Bürgergeld-Reform. Die neue Grundsicherung solle für Gerechtigkeit sorgen, hatte etwa CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärt. Das soll sich nach Wünschen der Regierung dadurch zeigen, dass nur tatsächlich bedürftige Personen die Leistung erhalten. Wer arbeiten kann, soll arbeiten. Deshalb sehen besonders die Christdemokraten ihre Vorhaben als eine Rückkehr zum Prinzip des Forderns an.

„Job finden“: Mit der neuen Grundsicherung macht die Merz-Regierung die schnelle Vermittlung in Arbeit zur Priorität. (Montage) © Sven Hoppe/Jens Kalaene/dpa

Tatsächlich stellt die neue Grundsicherung mehr Anforderungen an die Menschen, die Leistungen beziehen. Das zeigt sich an den harten Sanktionen bis hin zur Einstellung aller Zahlungen für sogenannte „Arbeitsverweigerer“ und „Terminverweigerer“. Vor allem hebt die Regierung um Kanzler Friedrich Merz (CDU) die Vermittlung in Jobs vor sonstigen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit hervor. Die Regel ist als der sogenannte Vermittlungsvorrang bekannt. Die Ampel-Koalition hatte ihn zugunsten von einer höheren Priorität von Qualifizierung und Weiterbildung bei der Einführung des Bürgergelds abgeschafft.

Erfolg von Bürgergeld-Reform setzt Änderung am Arbeitsmarkt voraus

Der Erfolg dieses Merz-Plans ist laut Experten jedoch an Bedingungen gekoppelt. „Die Wirksamkeit der Regelung zum Vermittlungsvorrang setzt zunächst voraus, dass der Arbeitsmarkt hinreichend aufnahmefähig ist und es Stellenangebote gibt, die die Betroffenen annehmen können“, erklärten etwa Fachleute vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit ist im Rahmen der Verbändebeteiligung des Bundesarbeitsministeriums angehört worden.

Wie viele Stellenangebote es gibt und damit, wie „aufnahmefähig“ der Arbeitsmarkt ist, treffe „regional in unterschiedlichem Ausmaß“ zu, heißt es in der IAB-Stellungnahme. Insgesamt verzeichnen die Bundesagentur für Arbeit sowie private Stellenportale dagegen relativ wenige Stellen. Dazu richten sich diese häufig an Fachkräfte. Die große Mehrheit der Arbeitsuchenden im Grundsicherungsbezug hat jedoch keine abgeschlossene Berufsausbildung und ist deshalb auf sogenannte Helfertätigkeiten angewiesen.

Signal der Merz-Regierung an Bürgergeld-Empfänger kann nur unter einer Bedingung erfolgreich sein

Das „Signal“, das Vermittlungsvorrang und härtere Sanktionen an Leistungsempfänger sende, könne „nur erfolgreich sein, wenn dies der Arbeitsmarkt auch hergibt“, so das Urteil. Die Arbeitsmarktforscher sind dabei jedoch pessimistisch. „Da die Beschäftigungsaufnahmen aus dem SGB II, nachdem sie im Jahr 2022 zurückgegangen sind, seitdem auf niedrigerem Niveau verbleiben, ist dies nicht selbstverständlich gegeben“, lautete die diplomatische Formulierung.

Die Merz-Regierung könnte bei der Bürgergeld-Politik damit über den Arbeitsmarkt und damit die Konjunktur stolpern. Bereits bei der Übermittlung des Gesetzentwurfs hatte das Arbeitsministerium betont, dass eine „konjunkturelle Belebung“ Voraussetzung für Einsparungen seien.

Vermittlungsvorrang kann Grundsicherung zur Subvention für Niedriglohn-Betriebe machen

Unabhängig von der aktuellen Situation am Arbeitsmarkt sehen die Forscher ein Spannungsfeld zwischen der schnellen Vermittlung in Arbeit und der Qualifizierung hin zu höherwertiger und stabiler Beschäftigung. „Schnelle Arbeitsaufnahmen sind für kurzfristige Kostensenkungsziele zielführend, da der Leistungsbezug schnell reduziert oder beendet werden kann“, erklärten die Experten. Tatsächlich erhofft sich die CDU milliardenschwere Entlastungen durch die Grundsicherungsreform. Das ist nur durch eine große Zahl von Arbeitsaufnahmen möglich.

„Gesamtwirtschaftlich könnte es negative Auswirkungen haben, wenn Grundsicherungsbeziehende im großen Stil in Niedriglohn-Betriebe gedrängt würden und sie trotzdem ihren Grundsicherungsbezug aufgrund des Niedriglohns nicht beenden könnten“, warnte das IAB. „Die Grundsicherung wäre damit rein ökonomisch gesehen eine indirekte Subvention für Niedriglohn-Betriebe.“ Unternehmen, die höhere Löhne zahlen, hätten dann möglicherweise Schwierigkeiten, im Markt zu bestehen.

Jobcenter sollen mit Empfängern angemessene Strategie für Arbeitsuche finden

Dazu zeigen frühere Untersuchungen, dass schnelle Arbeitsaufnahmen unter den Bedingungen des Vermittlungsvorrangs zu Zeiten von Hartz IV häufig nur von kurzer Dauer waren. Dazu konnte nur etwas mehr als die Hälfte den Grundsicherungsbezug beenden. Der Erfolg des höheren Drucks durch Vermittlungsvorrang und Sanktionen könnte damit nur von kurzer Dauer sein.

Die IAB-Forscher setzen deshalb auf die Ausnahme vom Vermittlungsvorrang. Diese soll laut Entwurf der neuen Grundsicherung vor allem bei Personen unter 30 Jahren gelten. Für ältere Arbeitsuchende könnte die Ausnahme auch gelten. Das IAB empfahl, die Ausnahme zu nutzen und Weiterbildungen weiterhin auch für Personen über 30 Jahren zu fördern. „Die angemessene Strategie sollte zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten gemeinsam festgelegt werden“, heißt es. (Quellen: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Bundesagentur für Arbeit, Gesetzentwurf der neuen Grundsicherung)

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