Schwarz-Rot diskutiert über eine neue Erbschaftssteuer, Reiche sollen tiefer in die Tasche greifen. Wie die Idee aussieht und wieso die Justiz entscheidend ist.
Berlin – Die SPD will die Erbschaftssteuer neu aufstellen. Große Vermögen sollen stärker besteuert, kleine und mittlere Erbschaften entlastet werden. Wichtig aus SPD-Sicht: ein Freibetrag von einer Million Euro und der Verzicht auf Erbschaftssteuer für das Elternhaus, wenn Erben dort wohnen. Die Sozialdemokraten wollen so „für Leistungsgerechtigkeit sorgen“, sagte SPD-Fraktionsvize Wiebke Esdar am Dienstag in Berlin. Der Koalitionspartner aus CDU und CSU zeigt sich kritisch, will aber erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten.
Bisher liegt die Erbschaftssteuer, abhängig vom Verwandtschaftsgrad, zwischen sieben und 50 Prozent. Freibeträge gibt es beim Erbe von Eltern (400.000 Euro) oder Ehepartnern (500.000 Euro). Obwohl die Erbschaftssteuer mit über 13 Milliarden Euro zuletzt Rekordeinnahmen für den Bund brachte, sind sich fast alle Parteien einig, dass das System überholt ist und reformiert gehört. Besonders vermögende Menschen zahlen häufig gar keine Erbschaftssteuer – etwa durch Schenkungen und andere legale „Schlupflöcher“. Aber auch Betriebsschließungen, weil die Erben die Erbschaftssteuer nicht aus ihrem Vermögen bezahlen können, werden oft kritisiert. Die SPD hat nun ein Konzept für ein neues Steuermodell vorgelegt.
CDU befürchtet Betriebsschließungen durch Erbschaftssteuer
Wer viel hat, soll demnach mehr Erbschaftssteuer zahlen (eine konkrete Zahl nennen die Sozialdemokraten noch nicht), die meisten Menschen insgesamt aber entlastet werden. Neben dem Millionen-Freibetrag für Privatpersonen sollen Betriebe bei bis zu fünf Millionen Euro Erbschaft keine Steuer zahlen müssen. Vermögen darüber sollen progressiv besteuert werden, bei Jobgarantie sollen Betriebe die Erbschaftssteuer über 20 Jahre hinweg abbezahlen können.
Die Union ist vom SPD-Vorstoß wenig begeistert. Der erste Parlamentarische Geschäftsführer (PGF) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger, beklagte am Dienstag in Berlin, dass die Koalition gerade andere Prioritäten setzen müsse. „Das Signal sollte sein: Es geht dieses Jahr um Wirtschaftswachstum. Steuererhöhungen sind da sicher nicht zuträglich“, so Bilger.
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Bilger kommt aus Baden-Württemberg und blickt mit Sorge auf die Auswirkungen einer höheren Erbschaftssteuer für den industriereichen Südwesten, in dem 2026 ein neuer Ministerpräsident gewählt wird. „Es geht nicht um die Superreichen, sondern um mittelständische Betriebe und darum, dass eine Erbschaft für diese nicht zum Problem werden darf.“ Laut SPD soll der vorgeschlagene Freibetrag den Großteil der kleinen und mittleren Betriebe nicht mit der Erbschaftssteuer belegen. In der Union teilt man diese Einschätzung nur bedingt.
Einen direkten Gegenentwurf wollen CDU und CSU bisher nicht liefern, denn derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht noch die aktuelle Gesetzgebung zur Erbschaftssteuer. Es gilt als nicht unwahrscheinlich, dass das Gericht die Politik mit der Änderung des Gesetzes beauftragt. Die Union will das Urteil – das wohl frühestens im zweiten Quartal 2026 zu erwarten ist – abwarten, bevor man an die inhaltliche Ausgestaltung eines Gesetzentwurfs geht.
Auch wenn die Union den SPD-Vorstoß nicht unterstützt, wirbt PGF Bilger für „Gelassenheit“. Einen neuen Koalitionsstreit um die Erbschaftssteuer sieht er nicht aufflammen. „Irgendwie müssen die Unterschiede der Parteien ja klar werden, auch wenn man in einer Koalition zusammenarbeitet“, so der CDU-Politiker. „Ich würde raten, das Gerichtsurteil abzuwarten.“ Deutlich wird neben lauten Sorgen aus Unionskreisen zwischen den Zeilen aber auch: Eine völlige Ablehnung des SPD-Vorstoßes sieht anders aus. Die Debatte um die Reform der Erbschaftssteuer könnte im Frühjahr oder Sommer noch einmal deutlich mehr Fahrt aufnehmen. (Quellen: Eigene Recherche, Statistisches Bundesamt, dpa)