Christina Block darf ihre Kinder nicht mehr sehen und soll trotzdem hohen Unterhalt zahlen

Christina Block, die derzeit wegen der Entführung der beiden Kinder in Hamburg vor Gericht steht, hat das Sorge- und Umgangsrecht für die beiden Kinder verloren. Die Entscheidung fiel in letzter Instanz an einem Berufungsgericht im dänischen Viborg und bestätigte das Urteil einer Vorinstanz in Sønderborg.

Nach Informationen von FOCUS online bekommt Vater Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht für Klara und Theodor. In der Urteilsbegründung des Gerichts heißt es, die Kinder seien schwer traumatisiert und hätten wiederholt erklärt, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter wünschen. 

Zudem würden umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen, wie die geheime Adresse und neue Identitäten für die Kinder, Kontakte unzumutbar machen. Auch die fehlende Kooperationsbasis mit Christina Block führten die Richter in diesem Zusammenhang an.

Nebenkläger Stephan Hensel, Ex-Ehemann und Vater der Kinder von Block, im Gerichtssaal.
Nebenkläger Stephan Hensel, Ex-Ehemann und Vater der Kinder von Block, im Gerichtssaal. dpa

Block und Hensel forderten alleiniges Sorgerecht - Vater bekommt es zugesprochen

Ein von Christina Block gefordertes neues psychologisches Gutachten lehnt das Gericht ab, weil es den Kindern schaden würde. Es lägen bereits umfangreiche Belege vor. Eine Entfremdung der Kinder durch Stephan Hensel erkennt das Gericht nicht.

Block hatte das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder gefordert, mindestens aber ein gemeinsames Sorgerecht und einen begleiteten Umgang. Hensel forderte hingegen das alleinige Sorgerecht und keinen Ausgang für die Mutter der Kinder - er bekam am Ende Recht.

"Bin erschüttert": So äußert sich Christina Block zum Urteil

Christina Block äußerte sich auf Anfrage von FOCUS online geschockt. "Ich bin erschüttert über das Urteil in Dänemark. Ich hatte gehofft, dass das dänische Gericht vor einer so weitreichenden Entscheidung endlich auch ein familienpsychologisches Gutachten bezüglich des seelischen Zustands unserer Kinder und der Erziehungsfähigkeit beider Elternteile verfügt." Dieses hätte die Situation "endlich fachlich beleuchten und objektiv bewerten können".

Vorwürfe macht sie ihrem Ex-Mann und Vater der Kinder, Stephan Hensel. "Ihm ist es erneut gelungen, die Begutachtung der Kinder zu blockieren", so Block. "Das ist für mich – und vor allem für meine Kinder – furchtbar. Stattdessen ist in Dänemark erneut eine Entscheidung ohne Grundlage einer ausführlichen fachlichen Stellungnahme ergangen."

Block will "notfalls auch vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" gehen

Besonders eine Sache "irritiert" Block, wie sie gegenüber FOCUS online sagt. "Ich werde in Dänemark behandelt, als stehe schon fest, dass ich etwas mit den Geschehnissen der Silvesternacht 2023/2024, als meine Kinder von Dänemark nach Deutschland entführt wurden, zu tun hatte." Gegen diese Vorwürfe verteidigt sich die Steakhaus-Erbin gerade in einem Prozess in Hamburg.

Block schließt kämpferisch. "Trotz meiner Enttäuschung werde ich mich weiter um meine Kinder bemühen." Sie sei weiterhin überzeugt, dass eine Kindeswohlgefährdung bestehe, "welche sowohl das Hamburger Oberlandesgericht wie auch das Hamburger Jugendamt", festgestellt hatten. "Ich werde meine Kinder in dieser Situation bestimmt nicht im Stich lassen. Und deshalb werde ich in Dänemark in die nächste Instanz gehen und den Fall notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen."

Unten lesen Sie das Statement von Christina Block in voller Länge.

Hensel-Anwalt lobt Urteil: "Großer Schritt in Richtung Sicherheit"

Stephan Hensels deutscher Familienrechtsanwalt Gerd Uecker sieht in dem rechtskräftigen Urteil einen Meilenstein zu einem normalen Leben für die Familie seines Mandanten. „Das ist ein großer Schritt in Richtung Sicherheit“, sagt er zu FOCUS online.

Er sieht vor allem die Mutter in der Verantwortung für die aus ihrer Sicht herbe Niederlage. Als Beispiel führt Uecker Blocks Aussagen an, dass sie die Kinder in Dänemark nach wie vor in Gefahr sehe. Der Rückschluss: „Sie will die Kinder nach Deutschland zurückholen.“ Solange dieses Szenario im Raum stehe, stelle sich die Frage nach einem Kontakt nicht.

Block darf ihre Kinder nicht mehr sehen - trotzdem soll sie hohen Unterhalt zahlen

Uecker kritisiert Block zudem aus einem weiteren Grund. „Mich überrascht die Diskrepanz zwischen Darstellung und Verhalten: Eine Löwenmutter lässt ihre Kinder nicht verhungern.“ Damit spielt er auf Blocks Strafverteidiger an, der den Kampf der Angeklagten um ihre Kinder wiederholt mit dem einer „Löwenmutter“ verglichen hatte. Sie weigere sich jedoch nach wie vor, Unterhalt für die Kinder zu zahlen. 

Für alle drei Kinder fordere Hensel – auch rückwirkend – eine Summe von derzeit fast 3800 Euro. Die einzelnen Beträge bemessen sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.

Block kenne die auch wegen der ganzen Prozesse angespannte finanzielle Lage ihres Ex-Manns. „Wenn es ihr um die Kinder geht, sollte sie dafür sorgen, dass sie in geordneten Lebensverhältnissen aufwachsen“, sagt Uecker, der die Unterhaltsforderungen derzeit vor deutschen Gerichten einklagt. Er wirft der Gegenseite vor, sich der Verantwortung zu entziehen.

Gleichwohl hält der Familienrechtsanwalt mit Blick auf das jüngste Gerichtsurteil eine Tür offen. Zumindest im deutschen Recht seien solche Beschlüsse nicht in Stein gemeißelt. „Sollten sich die Verhältnisse ändern und ein Umgang geboten sein, kann man das neu bewerten“, zeigt er zumindest eine vage Perspektive für die Mutter. Das dürfte auch im dänischen Recht so sein.

Das Statement von Christina Block in voller Länge

 

Ich bin erschüttert über das Urteil in Dänemark.
Ich hätte gehofft, dass das dänische Gericht vor einer so weitreichenden Entscheidung endlich auch ein familienpsychologisches Gutachten bezüglich des seelischen Zustands unserer Kinder und der Erziehungsfähigkeit beider Elternteile verfügt.
Ein solches Gutachten hätte die Situation, in der meine Kinder beim Vater leben, endlich fachlich beleuchten und objektiv bewerten können.

In Deutschland war ein solches Gutachten bereits früh angeordnet worden – der Vater hat es jedoch mehr als vier Jahre lang verhindert und boykottiert. Und Wege gesucht, wie er dauerhaft um ein familienpsychologisches Gutachten in Dänemark herumkommen kann. Nun ist es ihm erneut gelungen, die Begutachtung der Kinder zu blockieren.
Das ist für mich – und vor allem für meine Kinder – furchtbar. Es ist geradezu grotesk, dass das dänische Gericht kein familienpsychologisches Gutachten erstellt bzw. erstellen lässt.

In den vergangenen Jahren ist im Austausch mit dänischen Sozialarbeitern einiges an Dokumentation dazu entstanden, was meine Kinder erklären, wenn man sie fragt, wie sie sich fühlen. Es hat allerdings niemand überprüft, ob das, was sie sagen, das ist, was sie wirklich meinen oder, ob das, was sie erklären, nur das ist, was sie sagen müssen oder aber glauben, sagen zu müssen. Ein familienpsychologisches Gutachten wäre die Chance gewesen, endlich aufzuklären, was wirklich los ist. Vor allem wäre es möglich gewesen, aufzuklären, was objektiv, nachvollziehbar und professionell eingeschätzt für ihr Wohl das Richtige ist. Einmal mehr ist das nicht geschehen.

Stattdessen ist in Dänemark erneut eine Entscheidung ohne Grundlage einer ausführlichen fachlichen Stellungnahme ergangen. 
Ich hatte gehofft, dass mir das dänische Gericht zumindest ein Umgangsrecht mit meinen Kindern einräumt – in der nie versiegenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu dürfen. Seit mehr als vier Jahren habe ich keinen persönlichen Kontakt zu meinen Kindern Theo, Klara und Johanna. Es ist eine unerträgliche Situation, die mit dem widerrechtlichen Kindesentzug durch den Vater begann – und die bis heute andauert.

Die dänische Entscheidung ist leider nicht überraschend. Während mir deutsche Gerichte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen haben und deutsche Stellen immer wieder versucht haben, Treffen zwischen mir und den Kindern zu ermöglichen, blieben vergleichbare Bemühungen in Dänemark aus. Hinzu kommt: Wichtige Fakten und Einschätzungen von deutschen Fachleuten fanden und finden bei den dänischen Behörden kaum Berücksichtigung.
Was mich besonders irritiert: Ich werde in Dänemark behandelt, als stehe schon fest, dass ich etwas mit den Geschehnissen der Silvesternach 2023/2024, als meine Kinder von Dänemark nach Deutschland entführt wurden, zu tun hatte. Das ist aber nicht so. Ich verteidige mich daher in dem dazu laufenden Hamburger Strafverfahren aktiv, offen, authentisch und ehrlich. Ich bin unschuldig. Dann sollte ich auch familienrechtlich so behandelt werden.

Trotz meiner Enttäuschung werde ich mich weiter um meine Kinder bemühen. Denn mehr denn je bin ich davon überzeugt, dass die Kindeswohlgefährdung, welche sowohl das Hamburger Oberlandesgericht wie auch das Hamburger Jugendamt (unter anderem) festgestellt hatten, weiterhin besteht. Ich werde meine Kinder in dieser Situation bestimmt nicht im Stich lassen. Und deshalb werde ich in Dänemark in die nächste Instanz gehen und den Fall notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander. Das gilt auch für meine Kinder.

Mir geht es dabei nicht nur um mich selbst. Es gibt viele Eltern in Europa, die in ähnlichen Situationen leben und unter dem Verlust des Kontakts zu ihren Kindern leiden. Für sie – und für meine Kinder – werde ich diesen Weg konsequent weitergehen.