Der Anwalt Edmond Curtin lebt mit seiner Frau in einem exklusiven Viertel im Norden Londons. Sie wohnen in einem viktorianischen Haus, welches rund 2,6 Millionen Pfund (knapp drei Millionen Euro) kostete. Das Paar hat seinem Haus einen neuen Außenanstrich verpasst – in grau-schwarz.
Das habe die Nachbarn "wütend" gemacht, berichtet die britische "Daily Mail". Hintergrund ist, dass es sich in der Gegend um denkmalgeschützte Gebäude handelt, so das Portal. Mit dem neuen Anstrich wurde die "ikonische weiße Verputzung" unter schwarzer Farbe verhüllt.
Streit um Farbe der Fassade: Paar wird von der Bauaufsicht angewiesen, das Haus wieder zu streichen
Binnen zwei Monaten muss das Ehepaar Curtin jetzt mit drei Schichten das Haus wieder in ein traditionelles Weiß versetzen, berichtet die "Daily Mail". Bei einem Besuch der Zeitung zeigte sich, dass die historische Terrasse nun wieder wie die der Nachbarhäuser aussah. Die Curtins hätten sofort, nachdem ihr Einspruch im Juli scheiterte, eine Neulackierung in Auftrag gegeben.
Eine nahestehende Person der Familie sagte gegenüber "Daily Mail": "Sie wussten, dass es ein denkmalgeschütztes Gebiet ist, und waren daher nicht blind für das Risiko." Da andere Häuser auch Änderungen vornahmen, die nicht markiert wurden, hätten sie sich auch dafür entschieden. Beschwert habe sich laut den Ratsdokumenten nur eine Person, wie "Daily Mail" informiert.
Ahsan Ghafoor, Planunungsinspektor, entschied: "Die Veränderungen führen zu einer Ästhetik, die im Widerspruch zum besonderen architektonischen Interesse des denkmalgeschützten Gebäudes steht." Die Änderung hätte sich negativ auf das äußere Erscheinungsbild ausgewirkt.
Fassaden streichen in Deutschland: Das müssen Sie beachten
Damit Hauseigentümer in Deutschland nicht ein ähnliches Problem wie Familie Curtin aus London bekommen, sollte man vor dem Streichen der Fassade informieren, was erlaubt ist. Der Neuanstrich eines Hauses in einer anderen Farbe kann das Gesamterscheinungsbild verändern und geht über eine Instandhaltung hinaus, berichtet die "Kanzlei Härlein". Es kann sich um eine bauliche Veränderung handeln, für die es die Zustimmung aller Eigentümer braucht.
Einfach eine Farbe aussuchen können sich die Hausbesitzer in der Regel nicht. Denn es gebe bei der Farbgestaltung zum Teil behördliche Vorgaben. Sie können im zuständigen Bauamt nachfragen, ob die Wunschfarbe dem Bebauungsplan entspricht, berichtet "Dr. Klein".