Geldgeschenke vom Staat und Chef: Diese Zuschüsse lohnen sich besonders

Viele Menschen lassen jedes Jahr Geld liegen, ohne es zu wissen. Dabei gibt es zahlreiche finanzielle Hilfen vom Staat und auch vom Arbeitgeber, die oft nur beantragt werden müssen. Wer seine Möglichkeiten kennt, kann schnell mehrere Hunderte Euro im Monat sparen.

Bonusprogramm der Krankenkasse

Fast alle Krankenkassen belohnen ihre Versicherten, wenn sie etwas für ihre Gesundheit tun. Ob Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder regelmäßiger Sport – wer aktiv mitmacht, kann sich über Geldprämien freuen.

Wie hoch die Belohnung ausfällt, hängt meist davon ab, welche und wie viele Gesundheitsmaßnahmen Sie wahrnehmen.

Die Teilnahme ist einfach: Zuerst melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für das Bonusprogramm an. Sie erhalten dann ein Bonusheft oder den Zugang zur digitalen Variante. Dort können Sie Ihre Nachweise hochladen oder eintragen. Danach können Sie Schritt für Schritt Punkte sammeln, die später in Geld oder Sachprämien umgewandelt werden.

Mögliche Bonuskriterien sind:

  • medizinische Präventionsmaßnahmen
  • Nachweis sportlicher Betätigung durch ein Sportabzeichen
  • Mitgliedschaft in einem Sport- oder Fitnessclub
  • Zahnvorsorge
  • Vorsorgeuntersuchungen

Heizkostenhilfe: Wenn die Energieabrechnung zur Belastung wird

Die hohen Energiepreise bringen viele Haushalte an ihre Grenzen. Was einige nicht wissen: Selbst wer keine Sozialleistungen erhält, kann beim Jobcenter oder Sozialamt Heizkostenhilfe beantragen. Durch die hohen Gaspreise können inzwischen auch viele Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen Anspruch auf Unterstützung haben. Ob Sie anspruchsberechtigt sind, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Haushaltsgröße: Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt?
  • Zusätzlicher Bedarf: Gibt es einen Mehrbedarf, zum Beispiel durch Schwangerschaft oder als alleinerziehender Elternteil?
  • Wohnkosten: Wie hoch sind Miete und Nebenkosten?
  • Heizkosten: Wie hoch fällt die Heizkostenabrechnung aus?

Selbst bei einer durchschnittlichen Rente kann ein Anspruch bestehen, wenn zum Beispiel die Heizkostennachzahlungen besonders hoch sind.

Die Unterstützung gilt sowohl für direkte Gasverträge als auch für Heizkosten, die über die Nebenkosten an den Vermieter gezahlt werden.

Wichtig: Der Antrag muss noch im Monat der Fälligkeit gestellt werden!

Beilegen sollten Sie:

  • Personalausweis, Meldebestätigung,
  • Krankenversicherungskarte, Sozialversicherungsausweis,
  • Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung,
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate,
  • Arbeitgeberbescheinigung.

Arbeitgeber-Benefits: Diese Extras lohnen sich besonders

Nicht nur der Staat, auch viele Arbeitgeber bieten steuerfreie oder vergünstigte Zusatzleistungen an – sogenannte Benefits. Diese können helfen, die monatlichen Ausgaben zu senken. 

Beliebte Beispiele:

  • Tickets für den öffentlichen Nahverkehr/Deutschlandticket: Viele Arbeitgeber bezuschussen das Deutschlandticket / ÖPNV Ticket der Stadt oder übernehmen es ganz.
  • Kita-Zuschuss: Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten für Kita, Krippe, Tagespflege oder Babysitter.
  • Essenszuschuss: Bis zu 6,90 Euro pro Arbeitstag können steuerfrei als Essensgutschein oder Guthabenkarte gezahlt werden – das sind über 1500 Euro pro Jahr.
  • Internetpauschale: Wer viel im Homeoffice arbeitet, kann bis zu 50 Euro im Monat steuerfrei für den privaten Internetanschluss erhalten – die berufliche Nutzung muss nicht nachgewiesen werden.

Wichtig: Benefits sind häufig nicht automatisch im Arbeitsvertrag festgehalten - Nachfragen lohnt sich also!

Leihen statt Kaufen - Bibliothek der Dinge 

Die „Bibliothek der Dinge“ ist ein nachhaltiges Konzept, bei dem man Alltagsgegenstände ausleihen statt kaufen kann – ganz ähnlich wie bei einer normalen Bücherei, nur dass es hier keine Bücher gibt, sondern Dinge.

Du kannst dort Sachen ausleihen, die du nur selten brauchst – zum Beispiel:

  • Werkzeuge (Bohrmaschine, Stichsäge, Akkuschrauber)
  • Haushaltsgeräte (Nähmaschine, Waffeleisen, Raclette)
  • Freizeitartikel (Zelt, Beamer, Kamera, Spiele)

In vielen Fällen ist das Ausleihen kostenlos oder sehr günstig – manchmal fällt nur eine kleine Leihgebühr oder Kaution an. 

Wohngeld: Unterstützung bei der Miete 

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen mit geringem Einkommen. Es soll helfen, die Miete oder die Kosten für selbst genutztes Wohneigentum zu stemmen. Trotzdem beantragen viele Berechtigte es nicht – Schätzungen zufolge verzichten Hunderttausende auf die Unterstützung.

Wohngeld kann unter anderem beantragt werden von:

  • Beschäftigten mit niedrigem Einkommen,
  • Rentnern,
  • Bewohnern von Pflegeheimen,
  • Studierenden ohne BAföG
  • sowie Beziehern von Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld.

Den Antrag stellen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dafür benötigen Sie:

  • den ausgefüllten Antrag (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss),
  • Mietvertrag und Mietbescheinigung,
  • Einkommensnachweise,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebestätigung.

Kinderzuschlag: Mehr Geld für Familien mit kleinem Einkommen

Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll Familien unterstützen, deren Einkommen nicht zum Leben ausreicht. Seit 2025 kann der Zuschlag bis zu 297 Euro pro Monat und Kind betragen.

Anspruch haben Eltern, wenn:

  • sie mindestens 600 Euro brutto (Alleinerziehende) oder 900 Euro brutto (Paare) verdienen,
  • das Kind unter 25 Jahre alt ist und im Haushalt lebt,
  • sie Kindergeld erhalten,
  • das Einkommen zusammen mit dem Zuschlag und gegebenenfalls Wohngeld ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.

Der Antrag läuft über die Familienkasse. Erforderlich sind: 

  • Antragsformular für den Kinderzuschlag mit Anlagen,
  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers,
  • Einkommensnachweise wie Renten-, Elterngeld- oder BAföG-Bescheid,
  • Unterhaltsnachweise,
  • Wohngeldbescheid,
  • aktueller Nachweis der Unterkunftskosten (zum Beispiel Mietbescheinigung).

Tipp: Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und kann sich von Kitagebühren befreien lassen.

Der große FOCUS online Bugetcheck

Jetzt ist Ihre Chance! Haben Sie den Text gelesen, das Video gesehen und doch noch konkrete Fragen zu Ihrem Budget? Unsere Expertinnen beantworten sie. Schreiben Sie uns an meine-frage@focus.de. (Fragen, die an diese E-Mailadresse gesendet werden, können anonymisiert veröffentlicht werden)