Mehr als 84.000 Euro: Rentner muss wegen verschwiegenen Leistungen zahlen

Ein Fall, der zuletzt vor dem Bundessozialgericht (BSG) gelandet ist, zeigt, wie wichtig die vollständige Angabe aller Einkünfte beim Rentenantrag ist. 

Was war passiert? 

Ein Rentner erhielt seit Juli 2009 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen von der Deutschen Rentenversicherung. Rund 2400 Euro wurden ihm monatlich überwiesen.  

Was er bei der Antragstellung verschwieg: Er erhielt bereits seit 1967 eine Verletztenrente von einer Berufsgenossenschaft (BG). Wobei er die Angabe nicht einfach nur wegließ, vielmehr verneinte er aktiv die Frage nach dem Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das geht aus dem Urteil (Aktenzeichen L 5 R 121/23) Hessischen Landessozialgerichts hervor.

Zufallsfund bringt die Sache ins Rollen

Erst 2019, also zehn Jahre nach offiziellem Rentenbeginn, bekam die Rentenversicherung Wind von den doppelten Leistungen. Und zwar zufällig: Der Rentner hatte bei der Berufsgenossenschaft eine Verschlimmerung seines Unfalls gemeldet, woraufhin seine Unfallrente erhöht wurde. Diese Erhöhung teilte die BG der Rentenversicherung mit – und löste damit die Überprüfung aus. 

Die Behörde forderte daraufhin 87.368,23 Euro zurück.

Der Mann wehrte sich: Er will bei der Antragstellung falsch beraten worden sein, zudem sei der Anspruch verjährt.

Gericht urteilt klar: grobe Fahrlässigkeit

Doch das sah das Landesgericht Hessen anders: Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt, so die Richter. 

Die Frage nach Leistungen der Unfallversicherung sei eindeutig gewesen – eine Verwechslung oder Vergessen schließe das Gericht aus. Auch Verjährung liege nicht vor, die maßgebliche Zehn-Jahres-Frist sei eingehalten.

Das Bundessozialgericht lehnte später auch die „Nichtzulassungsbeschwerde“ des Rentners ab – das Urteil ist damit rechtskräftig.

Am Ende bleiben 84.600 Euro Rückzahlung

Der Rentner muss nun letztlich 84.600,83 Euro zurückzahlen. Rund 2767 Euro wurden von der ursprünglichen Summe abgezogen, weil dieser Teil bereits direkt von der Berufsgenossenschaft an die Rentenversicherung erstattet wurde.

Was der Fall zeigt

Wer im Rentenantrag falsche Angaben macht oder relevante Informationen weglässt, muss damit rechnen, dass selbst Jahre später erhebliche Summen zurückgefordert werden können. Vollständigkeit und Transparenz sind Pflicht – alles andere kann teuer werden.