Kein Wohnbau im Gewerbegebiet: Antdorf lehnt Unterkunft für Geflüchtete ab

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Erweiterung des Gewerbegebiets „Steinbacher Weg“: Die Fläche westlich der Straße nach Iffeldorf wird derzeit für Betriebe vorbereitet – auf einem Grundstück möchte ein privater Investor auch eine dezentrale Unterkunft für Geflüchtete bauen. © Andreas Baar

Die Kommune Antdorf will ein privates Bauvorhaben für eine Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet verhindern. Der Gemeinderat lehnte den Bauantrag ab.

Antdorf - Der Plan eines privaten Investors aus dem Umland hatte in Antdorf für Diskussionen und gemeindliche Betriebsamkeit gesorgt: Der Investor will auf einem Grundstück in der westlichen Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets „Steinbacher Weg“ eine dezentrale Unterkunft für Geflüchtete bauen.

Diese hätte das Landratsamt für den Landkreis Weilheim-Schongau angemietet, wie Bernhard Pössinger von der Kontaktstelle Asyl und Integration in der Kreisbehörde gegenüber der Rundschau sagt. Die Belegung wäre „langfristig gewesen“ und mit um die 30 Bewohner in einer ähnlichen Dimension wie in der Containeranlage im Habacher Gewerbegebiet „Mühltal“.

Der Antdorfer Gemeinderat lehnte Bauantrag für einen Neubau mit 14 Wohnungen für Geflüchtete im Gewerbegebiet ab

In Antdorf sind im Hauptgebäude 14 Wohnungen samt Technikräume und Lager geplant. Dazu ein Nebengebäude unter anderem mit Teeküche, Sanitäranlagen und Mehrzweckraum. All dies listete Bürgermeister Klaus Kostalek in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats akribisch auf. In der Sitzung lag das umstrittene Bauvorhaben samt dem dazugehörigen Bebauungsplan auf dem Tisch. Gegen das Bauvorhaben liefen vor allem Gewerbetreibende in der Nachbarschaft Sturm. Sie fürchteten vor allem um ihrer Betriebsabläufe. Entsprechend groß war die Resonanz und Erwartungshaltung unter den Zuhörern im Sitzungssaal des Rathauses.

Die Zeit drängte

Eigentlich hatte der Gemeinderat bereits am 22. September eine Änderung des Bebauungsplans für die westliche Erweiterung des Gewerbegebiets beschlossen, um den Bau der Unterkunft zu verhindern. Ziel war es, dass Beherbergungsbetriebe, Gewerbe mit wohnähnlicher Nutzung sowie Anlagen für soziale Zwecke – und damit auch Flüchtlingsunterkünfte – in dem Gewerbegebiet nicht zulässig sind, wie Kostelak nochmals erklärte. Auch nicht ausnahmsweise. Aber weil bereits Bauanträge für das Gebiet eingegangen waren, drängte der Kommune die Zeit.

Veränderungssperre soll Gebiet schützen

Deshalb erließ der Gemeinderat nun vorbeugend eine Veränderungssperre für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans – und machte damit besagte Ausschlusskriterien amtlich. Der Wunsch der Gemeinde sei es, dass sich dort mit Immissionen verbundenes produzierendes Gewerbe ansiedelt, machte der Bürgermeister deutlich. Man gehe diesen Schritt „zur Sicherung der Planung“, so Kostalek. Widerspruch gab es keinen, einstimmig beschloss der Gemeinderat die Veränderungssperre. Diese gilt nun erst Mal für zwei Jahre.

Einstimmig Bauantrag abgelehnt

Mit diesem Kunstgriff im Rücken konnte dann auch der Bauantrag für die Flüchtlingsunterkunft abgelehnt werden. Kostalek berief sich auf die vorgelegten Pläne. Gemäß der Unterlagen handele es sich der geplanten Art der Nutzung „zweifelsfrei“ um Wohnen. Und eine Wohnraumnutzung sei nun mal dort „unzulässig“.

Zudem sei nicht ersichtlich, ob die Unterkunft dringend erforderlich sei – es gibt bereits eine mobile Thermohalle für Geflüchtete im Gewerbegebiet, auch seien Flüchtlinge privat im Dorf untergebracht. Und: Das Bauvorhaben würde Abstandsflächen und die Stellplatzsatzung nicht einhalten, listete Kostalek unter anderem weiter auf.

Der Gemeinderat folgte dem Bürgermeister: Einstimmig wurden der Bauantrag und eine Befreiung sowie Ausnahme von der soeben erlassenen Veränderungssperre abgelehnt

Gibt schon eine Thermohalle im Dorf

Die Thermohalle für Geflüchtete ist seit Anfang 2024 in Betrieb und kann bis zu 50 Menschen beherbergen. Sie ist als Notunterkunft im fliegenden Wechsel belegt, eine Security passt auf. Im Landratsamt wäre man wohl über das private Bauvorhaben in Antdorf für eine dezentrale Unterkunft mit längerer Belegung nicht unglücklich. Schließlich ist es generelles Ziel der Kreisbehörde die Notunterbringungen in Hallen durch „adäquate“ Unterkünfte zu ersetzen, sagt denn auch Mitarbeiter Pössinger.

Landratsamt prüft Beschlüsse

Die Beschlüsse des Gemeinderats gehen nun zur Prüfung an das Landratsamt. Dieses kann bei einer anderen Rechtsmeinung das gemeindliche Einvernehmen ersetzen.

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