Wenn der Worst Case eintritt: Warum Risikolebensversicherungen unverzichtbar sind

Der Gedanke daran, plötzlich einen nahestehenden Menschen zu verlieren, ist für viele Menschen kaum auszuhalten. Doch genau dieser Ernstfall kann jeden treffen – völlig unerwartet und ohne Vorwarnung. 

In einem solchen Moment geht es nicht nur um Trauer, sondern auch um die Frage: Wie soll es finanziell weitergehen? Versicherungsexperte Bastian Kunkel erklärt, wie eine Risikolebensversicherung hier Sicherheit schaffen kann, welche gesetzlichen Regeln beim Erben und bei Steuern gelten – und warum es sich lohnt, rechtzeitig ein Beratungsgespräch zu führen.

Bastian Kunkel, Gründer von „Versicherungen mit Kopf“, ist ein führender Experte in der Versicherungsbranche mit über 850.000 Followern auf Social Media. Seine VMK Versicherungsmakler GmbH zählt zu den besten Maklern Deutschlands. Er ist Teil unseres EXPERTS Circle. Die Inhalte stellen seine persönliche Auffassung auf Basis seiner individuellen Expertise dar.

Warum eine Risikolebensversicherung so wichtig ist

Der Tod eines geliebten Menschen ist für jede Familie ein schwerer Schicksalsschlag. Neben emotionalem Verlust können jedoch auch erhebliche finanzielle Probleme entstehen: Kreditraten, laufende Mieten, Ausbildungskosten der Kinder oder alltägliche Lebenshaltungskosten müssen weiterhin bezahlt werden.

Gerade in Familien, in denen ein Partner den Großteil des Einkommens erwirtschaftet, ist die Gefahr groß, dass die Hinterbliebenen ohne zusätzliche Absicherung in finanzielle Not geraten. Hier setzt die Risikolebensversicherung an: Sie zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Summe an die begünstigten Angehörigen aus – im besten Fall steuerfrei und unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge.

Gesetzliche Grundlagen: Wer erbt eigentlich?

Stirbt eine Person ohne Testament oder Erbvertrag, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ehepartner und Kinder sind vorrangig erbberechtigt, entferntere Verwandte erst nachrangig. Partner ohne Trauschein haben jedoch keinen gesetzlichen Anspruch.

Das bedeutet:

  1. Ein unverheirateter Lebenspartner erbt nichts, wenn kein Testament oder keine Lebensversicherung vorhanden ist.
  2. Vermögen, Immobilien oder Konten fallen an Kinder oder Verwandte – nicht an den Partner.
  3. Erbschaftsverfahren können sich hinziehen, zudem werden auch Schulden vererbt.

Eine Risikolebensversicherung umgeht diese Probleme, da die Versicherungssumme direkt an den festgelegten Begünstigten ausgezahlt wird – unabhängig von Testament oder gesetzlicher Erbfolge.

Steuerliche Behandlung und Freibeträge

Die Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung ist grundsätzlich Einkommensteuer-frei. Allerdings fällt Erbschaftsteuer an, wenn der Begünstigte nicht mit dem Versicherten verheiratet oder eng verwandt ist und die Freibeträge überschreitet.

Die Freibeträge (§ 16 ErbStG) sind sehr unterschiedlich:

  1. Ehepartner: 500.000 €
  2. Kinder: 400.000 €
  3. Enkel: 200.000 €
  4. Nicht verheiratete Partner: nur 20.000 €

Gerade bei unverheirateten Paaren kann es schnell teuer werden: Bei einer Versicherungssumme von 300.000 € wären nach Abzug des geringen Freibetrags fast 280.000 € steuerpflichtig – und damit eine erhebliche Belastung.

Tipp: Auch Immobilien wie Häuser, Eigentumswohnungen oder Grundstücke zählen zur Erbmasse und können die Steuerlast zusätzlich deutlich erhöhen.

Über-Kreuz-Absicherung als Lösung

Um unnötige Erbschaftsteuer zu vermeiden, empfiehlt sich für Paare die sogenannte Über-Kreuz-Absicherung:

  1. Partner A schließt eine Risikolebensversicherung auf das Leben von Partner B ab – und setzt sich selbst als Begünstigten ein.
  2. Partner B macht das Gleiche für Partner A.

Vorteil: In diesem Modell gilt die Auszahlung nicht als Erbe, sondern als eigene Versicherungsleistung – es fällt keine Erbschaftsteuer an.

Ein Beispiel:

  1. Beide Partner sind unverheiratet. Jeder sichert 250.000 € ab.
  2. Stirbt einer, erhält der andere die volle Summe steuerfrei, da er selbst Versicherungsnehmer ist.

Wichtig ist dabei: Die Beiträge müssen stets derjenige zahlen, der auch Versicherungsnehmer ist. Nur so ist die steuerliche Konstruktion wirksam.

Typische Einsatzszenarien

  1. Familien mit Kindern – Absicherung des Partners und der Ausbildungskosten.
  2. Kredit- und Immobilienfinanzierungen – Schutz vor dem Verlust der Immobilie.
  3. Unverheiratete Paare – ohne Über-Kreuz-Absicherung droht hohe Steuerlast.
  4. Unternehmer und Selbstständige – Sicherung von Geschäftspartnern oder Krediten.

Höhe der Versicherungssumme

Eine Faustregel lautet: drei- bis fünffaches Bruttojahreseinkommen des Hauptverdieners absichern. Noch besser ist eine individuelle Berechnung:

  1. Restschuld aus Darlehen
  2. Geplante Ausbildungskosten der Kinder
  3. Laufende Lebenshaltungskosten
  4. Vorhandenes Vermögen und Rücklagen

Kostenfaktoren

Die Risikolebensversicherung ist günstig – schon für wenige Euro im Monat lassen sich hohe Summen absichern. Preisfaktoren sind:

  1. Alter beim Vertragsabschluss
  2. Gesundheitszustand
  3. Höhe der Versicherungssumme
  4. Vertragslaufzeit
  5. Risikofaktoren (z. B. Raucherstatus, Beruf)

Was beim Abschluss wichtig ist

  1. Gesundheitsfragen ehrlich beantworten – falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.
  2. Bezugsrecht klar regeln – damit die Auszahlung wirklich beim gewünschten Partner oder Kind landet.
  3. Über-Kreuz-Absicherung prüfen – vor allem bei unverheirateten Paaren.
  4. Laufzeit anpassen – typischerweise bis Renteneintritt oder bis zur vollständigen Kredittilgung.

Risikolebensversicherung versus Kapitallebensversicherung

Die Risikolebensversicherung bietet reinen Todesfallschutz, während Kapitallebensversicherungen auch einen Sparanteil enthalten. Für die reine Absicherung von Angehörigen oder Krediten ist die Risikolebensversicherung in der Regel die sinnvollere und kostengünstigere Wahl.

Fazit: Die Risikolebensversicherung ist ein unverzichtbares Instrument, wenn Sie Verantwortung für andere tragen und schützt Ihre Liebsten vor existenziellen Sorgen im Ernstfall. Sie sorgt dafür, dass Partner, Kinder oder Geschäftspartner sofort liquide Mittel erhalten – unabhängig von Erbfolge und Nachlassverfahren. Wer früh handelt, sichert sich günstige Beiträge und vermeidet unnötige steuerliche Belastungen.

Handeln Sie jetzt: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und klären Sie, welche Absicherung für Ihre persönliche Lebenssituation die richtige ist.

  • Bastian Kunkel

    Bildquelle: Bastian Kunkel

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