In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November, der Nacht vor Allerheiligen, wird seit einigen Jahren auch in Deutschland Halloween gefeiert : Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will oder kann, dem wird ein Streich gespielt: Der Briefkasten wird beispielsweise mit Konfetti gefüllt oder die Mülltonne mit Toilettenpapier oder Luftschlangen eingewickelt. Diese Streiche sind harmlos, andere dagegen können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Was ist ein harmloser Halloween-Streich - und was ist strafbar?
„Wenn fremdes Eigentum beschädigt, beispielsweise ein Auto beim Einwickeln mit Toilettenpapier zerkratzt wird, ist das eine Sachbeschädigung“, sagt Pia Magold, Landesbeauftragte für Jugendsachen beim LKA Niedersachsen. Dasselbe gilt, wenn die Hausfassade oder Autos mit Eiern beworfen werden oder brennende Gegenstände im Briefkasten landen. „Sachbeschädigungen werden mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet. Hinzu kommt, dass die Täter den entstandenen Schaden ersetzen müssen“, erläutert Magold weiter.
Mitgegangen, mitgefangen: Auch wer bei einem strafrechtlich relevanten Streich „nur“ dabei war, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden und muss ebenfalls mit mindestens einer Geldstrafe rechnen. Darüber hinaus sind die Kosten für den entstandenen Schaden aufzubringen.
Eltern haften bei Verstößen für ihre Kinder
Zwar können Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr strafrechtlich nicht belangt werden, da sie noch nicht schuldfähig sind. Doch bereits Siebenjährige – oder bei Verletzung der Aufsichtspflicht auch die Eltern – können für die Wiedergutmachung entstandener Schäden haftbar gemacht werden. Diese können schnell mehrere tausend Euro betragen.
„Eltern sollten ihre Kinder unbedingt darüber informieren, was an Halloween noch als Streich gilt und was bereits eine Sachbeschädigung ist“, erklärt Pia Magold. Ebenso wichtig sei es, Kinder zu ermutigen, sich auch bei Gruppendruck nicht an mutwilligen Beschädigungen zu beteiligen, so die Landesbeauftragte weiter.
Das steckt hinter „Süßes sonst gibt's Saures“ am 31. Oktober
Halloween ist ein beliebter Feiertag in Nordamerika. Aber auch nach Deutschland schwappt der Trend immer mehr über. Am Abend vor Allerheiligen verkleiden sich Kinder als schaurige Geister, Vampire oder Hexen um von Haus zu Haus ziehen und um Süßigkeiten zu bitten. Dabei fällt meist der Spruch „Süßes sonst gibt es Saures“ (im Englischen „Trick or Treat“). Das bedeutet konkret, dass der Nachbar entweder eine kleine Leckerei verschenkt - oder für sein Verweigern mit einem Streich belohnt wird.
Ursprünglich leitet sich der Begriff „Halloween“ von dem Englischen Wort „All Hallow's Eve“ ab, der schlicht und ergreifend den Abend vor Allerheiligen bezeichnet. Vermutlich stammt ein Teil des Brauchtums noch aus der Keltenzeit wo sich bereits das Samhainfest großer Beliebtheit erfreute. Geprägt wurde die Tradition aber vornehmlich im katholischen Irland, wo man am Vorabend von Allerheiligen in Rüben schaurige Gesichter schnitze und sie mit einer Kerze vor die Haustür stellte.
Mit den irischen Einwanderern schwappte „Halloween“ dann nach Amerika über, wo die Rübe zum Kürbis wurde und das Fest immer mehr kommerzialisiert wurde. Auch das Verkleiden stammt noch aus dem mittelalterlichen Irland. Man glaubte, dass an Halloween das Tor zur Geisterwelt besonders weit offen stand und verkleidete sich, um sich so vor den Toten zu verstecken.