Kita-Gebühren in Eurasburg steigen: Beschluss vertagt - „Gibt Leute, denen jeder Euro mehr weh tut“
Mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres wird in Eurasburg der Kita-Besuch teurer. Ein Beschluss wurde jedoch vertagt. Der Gemeinderat will eine „soziale Komponente“ stärker berücksichtigt wissen.
Eurasburg – Der Besuch der kommunalen Kindertagesstätte „Hand in Hand“ wird mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres teurer. Eine neue Gebührenstaffelung legte Kämmerer Markus Gerold dem Eurasburger Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung vor. Entschieden wurde darüber jedoch noch nicht, weil zunächst eine „soziale Komponente“ in der Kalkulation eingearbeitet werden soll.
Eurasburg: Neue Gebührenstaffelung für Kita vorgelegt
Zuletzt war die Gebührensatzung für die Kindertagesstätten im Jahr 2022 geändert worden. Diese müsse jedoch bereits „an die aktuelle Situation angepasst werden“, erklärte der Kämmerer. In welcher Höhe diese Gebühren erhoben werden, hänge von der Finanzkraft der Gemeinde ab. Da Eurasburg diesbezüglich nicht bessergestellt sei als benachbarte Gemeinden und Städte, „sollte hier auch der Gebührenmaßstab dem Umkreis angepasst werden“, führte Gerold weiter aus.
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Dies bedeutet in Zahlen nach dem vorliegenden Vorschlag: Für eine Nutzung der Kindertagesstätte für vier bis fünf Stunden täglich wären ab Herbst 140 Euro (statt bisher 120 Euro) zu zahlen. Fünf bis sechs Stunden sollen 154 Euro (statt 132) kosten, sechs bis sieben Stunden 169 Euro (statt 146), sieben bis acht Stunden 186 Euro (statt 161) sowie acht bis neun Stunden 205 Euro (statt 178).
Auch der Preis für das Mittagessen wird leicht steigen – laut Lieferanten, so Gerold, werde der Preis pro Mahlzeit ab September 4,70 Euro betragen, bisher liegt er bei 4,50 Euro. Um den Verwaltungsaufwand im Kindergarten sowie in der Verwaltung zu minimieren, soll für das Essen künftig eine je nach Nutzung durch die Kinder gestaffelte Wochenpauschale berechnet werden.
Kita-Gebühren in Eurasburg: „Soziale Komponente“ soll berücksichtigt werden
Diese würde demnach für zwei Essen in der Woche bei 31 Euro pro Monat liegen, fünfmal Essen pro Woche belasten die familiären Haushaltskassen pro Monat mit 77,50 Euro. Jakob Koch regte an, sich zunächst Gedanken über eine „soziale Staffelung“ zu machen – ähnlich, wie es sie in München gebe –, die es den Eltern ermögliche, „ab einem gewissen Einkommen“ einen Antrag auf Reduzierung oder Bezuschussung zu stellen.
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„Vermutlich sind die 20 Euro mehr 50 Prozent der Eltern völlig wurscht, aber es gibt Leute – auch in unserer Gemeinde –, denen jeder Euro mehr weh tut.“ Das Ziel müsse sein, die zu entlasten, die wirklich Entlastung brauchen. Dagegen habe er nichts einzuwenden, erklärte Kämmerer Gerold. „So eine Staffelung ist möglich, aber das jetzt hier zu entscheiden, das wäre aus der Hüfte geschossen.“ Somit wurde ein Beschluss zur Satzungsänderung vertagt; in der Sitzung im Mai oder im Juni soll ein um die soziale Komponente erweiterter Vorschlag vorgelegt und beschlossen werden. rst