Neue Zahlen - Millionen warten noch auf den Grundsteuer-Bescheid: Was Sie jetzt machen müssen
Für Immmobilienbesitzer und Mieter bringt das Jahr 2025 zahlreiche Neuerungen mit sich. Eine der bedeutendsten Veränderungen ist die Einführung der reformierten Grundsteuer, die seit dem 1. Januar 2025 in Deutschland gilt.
Während viele Haus- und Grundstückseigentümer bereits den Steuerbescheid von ihrer Kommune oder Gemeinde erhalten haben, warten andere noch gespannt auf den entscheidenden Brief. Dieser könnte Klarheit darüber schaffen, ob sie mit einer Steuererhöhung oder sogar einer Senkung rechnen können. Im Zuge der Grundsteuerreform mussten insgesamt mehr als 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden. In den vergangenen Wochen und Monaten flatterten bei vielen Menschen deshalb die Bescheide ein.
Andere müssen sich wohl noch gedulden.
Experte schimpft über Verspätung: "Das ist ein Unding"
Obwohl die neue Grundsteuer seit einigen Wochen gilt, haben viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ihre Bescheide noch nicht erhalten.
Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, schätzt, dass mehrere Millionen Menschen noch warten. „Ich gehe davon aus, dass bis jetzt erst etwas weniger als die Hälfte aller Eigentümer einen Bescheid erhalten haben“, sagte Warnecke dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
„Das ist ein Unding, wenn man bedenkt, welch lange Vorlaufzeiten Bund, Länder und Kommunen bei der Reform hatten“, kritisierte er. Und weiter: „Diese Verzögerungen gehen zulasten der Eigentümer. Und vor allem: Dieses Durcheinander war vorhersehbar.“
Wann die Grundsteuer-Bescheide bei den Eigentümern eintreffen, bleibt weiterhin ungewiss. FOCUS Online bietet einen Überblick, ab wann einige Großstädte mit dem Versand der Dokumente starten. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Versand erfolgt in der Regel schrittweise. Faktoren wie der Name des Eigentümers, der Straßenname, der Wohnort und auch die Quadratmeterangaben können hierbei eine entscheidende Rolle spielen.
Alte Grundsteuer weiterbezahlen oder abwarten?
Grundstücksbesitzer sollten „vorerst keine Grundsteuer zahlen“, wenn sie bislang keinen Bescheid zur neu berechneten Grundsteuer erhalten haben, rät Kai Warnecke, Präsident des Verbands Haus & Grund. Die alte Grundsteuer sei verfassungswidrig und müsse seit „dem 1. Januar 2025 nicht mehr überwiesen werden“.
Die Zahlung der Grundsteuer sollte erst erfolgen, sobald ein Bescheid mit den genauen Zahlungsinformationen vorliegt.
Doch Rechtsexperten sehen das anders. „Wer bislang keinen Bescheid zur neu berechneten Grundsteuer bekommen hat, dem rate ich dazu, nicht einfach die Zahlung einzustellen, sofern man hierüber nicht behördlich informiert worden ist", sagt Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL.
Und weiter: „Man ist grundsätzlich als Grundstückeigentümer verpflichtet, die festgesetzte Grundsteuer zu zahlen. Eine einseitige Einstellung der Zahlung birgt Risiken, da die Behörde rechtliche Schritte einleiten könnte.“
Grundsteuer aussetzen? Ja, aber nur in einem Fall
FOCUS online sagt: Es ist ratsam, der Gemeinde oder Kommune immer vorab schriftlich mitzuteilen, dass Sie die alte Grundsteuer vorerst aussetzen.
In einem Punkt hat Verbandschef Warnecke recht: Das Bundesverfassungsgericht erklärte im April 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig und setzte eine Übergangsfrist von fünf Jahren fest. Bis zum 31. Dezember 2024 durften Gemeinden und Kommunen die Grundsteuer noch nach den alten Regelungen erheben. Seit dem 1. Januar 2025 ist dies jedoch nicht mehr zulässig.
Das Urteil des Gerichts besagt: „Für Kalenderjahre nach Ablauf der Fortgeltungsfristen dürfen auch auf bestandskräftige Bescheide, die auf den als verfassungswidrig festgestellten Bestimmungen des Bewertungsgesetzes beruhen, keine Belastungen mehr gestützt werden.“
Allerdings warten Rechtsexperten von einer Grauzone. Eine generelle Aussetzung der Zahlungen sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn diese zuvor sorgfältig mit einem Rechtsexperten abgestimmt wurde. „Wer dennoch etwas unternehmen will, dem rate ich dringend dazu, seinen individuellen Fall zuvor unbedingt von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen“, sagt etwa Rechtsanwalt Solmecke.
Grundsteuer per Dauerauftrag überwiesen?
Wenn Sie die Grundsteuer per selbst eingerichtetem Dauerauftrag überweisen, gilt: Sie können diesen löschen lassen, falls die neue Grundsteuer für Ihr Grundstück noch nicht feststeht.
Gleichzeitig sollten Sie Ihre Kommune kontaktieren – entweder telefonisch oder per E-Mail –, um nachzufragen, ob Ihr Grundsteuerbescheid für 2025 bereits vorliegt. Falls Sie telefonisch nachfragen, notieren Sie sich unbedingt das Datum, die Uhrzeit und den Namen des Mitarbeitenden, mit dem Sie gesprochen haben.
Grundsteuer per Lastschriftverfahren überwiesen?
In diesem Fall sollten Sie das Lastschrift-Mandat keinesfalls kündigen, da die Kommune den Betrag automatisch abbucht. Es ist davon auszugehen, dass Gemeinden, die bisher keinen Hebesatz festgelegt haben, im Januar 2025 keine Grundsteuer von Ihrem Konto abbuchen werden.
Sie überweisen die Grundsteuer jedes Quartal selbst?
Dann sollten Sie ähnlich wie beim Dauerauftrag vorgehen - nur schriftlich. Setzen Sie einen Brief auf und schreiben Sie der Kommune, dass Sie bisher keinen Grundsteuerbescheid für 2025 erhalten haben.
Da die Kommune die Grundsteuer seit dem 1. Januar neu festlegen muss, warten Sie mit der Zahlung bis die zuständige Behörde die entsprechende Höhe festgelegt hat. Bitten Sie außerdem darum, Ihnen die Zahlungstermine und Fristen für 2025 schriftlich mitzuteilen.
Kommunen könnten selbst bestimmen, ob Sie die Grundsteuer einbehalten
Möglich ist auch, dass Kommunen oder Gemeinden eigenständig entscheiden, ob sie die alte Grundsteuer weiterhin einbeziehen oder darauf verzichten bis die Berechnung der neuen Grundsteuer feststeht.
Eigentümer sollten in jedem Fall Kontoauszüge prüfen, um Doppelabbuchungen zu vermeiden.
Kann ich durch den Wertbescheid sehen, wie viel ich an Grundsteuer bezahlen muss?
Eher nein.
Die bisher vom Finanzamt verschickten Wertbescheide zeichnen in vielen Fällen ein düsteres Bild: Manche Eigentümer wurden auf dem Papier zu Millionären, da die Finanzbehörden den Wert ihrer Grundstücke deutlich höher eingestuft haben.
Dieser Wert ist zwar ein wichtiger Faktor für die Berechnung, doch erst in Kombination mit dem Hebesatz ergibt sich die tatsächliche Steuerhöhe. Einige Großstädte haben bereits angekündigt, dass sie es nicht schaffen werden, den Hebesatz in diesem Jahr festzulegen.