Ambulanter Pflegedienst: Professionell versorgt in den eigenen vier Wänden

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Zu Hause betreut: Ambulante Pflegedienste bieten professionelle Unterstützung. © Uwe Umstätter

Der ambulante Pflegedienst ist eine wichtige Stütze für viele Pflegebedürftige in Deutschland. Wann bietet sich ein ambulanter Pflegedienst an und welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeiter im häuslichen Umfeld? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Pflegebedürftige möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Gerade für berufstätige Angehörige ist dies oft ein Kraftakt. Ein ambulanter Pflegedienst sorgt hier für wertvolle Entlastung im Alltag.
  • Ambulante Pflegedienste übernehmen den täglichen Pflegebetrieb bis hin zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können die ambulante Pflege individuell gestalten.
  • Informationen zur ambulanten Pflege findet man im Internet, bei der jeweiligen Pflegekasse sowie in den regionalen Pflegestützpunkten. Hier lassen sich Fragen bereits im Erstgespräch beantworten
  • Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung anteilig die Aufwendungen ambulanter Pflege mit sogenannten Pflegesachleistungen. Für Pflegegrad 1 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro für den ambulanten Pflegedienst zur Verfügung.
  • Ambulante Pflegedienste erbringen viele Aufgaben im häuslichen Umfeld pflegebedürftiger Menschen. Drei Beispiele, wie eine Entlastung im Alltag aussehen kann.

Ambulanter Pflegedienst – eine wichtige Stütze im Alltag

Gut vier Millionen pflegebedürftige Menschen leben aktuell in Deutschland. Rund vier von fünf Betroffenen werden dabei zu Hause betreut. Oft leisten dies Angehörige, nahe Verwandte oder sogar Nachbarn – die nicht selten an ihre Grenzen stoßen.

Wer Unterstützung sucht oder braucht, findet diese in ambulanten Pflegeleistungen, die von einer Vielzahl ambulanter Pflegedienste angeboten wird. Sie kommen wöchentlich, täglich oder sogar mehrmals am Tag direkt nach Hause und übernehmen die professionelle Betreuung im Pflegealltag. Ein ambulanter Pflegedienst bietet sich insbesondere an, wenn pflegende Angehörige:

  • Sich aus Zeitmangel oder körperlichen Einschränkungen nicht allein um ihr Familienmitglied kümmern können
  • Beruf und tägliche Pflege besser miteinander vereinbaren möchten oder müssen
  • Bestimmte Pflegetätigkeiten nicht selbst ausgeführt werden können

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Welche Aufgaben übernehmen ambulante Pflegedienste?

Durch professionelle ambulante Pflegedienste übernimmt speziell ausgebildetes Fachpersonal den täglichen Pflegebetrieb, bei dem die Betreuungskräfte vielfach auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten leisten. So können pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen die ambulante Pflege nach ihren Wünschen und Bedürfnissen gestalten.

Was die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines ambulanten Pflegedienstes dabei genau leisten, kann individuell vereinbart werden. Möglich sind beispielsweise:

  • Unterstützung, Anleitung oder Übernahme von Pflegetätigkeiten im Bereich Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
  • Tätigkeiten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach dem fünften SGB, beispielsweise die Gabe von Medikamenten oder das Wechseln von Verbänden.
  • Hilfe bei der Gestaltung des Alltags, um etwa soziale Kontakte herzustellen oder aufrechtzuerhalten.
  • Beratung der pflegebedürftigen Personen und ihrer Familienmitglieder zu wichtigen pflegerischen Fragestellungen im Alltag.
  • Vermittlung von Unterstützungsangeboten wie Fahrdiensten, Krankentransporten, Freizeitgestaltung oder Lieferdiensten für Mahlzeiten
  • Unterstützung bei der täglichen Haushaltsführung, beispielsweise Kochen, Einkaufen, Wäschewaschen oder Wohnungsreinigung.

Ambulante Pflegedienste suchen und finden

Am schnellsten können Sie sich über Möglichkeiten ambulanter Pflege im Internet informieren. Der Pflegenavigator der Krankenkassen bietet Ihnen einen aktuellen Überblick über regionale und überregionale Anbieter mit den entsprechenden Kontaktdaten, Angaben zum Leistungsumfang und konkreten Dienstleister-Bewertungen.

Ausführliche Informationen bietet Ihnen auch die jeweilige Pflegekasse sowie regionale Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe. Hier lassen sich viele Fragen im Rahmen eines Erstgesprächs bereits beantworten.

Ein Erstgespräch ist immer sinnvoll

Wie häufig ein Pflegebedarf besteht und was die Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes konkret leisten sollen – für die meisten Betroffenen ist das Neuland. Aber keine Sorge: In einem Erstgespräch, können Sie dies alles gemeinsam klären. Hier wird auch besprochen, wie der ambulante Pflegedienst in Ihr Leben passt und wie flexibel die Pflegekräfte agieren müssen. Das Beratungsgespräch ist eine gute Möglichkeit, sich kennenzulernen und Wünsche zu äußern.

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Ambulanten Pflegedienst finanzieren

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst richten sich danach, wie oft und welche Pflegeleistungen Betroffene im Alltag benötigen.

Ab Pflegegrad 2 können Sie Ihre Pflegeversicherung an den Aufwendungen finanziell beteiligen. Hier steht ein Budget für sogenannte Pflegesachleistungen zur Verfügung. Menschen mit Pflegegrad 1 stehen zwar keine Pflegesachleistungen zu, sie können aber den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro für den ambulanten Pflegedienst nutzen. Auskünfte zur Beantragung der Pflegesachleistungen oder zur Erstattung von Entlastungsleistungen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Pflegegrad muss nicht zwingend vorliegen

Ein ambulanter Pflegedienst kommt auch unabhängig von einem bewilligten Pflegegrad bei der Pflegekasse zu Ihnen nach Hause. Vielfach sind Personen nach einem Krankenhausaufenthalt auf eine vorübergehende häusliche Pflege angewiesen oder benötigen aufgrund ihrer Erkrankung pflegerische Versorgungsleistungen. Auch hier kann der ambulante Pflegedienst die häusliche Krankenpflege erbringen. Liegt dem Krankenversicherer eine ärztliche Verordnung vor, die den medizinischen Bedarf bestätigt, werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen – alternativ können Sie einen ambulanten Pflegedienst ohne Verordnung oder Pflegegrad natürlich auf eigene Kosten beauftragen.

Ambulanter Pflegedienst: Beispiele aus der Praxis

Wöchentlich, täglich oder mehrmals am Tag – ambulante Pflegedienste erbringen viele Aufgaben im häuslichen Umfeld pflegebedürftiger Menschen. Drei Beispiele (Namen frei erfunden), wie eine Entlastung im Alltag aussehen kann:

Anja Föhr (51) – häusliche Pflege

Anja Föhr pflegt ihre Mutter Marianne nach einem Schlaganfall bei sich zu Hause. Die Mutter besitzt aktuell Pflegegrad 3 und benötigt mehrmals am Tag Unterstützung bei der Körperpflege und der Essensaufnahme. Da ihre Tochter Anja voll berufstätig ist, kann sie ihre Mutter erst in den Abendstunden unterstützen. Morgens und mittags kommt der ambulante Pflegedienst, um Marianne beim Waschen, beim Anziehen und bei der Zubereitung des Frühstücks und des Mittagessens zu helfen. Hierfür stehen ihrer Tochter ab 2025 Pflegesachleistungen von 1.497 Euro zur Verfügung.

Swen Rummert (38) – Skiunfall

Paul Richter zog sich letztes Jahr bei einem Skiunfall einen komplizierten Beinbruch zu. Seither ist er nicht nur beweglich eingeschränkt, sondern besitzt aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen durch seine Multiple-Sklerose-Erkrankung einen Pflegegrad 2. Im Alltag hat Swen Rummert zunehmend Probleme, seinen Haushalt zu bewältigen. Dreimal in der Woche besucht ihn ein ambulanter Pflegedienst, um seine Wäsche, den Einkauf und sonstiges im Alltag zu erledigen. Hierfür stehen Herrn Rummert ab 2025 Pflegesachleistungen von 796 Euro zur Verfügung.

Serena Kums (60) – Parkinson-Erkrankung

Serena ist durch ihre Parkinsonerkrankung vor drei Jahren in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt - daher wurde ihr von der Pflegekasse der Pflegegrad 4 zugesprochen. Ihr Ehemann Ben unterstützt sie bei der Pflege im Alltag, kann aber aufgrund Ihres Bandscheibenvorfalls einige Pflegetätigkeiten nicht mehr ausführen. Morgens und abends hilft der ambulante Pflegedienst bei Körperpflege, Mobilisation und im Haushalt. Hierfür stehen Serena Kums ab 2025 Pflegesachleistungen von 1.859 Euro zur Verfügung.

FAQ zum Thema ambulante Pflegedienste

Was macht ein ambulanter Pflegedienst?

Ambulante Pflegedienste unterstützten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Sie bieten Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können.

Was darf der ambulante Pflegedienst?

Der ambulante Pflegedienst ist befugt, die medizinische Behandlungspflege von Angehörigen zu übernehmen. Diese Leistungen können Maßnahmen, wie Verbandswechsel, Wundversorgung, die Medikamentenvergabe, die Kontrolle von Blutdruck und -zucker sowie das Verabreichen von Injektionen umfassen.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst im Monat?

Die Preisspanne für ambulante Pflege liegt zwischen 500 und 2.500 Euro im Monat. Ambulante Pflege lässt sich in Leistungspaketen buchen – den sogenannten Leistungskomplexen. In diesen Paketen ist Pflege ganz genau in Leistungen aufgeschlüsselt.

Wer bezahlt den ambulanten Pflegedienst?

Ambulante Pflegeleistungen werden grundsätzlich von den Pflegebedürftigen selbst gezahlt. Haben Betroffene einen anerkannten Pflegegrad 2 bis 5, gewährt die Pflegeversicherung Zuschüsse für die häusliche Pflege – gestaffelt je nach Pflegegrad.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse nicht?

Was übernimmt die Pflegekasse nicht? Dies sind Kosten für Medikamente und Therapien, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Ebenso Kosten für Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel, die im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht vorgesehen sind.

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