Wohnraumanpassung: Sofortige Maßnahmen und Zuschüsse der Pflegeversicherung

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Pflegebedürftig zu Hause - mit dem passenden Wohnumfeld lebt es sich besser. © IMAGO/Funke Foto Services

Schmale Türen, mühselige Treppenstufen, der hohe Einstieg in die Badewanne: Für Vieles sind Wohnung oder Haus im Pflegefall nicht optimal vorbereitet. Um auch dann eine selbstständige Lebensführung im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen, bietet die Pflegeversicherung konkrete Leistungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Wohnraumanpassungen gibt es von der Pflegeversicherung Zuschüsse bis 4.000 Euro pro Maßnahme. Pflege-WGs erhalten pro Wohngruppe bis zu 16.000 Euro Unterstützung – bei Bedarf können Anträge mehrmals gestellt werden.
  • Oft helfen bei einem plötzlichen Pflegefall schon kleine Veränderungen im häuslichen Wohnumfeld, um den Lebensalltag zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen.
  • Dauert eine Pflegebedürftigkeit länger oder werden Betroffene dauerhaft bettlägerig, ist die Einrichtung eines separaten Pflegezimmers sinnvoll – dies sollte entsprechend der Erfordernisse ausgestattet sein.
  • Entscheidend bei der häuslichen Pflege und für ein selbstständigeres Leben sind zudem technische Hilfsmittel, deren Kosten die Pflegekassen entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnis übernehmen – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad 1 oder 5 vorliegt.
  • Zusätzliche Sicherheit im Wohnumfeld bieten Hausnotrufsysteme, die automatisch mit einer Notrufzentrale verbunden sind. Per Notrufknopf erhalten Pflegebedürftige im Notfall sofortige Hilfe, ohne ein Telefon benutzen zu müssen.

Wohnumfeld verbessern: konkrete Leistungen der Pflegeversicherung

Zuschüsse für Wohnraumanpassungen bis 4.000 Euro

Um eine häusliche Pflege zu erleichtern oder die selbstständige Lebensführung im eigenen Wohnumfeld wiederherzustellen, unterstützen die gesetzlichen Pflegekassen Umbaumaßnahmen mit Zuschüssen bis 4.000 Euro pro Maßnahme.

Zu diesen sogenannten Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen gehören beispielsweise Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte, aber auch der pflegegerechte Umbau des Badezimmers. Sind zeitgleich mehrere Umbauten nötig, gelten diese als eine Maßnahme.

Pflege-WGs erhalten Zuschüsse bis zu 16.000 Euro

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann jeder von ihnen den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung beantragen. Insgesamt sind bis zu 16.000 Euro pro Wohngruppe möglich. Wenn mehr als vier Pflegebedürftige zusammenwohnen, wird der Zuschuss auf die pflegebedürftigen Bewohner aufgeteilt.

Tipp: Zuschüsse zur Wohnraumanpassung gibt es bereits ab Pflegegrad 1. Den Zuschuss können Pflegebedürftige ein zweites Mal beantragen, wenn ihre aktuelle Pflegesituation dies erforderlich macht. Ihren Antrag stellen Sie direkt bei der jeweiligen Pflegekasse – hierfür reicht ein formloses Schreiben oder ein vorgefertigtes Antragsformular. Wichtig: Jede Maßnahme muss im Vorfeld genehmigt werden.

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Wohnumfeld verbessern: Viele Maßnahmen lassen sich oft sofort umsetzen

Vieles lässt sich im plötzlichen Pflegefall sofort regeln und umgestalten. Oft helfen schon kleine Veränderungen im häuslichen Wohnumfeld, um den Lebensalltag zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen.

Maßnahmen, die sofort umsetzbar sind

  • In Wohnräumen: Stolperfallen wie Teppiche, Läufer und Fußmatten entfernen, Fußböden rutschfest gestalten. Lose Kabel von Lampen, TV oder Telefon etc. verbergen, Wege im Zimmern freiräumen.
  • In Fluren: Handläufe oder Rampen an Treppen installieren. Türschwellen entfernen und unwichtige Türen aushängen, Lichtquellen mit Bewegungsmelder ausstatten.
  • Im Bad / WC: Leicht bedienbare Hebelarmaturen am Waschbecken sowie Haltegriffe in der Dusche und am WC anbringen. Duschhocker, Sitzerhöhung für die Toilette und Einstiegshilfe für die Badewanne installieren.
  • Im Schlafzimmer: Freien Zugang zum Bett gewährleisten sowie Lichtquellen und Telefon direkt in Bett-Nähe anbringen. Ein höhenverstellbares Bett organisieren, um das Aufstehen erleichtern. Ggf. eine Gegensprechanlage mit Funksender installieren.

Wohnumfeld verbessern: Einrichten eines separaten Pflegezimmers

Dauert eine Pflegebedürftigkeit länger an und sind Betroffene dauerhaft bettlägerig, ist die Einrichtung eines separaten Pflegezimmers sinnvoll, das entsprechend der Erfordernisse ausgestattet ist.

  • Das Zimmer sollte nicht zu voll gestellt sein, einen leicht zu pflegenden und rutschfesten Bodenbelag haben sowie eine ausreichende tägliche Belichtung und Belüftung ermöglichen.
  • Zentral ist der Standort des Betts. Es sollte von mindestens zwei Seiten erreichbar sein, um pflegenden Angehörigen bzw. einem ambulanten Pflegepersonal genügend Platz für die Pflege zu bieten. Ein spezielles Pflegebett bringt dem Pflegebedürftigen zusätzliche Erleichterung – dies wird auch als Pflegehilfsmittel von den Pflegekassen finanziert.
  • Wichtig sind zudem verschiedene Lichtquellen, idealerweise vom Bett aus bedienbar: ein Deckenstrahler für die Grundbeleuchtung, eine Wandlampe am Bett zum Lesen, ein Nachtlicht zur Orientierung.
  • Schließlich sollte zur schnellen Kommunikation mit dem Pflegebedürftigen ein geeignetes Telefon, eine Klingel oder ein Babyfon möglichst direkt am Bett stehen.

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Technische Pflegehilfsmittel zur Wohnumfeld-Verbesserung

Entscheidend bei der häuslichen Pflege und für ein selbstständigeres Leben sind zudem viele Hilfsmittel, deren Kosten die Pflegekassen entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnis übernehmen – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad 1 oder 5 vorliegt.

Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle und Rollatoren, Waschwagen sowie Geh- und Lagerungshilfen oder ein Haus-Notrufsystem. In der Regel werden sie leihweise zur Verfügung gestellt.

Tipp: Mit Ausnahme von Rollstühlen oder Gehhilfen müssen Sie Pflegehilfsmittel nicht vom Arzt verordnen lassen. Sie werden direkt bei der Begutachtung durch Gutachter des MDK festgelegt und können zu einem späteren Zeitpunkt während der Pflegeberatung jederzeit erneuert oder ersetzt werden.

Heimisches Wohnumfeld: Hausnotruf-Systeme für zusätzliche Sicherheit

Hausnotruf-Systeme bieten mehr Sicherheit zu Hause, denn sie sind automatisch mit einer Notrufzentrale verbunden. Das Notrufgerät hat eine Freisprechanlage und wird über den Telefonanschluss gesteuert.

Pflegebedürftige tragen einen Funksender und können sich über einen Notrufknopf im Notfall mit der Hausnotrufzentrale verbinden lassen. Kann der Betreffende selbst nicht mehr sprechen, werden je nach Situation Verwandte, Nachbarn, beauftragte Pflegedienste informiert oder automatisch ein Rettungsdienst alarmiert. Hierfür ist ein Zugangsschlüssel bei der Notrufzentrale hinterlegt.

Die Pflegekasse zahlt für das Hausnotrufsystem bei entsprechendem Vertrag einen monatlichen Zuschuss von rund 25 Euro, wenn Pflegebedürftige:

  • Überwiegend allein leben oder Mitbewohner keine Hilfe rufen können
  • Bereits in einen Pflegegrad eingestuft sind
  • In einer Notsituation mit üblichen Telefonen keine Hilfe rufen können

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Unterbringung einer externen Betreuungskraft – 24-Stunden-Pflege

Eine Rundumbetreuung zu Hause ermöglicht die sogenannte 24-Stunden-Pflege. Hierbei leben Pflegebedürftige mit festen oder wechselnden Personen zusammen, die die tägliche Betreuung und Haushaltsführung komplett übernehmen. Zusätzlich kann ein ambulanter Pflegedienst bei Bedarf weiterhin die anfallende Pflege leisten.

Um die vertraglichen Regelungen und die Betreuungsperson müssen sich Pflegebedürftige oder deren Bevollmächtigte hier selbst kümmern. Vielfach werden Betreuungskräfte aus dem Ausland über entsprechende Agenturen vermittelt, Sie können diese aber auch privat anstellen.

Unterbringung der Betreuungskraft

Für die Unterbringung einer festen Betreuungskraft muss in der Regel ein entsprechendes Wohnumfeld mit ausreichend Privatsphäre geschaffen werden. Auch hierfür sind mitunter Umbaumaßnahmen nötig und Vorkehrungen zu treffen, beispielsweise:

  • Schaffung einer Einliegerwohnung oder Einrichten eines separaten Zimmers
  • Zugang zu Koch- und Waschgelegenheit
  • Kommunikationsmöglichkeiten mit eigenem TV sowie Internet- und Telefonzugang
  • Möglichkeiten der täglichen Mobilität
  • Ggf. Absicherung der Arbeitskraft

Tipp: Betreuungskräfte zur sogenannten 24-Stunden-Pflege werden von Pflegekassen nicht als Pflegefachkraft im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes anerkannt. Abgesehen vom Pflegegeld in der jeweiligen Pflegestufe übernimmt die Pflegeversicherung daher auch keine weiteren Kosten – diese müssen Betroffene aus eigener Tasche tragen.

Wichtig: Mieter benötigen die Zustimmung des Eigentümers

Für größere Umbaumaßnahmen zur häuslichen Pflege brauchen Mieter die Zustimmung des Eigentümers. Laut Mietrecht können Vermieter einen erforderlichen Umbau aber nur ablehnen, wenn ihre Interessen schwerer wiegen als jene des Mieters.

Sind zudem Baumaßnahmen außerhalb des Wohnbereiches geplant und das Eigentum anderer betroffen, brauchen pflegebedürftige Mieter auch deren Zustimmung. Es empfiehlt sich also, vor einer Wohnumfeldanpassung mit allen Beteiligten zu sprechen.

Auch die Unterbringung einer externen Betreuungskraft, die dauerhaft in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus lebt, sollten Mieter vorab mit dem Eigentümer bzw. Vermieter abklären.

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