Pflegegrad beantragen: Alle Infos zu Erstantrag, Höherstufung, Eilantrag
Ein Pflegegrad ist die wichtigste Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Wir erklären Ihnen, wo und wie Sie einen Pflegegrad beantragen, was im Anschluss passiert und in welchen Fällen ein Eilantrag möglich ist.
Das Wichtigste zum Antrag im Überblick
- Ein Pflegegrad wird nötig, wenn Sie im Alltag erheblich auf Hilfe angewiesen sind und deshalb Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen müssen. Den formlosen Antrag hierzu stellen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung.
- Von der Pflegeversicherung erhalten Sie ein Formular, in dem Details zur Person und zur Pflegebedürftigkeit erfragt werden. Dieses muss der Antragsteller oder ein Bevollmächtigter ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegeversicherung zurücksenden.
- Im Anschluss lässt die Pflegeversicherung ein Pflegegutachten erstellen. Hierzu besucht Sie ein Gutachter, der sich vor Ort die aktuellen Abläufe und Bedürfnisse zeigen lässt. In einigen Fällen ist alternativ eine Begutachtung am Telefon oder per Video-Call möglich.
- Anhand eines festen Punktesystems wird im Gutachten konkret über Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad entschieden. Den Pflegegrad selbst erteilt letztlich Ihre Pflegeversicherung, die in Einzelfällen weitere Informationen dazu einholen kann.
- Den Pflegegrad-Bescheid mit detailliertem Gutachten erhalten Sie schriftlich. Mit dem erteilten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen rückwirkend zum Tag des Antrags. Gegen das Ergebnis können Sie aber Widerspruch einlegen und eine erneute Begutachtung einfordern.
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Wo beantragen Sie einen Pflegegrad?
Um Unterstützung bei der häuslichen Pflege zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Diesen können Sie direkt bei Ihrer Pflegeversicherung anfordern. Sind Sie gesetzlich versichert, können Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden. Die zuständige Pflegekasse ist direkt an Ihre Krankenversicherung angegliedert. Privatversicherte beantragen den Pflegegrad bei Ihrer privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV). Diese erteilt den Pflegegrad, auch wenn Sie noch eine Pflegezusatzversicherung haben.
Auch der zuständige Gutachterdienst richtet sich nach Ihrer Versicherungsform: Gesetzlich Versicherte bekommen Besuch von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD). Privatversicherte werden von einem Gutachter von Medicproof oder einem anderen privaten Dienst kontaktiert.
Tipp: Den Pflegegrad-Antrag muss die pflegebedürftige Person unterschreiben, da nur sie leistungsberechtigt ist. Gegebenenfalls können dies auch gesetzliche Betreuer oder Bevollmächtigte übernehmen.
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Wie können Sie Ihren Pflegegrad beantragen?
Ihren Antrag auf Pflegegrad können Sie telefonisch und schriftlich per Post oder E-Mail stellen. Immer mehr Pflegekassen stellen auch Online-Formulare zur Verfügung. Oder Sie stellen den Antrag persönlich bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.
Der Inhalt ist stets gleich. Sie teilen Ihrer Pflegeversicherung formlos mit, dass Sie einen Pflegegrad oder Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen möchten.
Pflegegrad telefonisch beantragen
Der schnellste Weg ist der Griff zum Telefon. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, erste Fragen zum Antrag oder zur Pflegesituation direkt zu klären. Beim Antrag per Telefon erhalten Sie im Anschluss ein Antragsformular per Post oder Sie werden direkt auf ein Online-Formular hingewiesen.
Wichtig: Der Tag des Anrufs ist zugleich das Datum der Antragsstellung und des späteren Leistungsbezugs.
Pflegegrad schriftlich beantragen
Anträge auf Pflegeleistungen sind auch per Post oder via E-Mail möglich. In Ihrer Nachricht müssen Sie Daten zu Ihrer Person angeben und mitteilen, dass Sie Pflegeleistungen beziehungsweise einen Pflegegrad beantragen möchten. Weitere Angaben zum Pflegebedarf oder den gewünschten Pflegeleistungen machen Sie direkt im Antragsformular, das Sie von Ihrer zuständigen Pflegekasse erhalten.
Wichtig: Auch hier gilt das Datum des schriftlichen Antrags später rückwirkend als Beginn der Pflegeleistungen.
Pflegegrad online beantragen
Alle Pflegeversicherungen bieten auf ihren Webseiten auch Online-Formulare zur Erteilung eines Pflegegrades. Diese können Sie entweder direkt ausfüllen und abschicken oder herunterladen und ausgefüllt an die Pflegeversicherung schicken.
Wichtig: Das Datum im Online-Formular gilt als Nachweis der Antragsstellung für den späteren Leistungsbezug.
Pflegegrad beim Pflegestützpunkt beantragen
Der persönlichste Antragsweg ist schließlich der Gang zum nächsten Pflegestützpunkt Ihrer Nähe. Vorteil: Hier können Sie zusammen mit einem Mitarbeiter alle Fragen zum Thema Pflege klären und den Pflegegrad-Antrag direkt gemeinsam ausfüllen.
Wichtig: Mitunter müssen Sie auf einen Termin beim Pflegestützpunkt länger warten. Dann sollten Sie einen der anderen Wege nutzen, um für die späteren Pflegeleistungen nicht unnötig Zeit zu verlieren.
Wann sollten Sie einen Pflegegrad beantragen?
Stellen Sie Ihren Antrag früh wie möglich. Denn Ihr Anspruch gilt später rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung. Je länger Sie warten, desto mehr Geld- und Sachleistungen entgehen Ihnen.
Erstantrag: Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben
Einen Erstantrag auf einen Pflegegrad sollten Sie spätestens dann stellen, wenn Sie voraussichtlich für mehr als sechs Monate Unterstützung im Alltag benötigen. Dies kann Hilfen im Haushalt oder beim Einkauf betreffen, eine Unterstützung bei Ihrer Alltagsgestaltung, die aktive Unterstützung bei der körperlichen Pflege oder auch Hilfsmittel für den täglichen Pflegebedarf.
Tipp: Viele Betroffene warten mit dem Erstantrag auf Pflegeleistungen zu lange. Ein Fehler: Denn Pflegeleistungen sind Versicherungsleistungen, die Ihnen bei konkretem Bedarf zustehen. Diesen ermittelt der jeweilige Gutachterdienst zwar erst im Anschluss – Ihr Anspruch gilt aber rückwirkend ab Antragsstellung.
Höherstufung: Wenn der aktuelle Pflegegrad nicht mehr passt
Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand, brauchen Sie mehr Unterstützung im Alltag und/oder erscheint Ihnen der bestehende Pflegegrad nicht mehr angemessen? Dann können Sie einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads stellen. Das Vorgehen ist ähnlich wie beim Erstantrag: Sie informieren Ihre Pflegeversicherung, schildern die Veränderungen und beantragen, den Pflegegrad zu erhöhen.
Tipp: Sind Ihre Schilderungen schlüssig, veranlasst die Versicherung in der Regel sofort ein erneutes Pflegegutachten und ändert je nach Ergebnis den Pflegegrad. Auch in diesem Fall gilt: Nicht zu lange mit dem Antrag warten, sonst entgehen Ihnen wertvolle Pflegeleistungen.
Nach dem Pflegegrad-Antrag: was passiert jetzt?
Haben Sie Ihren Pflegegrad-Antrag gestellt, veranlasst Ihre zuständige Pflegeversicherung die Pflegebegutachtung, die maßgeblich darüber entschiedet, ob und welchen Pflegegrad Sie erhalten.
Hierzu erhalten Sie einen schriftlichen Terminvorschlag vom jeweiligen Gutachterdienst und einen Frageboden zur Vorbereitung. Bei Erstanträgen ist ein Vor-Ort-Termin zwingen erforderlich, Folgeanträge können auch am Telefon oder per Video-Call entschieden werden.
Schriftlicher Pflegegrad-Bescheid
Abschließend bekommen Sie von Ihrer Pflegeversicherung den schriftlichen Pflegegrad-Bescheid, zusammen mit dem detaillierten Gutachten. Mit dem erteilten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen rückwirkend zum Tag des Antrags. Gegen das Ergebnis können Sie Widerspruch einlegen und eine erneute Begutachtung einfordern.
Fristen und Entschädigung
Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von 25 Arbeitstagen schriftlich einen Pflegegrad-Bescheid zustellen – ab dem Tag Ihrer Antragstellung. Bei Überschreitung dieser Frist haben Sie Anspruch auf zusätzliche Entschädigung von 70 Euro für jede angefangene Woche.
Tipp: Diese Entschädigung bei Fristüberschreitung entfällt, wenn eine Verzögerung nicht von der Pflegeversicherung verursacht wird und bei pflegebedürftigen Personen, die bereits mindestens Pflegegrad 2 haben und sich in einer vollstationären Pflege befinden.
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Wann ist ein Eilantrag auf einen Pflegegrad möglich?
In einigen Fällen brauchen pflegebedürftige Personen sofort eine Entscheidung. Dann können Sie einen Eilantrag auf einen Pflegegrad stellen, bei dem zur Schnelleinstufung ein vorläufiges Gutachten erstellt wird. In diesem Eilgutachten geht es nur darum, ob eine Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Das reguläre Gutachten wird dann schnellstmöglich nachgeholt. In diesen Fällen sind Eilanträge grundsätzlich möglich:
Bei ungesicherter Weiterversorgung nach stationärem Aufenthalt
Befindet sich die pflegebedürftige Person aktuell im Krankenhaus oder in einer stationären Reha und eine ambulante oder stationäre Versorgung nach dem Aufenthalt kann nur durch die Begutachtung gewährleistet werden, muss diese spätestens am fünften Tag nach der Antragstellung erfolgen. In diesem Fall stellt der vorläufige Pflegegrad-Bescheid die weitere Versorgung und deren Finanzierung sicher.
Bei Pflegezeit oder Familienpflegezeit der pflegenden Person
Hat die pflegende Person mit ihrem Arbeitgeber eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit vereinbart, ist ebenfalls ein Eilantrag möglich, um die Versorgungsfrage schnellstmöglich zu klären. In der Regel ist dies der Fall, wenn:
- Die pflegebedürftige Person aus dem Krankenhaus oder einer stationären Reha entlassen wird – hier muss die Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag nach der Antragstellung erfolgen.
- Die pflegebedürftige Person sich zu Hause befindet und nicht palliativ versorgt wird – hier muss die Begutachtung spätestens am zehnten Arbeitstag nach der Antragstellung erfolgen.
Bei einer Palliativpflege
Häufig ist ein Eilantrag bei schweren Pflegefällen nötig. Etwa, wenn sich die zu betreuende Person in Palliativpflege befindet oder akut davon betroffen ist. Hierbei ist nicht entscheidend, ob diese ambulant oder stationär in einem Hospiz stattfindet – die Begutachtung muss stets spätestens am fünften Tag nach der Antragstellung stattfinden.
Tipp: Bei Eilanträgen unterstützen Sie vielfach die Sozialdienste der jeweiligen Einrichtungen. Die dortigen Mitarbeiter sind bei Schnelleinstufungen für die Pflege erfahren und können Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
FAQ – Pflegegrad beantragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Sie teilen Ihrer Pflegeversicherung mit, dass Sie pflegebedürftig sind und Pflegeleistungen benötigen. Das ist telefonisch, schriftlich, über ein Online-Formular oder persönlich in einem Pflegestützpunkt möglich.
Wo beantrage ich meinen Pflegegrad?
Ihren Antrag stellen Sie bei der Pflegeversicherung. Bei gesetzlich Versicherten ist diese an die jeweilige Krankenversicherung angeschlossen. Für Privatversicherte ist die gewählte Pflege-Pflichtversicherung zuständig.
Wann sollte ich einen Pflegegrad beantragen?
Am besten sofort, wenn Sie im Alltag dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit gibt es rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Den Antrag auf einen Pflegegrad muss die pflegebedürftige Person selbst stellen. Alternativ kann das ein gesetzlicher Vertreter oder eine Betreuungsperson mit entsprechender Vollmacht für Sie übernehmen.
Wann ist ein Eilantrag für einen Pflegegrad möglich?
Eilanträge werden in der Regel bei unklarer Weiterversorgung nach einem stationären Aufenthalt, während Pflegezeit oder Familienpflegezeit der pflegenden Person oder bei Palliativpflege genehmigt. Bei der Antragstellung hilft Ihnen der Sozialdienst im Krankenhaus.