Die SPD will die Erbschaftssteuer reformieren – auch für Unternehmen. Das würde wohl über 40.000 Betriebe treffen. Eine Analyse.
Berlin – Vor über hundert Jahren wurde die Erbschaftssteuer in Deutschland eingeführt. Sie soll unter anderem verhindern, dass sich Riesenvermögen in den Händen einzelner ansammeln. In Deutschland besitzen rund zehn Prozent der Bevölkerung zwei Drittel des Gesamtvermögens. Das aktuelle Erbschaftssteuersystem wird nach Ansicht vieler Experten seinem Ursprungsauftrag nicht mehr gerecht.
„Es ist gut, dass die Erbschaftsteuer-Debatte gesellschaftlich geführt wird“, sagt Florian Köbler, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, dem Münchner Merkur von Ippen.Media. „Die SPD hat einen ersten Diskussionsaufschlag vorgelegt. Der stimmt in der Grundrichtung.“ Im Detail sei aber noch viel Arbeit nötig, erklärt Köbler. Bei einer möglichen Reform müssten drei Anforderungen erfüllt sein: „Gerechtigkeit für alle Steuerzahler, Praktikabilität im Vollzug und klare Digitalisierbarkeit für die Finanzverwaltung.“ Sorgen bereite der Steuer-Gewerkschaft etwa der Ansatz bei Unternehmenserbschaften.
DIHK kritisiert SPD-Pläne: „Gift für den Investitionsstandort Deutschland“
Mehr Gerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer möchte die SPD mit ihrem neuen Reformkonzept erreichen. Darin enthalten: ein steuerfreier Lebensfreibetrag von einer Million Euro, für Unternehmen, die vererbt werden, soll ein Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten. Nach Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft würde der Freibetrag für rund 55 Prozent der 80.000 Unternehmen in Deutschland mit einem Umsatz von über zehn Millionen Euro relevant werden. Denn 55 Prozent sind Familienunternehmen.
„Der Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro ist ein kritischer Punkt. Wir sehen die Sorgen mittelständischer Betriebe“, sagt der Gewerkschaftsvorsitzende. Die DIHK reagierte ebenfalls mit Kritik auf die Ansage der SPD. Bei einer Bewertung von Betrieben sei der Freibetrag von fünf Millionen Euro schnell erreicht, wenn Gewerbegrundstücke, Fabrikgebäude, Fertigungsanlagen oder etwa Lagerhallen übertragen werden. „Viele der von Eigentümern und Familien geführten Unternehmen in Deutschland würden zusätzlich belastet – Gift für den Investitionsstandort Deutschland“, sagt DIHK-Chefanalyst Volker Treier zu den SPD-Vorschlägen.
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„Der SPD-Vorschlag ist ein erster Aufschlag zur Diskussion. Nicht mehr, nicht weniger. So, wie er jetzt vorliegt, geht es jedenfalls nicht“, meint auch Köbler. Dennoch sei es wichtig, die Debatte jetzt zu führen. „Faktenbasiert, konstruktiv, ohne Maximalforderungen und Blockadehaltung. Die Politik ist aufgefordert, miteinander um die besten Lösungen zu ringen.“ Viele Fragen seien noch ungeklärt.
Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Verschonungsregel für Betriebsvermögen. „Wir erwarten für 2026 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer, das die Politik voraussichtlich zum Handeln auffordern wird“, sagt Köbler. Im Fokus solle eine Reform stehen, die zu einem gerechten Steuersystem beitrage. Nicht nur in der Erbschaftssteuer: „Gleichzeitig verlieren wir jährlich etwa 100 Milliarden Euro durch Finanzkriminalität. Hier müssen wir den Schwerpunkt ansetzen.“ (Quellen: Eigene Recherche, Gespräch Florian Köbler, DIHK, IW)