Schuldenstreit in Bayern: Söder ruft wohl zur Krisensitzung mit Aiwanger – bricht die Koalition? SPD „gesprächsbereit“

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Schuldenstreit in Bayern: Söder ruft wohl zur Krisensitzung – droht der Koalitionsbruch?

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Auch der Bundesrat muss der geplanten Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse zustimmen. In Bayern könnte es deswegen zur Krise kommen.

Berlin/München – Nach mehr als zehnstündigen Verhandlungen in der Nacht von Donnerstag auf Freitag haben sich CDU, CSU, SPD und Grüne auf ein milliardenschweres Schuldenpaket verständigt, das auch Änderungen am Grundgesetz erforderlich macht. Diese Einigung wurde am Freitag von den Spitzen der drei Fraktionen nach internen Beratungen bekannt gegeben. Aufgrund des Drucks der Grünen wurden jedoch erhebliche Anpassungen im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen vorgenommen.

Im Ringen um die Positionierung der bayerischen Staatsregierung zum milliardenschweren Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur gibt es am Montag eine Sondersitzung des Koalitionsausschusses von CSU und Freien Wählern. Das wurde am Freitag in Koalitionskreisen bestätigt. Zuerst hatte die Augsburger Allgemeine darüber berichtet.

Koalitionskrise in Bayern: Krisensitzung soll Lösung für drohenden Bruch finden

Nach Drohungen aus CSU- und Freien-Wähler-Kreisen bezüglich eines möglichen Koalitionsbruchs soll der Koalitionsausschuss am Montag mit Spitzenvertretern beider Parteien in einer Krisensitzung nach einer Lösung suchen, berichteten mehrere Quellen der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag. In Bayern gab es zuletzt Spekulationen, dass die SPD die Freien Wähler als Koalitionspartner der CSU ablösen könnte. SPD-Fraktionschef Holger Grießhammer sagte kürzlich, dass die SPD „immer gesprächsbereit“ sei. Nach BR-Informationen rechnen aber weder Freie Wähler noch CSU mit einem Bruch der aktuellen Koalition.

Im Streit über das milliardenschwere Verteidigungs- und Infrastrukturpaket wird die Zustimmung der Freien Wähler im Bundesrat für Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zunehmend entscheidend. Denn ohne die Unterstützung des kleinen Koalitionspartners könnten die sechs bayerischen Stimmen im Bundesrat verloren gehen. Eine fehlende Zustimmung der Freien Wähler gefährdet die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in der Länderkammer und damit das gesamte Finanzpaket.

Koalitionsstreit um Finanzpaket: Aiwanger lässt Freie-Wähler-Zustimmung offen

Damit Bayern dort mit Ja stimmen kann, müssen sich die beiden Koalitionspartner CSU und Freie Wähler einig sein. Die CSU, die das Paket mit ausgehandelt hat, ist selbstredend dafür. Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger hatte die Zustimmung seiner Partei nach einer Sondersitzung der FW-Landtagsfraktion am Mittwoch in München aber noch offen gelassen. „So, wie derzeit dieses Papier der schwarz-roten künftigen Koalition vorliegt, können wir nicht zustimmen, weil wir damit mehr Gefahr als Chance für die Stabilität unseres Landes sehen“, so hatte er den Berliner Zwischenstand am Mittwoch kommentiert – aber erklärt, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sei.

Haushaltsklausur des bayerischen Kabinetts mit Hubert Aiwanger und Markus Söder
Die Freien Wähler von Hubert Aiwanger (l) und die CSU von Markus Söder stehen aufgrund des Finanzpaketes im Bund vor Differenzen. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

Berliner Kompromiss zur Schuldenbremse: Freie Wähler entscheiden über Bayerns Zustimmung im Bundesrat

Der am Freitag vorgestellte Berliner Kompromiss sieht nun vor, dass die Schuldenbremse gelockert wird, aber nicht nur für Verteidigungsausgaben, sondern auch für Ausgaben etwa in Cybersicherheit, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Nachrichtendienste. Für Investitionen in die Infrastruktur wird ein Sondertopf eingerichtet, der im Grundgesetz von der Schuldenbremse ausgenommen und mit Krediten von bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert wird. 100 Milliarden davon gehen an die Länder. Weitere 100 Milliarden werden für Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft vorgesehen. Der Sondertopf soll für zwölf Jahre zur Verfügung stehen.

Ohne die Zustimmung der Freien Wähler müsste sich Bayern im Bundesrat enthalten. Doch jede Grundgesetzänderung braucht auch in der Länderkammer eine Zweidrittelmehrheit – das entspricht 46 expliziten Ja-Stimmen. Insgesamt hat der Bundesrat 69 Stimmen, davon entfallen sechs Stimmen auf Bayern. (jal/dpa)

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