Beamte vs. Tarifbeschäftigte: Wer profitiert mehr von TVöD-Erhöhung und Besoldungsanpassung?

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Beamte und Angestellte bekommen durch die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst mehr Geld. Doch nicht alle profitieren in gleichem Maße.

München – Am 6. April einigten sich die Tarifparteien im öffentlichen Dienst auf einen neuen Abschluss, der im laufenden Jahr 2025 schrittweise umgesetzt wird. Damit ist klar, wie stark die Gehälter der Tarifbeschäftigten steigen – und wie die Politik die Besoldung der Beamten daran anpasst. Beide Gruppen profitieren auf unterschiedliche Weise von den TVöD-Erhöhungen.

Schulunterricht an einer Grundschule in Bayern.
Am 6. April 2025 wurde eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. (Symbolbild) © Frank Hoermann/Imago

Grundsätzlich wird zwischen Besoldungsgruppen bei Beamten und Entgeltgruppen bei Tarifbeschäftigten unterschieden. Die unteren Gruppen (A 3 bis A 8) umfassen eher einfache Tätigkeiten, A 9 bis A 12 den gehobenen Dienst und ab A 13 beginnt der höhere Dienst mit Positionen wie Studienräten oder Amtsrichtern. Im TVöD gilt eine ähnliche Struktur: Niedrigere Entgeltgruppen stehen für einfachere Aufgaben, während die oberen Gruppen E 12 bis E 15 hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte abbilden.

Beamte und Tarifbeschäftigte: So viel mehr Gehalt dürfen sie durch die TVöD-Erhöhung erwarten

Für die Beamten sind die Gehaltserhöhungen nach Besoldungsgruppen gestaffelt, wie auf dem Informationsportal Öffentlicher-Dienst.Info dargestellt wird. Beamte der Gruppen A 13 und höher erhalten demnach ab Mai 2026 eine Erhöhung von 4,02 Prozent. Beamte der Gruppen A 9 bis A 12 profitieren von einer Erhöhung von 3,6 Prozent, während die unteren Gruppen A 3 bis A 8 ein Gehaltsplus von 3,2 Prozent erhalten.

Die Erhöhungen für die höheren Besoldungsgruppen (A 13 und höher) sind mit 4,02 Prozent vergleichbar mit denen der höheren Entgeltgruppen im TVöD. Sowohl Beamte der Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 als auch Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen E 1 bis E 8 erhalten mit 3,2 Prozent die geringste Erhöhung. Das zeigt, dass sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte in den unteren Rängen prozentual weniger profitieren als ihre TVöD-Kollegen in höheren Positionen.

Tarifbeschäftigte profitieren zusätzlich durch Jahressonderzahlungen

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten liegt in der Jahressonderzahlung – umgangssprachlich oft Weihnachtsgeld genannt. So bekommen Tarifbeschäftigte im TVöD einmal im Jahr einen kräftigen Zuschlag. Laut dem Bundesinnenministerium (BMI) werden die Jahressonderzahlungen 2026 weiter erhöht:

  • Entgeltgruppen 1 bis 8: von 90 Prozent auf 95 Prozent
  • Entgeltgruppen 9a bis 12: von 80 Prozent auf 90 Prozent
  • Entgeltgruppen 13 bis 15: von 60 Prozent auf 75 Prozent

Beamte dagegen haben diesen Vorteil meist nicht. Beim Bund wurde das sogenannte Weihnachtsgeld bereits vor Jahren aus der Auszahlung gestrichen – es wurde still und leise ins Grundgehalt integriert, was einem Zuschlag von etwa fünf Prozent entspricht. In einzelnen Bundesländern wie Bayern gibt es dagegen weiter Sonderzahlungen: Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 11 erhalten 70 Prozent, ab A 12 65 Prozent eines Monatsgehalts als einmalige Jahressonderzahlung.

Langfristige Pläne für Beamte stoßen auf Ablehnung

Langfristig gesehen spielen die Erhöhungen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der finanziellen Stabilität der öffentlichen Hand – insbesondere angesichts der demografischen Veränderungen. Umso weniger erfreulich dürfte aus Sicht vieler im öffentlichen Dienst Beschäftigten der Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) gewesen sein. Sie hatte vorgeschlagen, künftig auch Beamte, Selbständige und Abgeordnete in die Rentenkasse einzahlen zu lassen, um damit das System zu entlasten.

Der Deutsche Beamtenbund (dbb) erklärte noch im Mai 2025: „Einer Zwangs-Einheitsversicherung erteilen wir eine klare Absage.“ Ein Einbeziehen der Beamten hätte zur Folge, dass die Dienstherren den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung zusätzlich zu tragen hätten. Auch die Union kritisierte den „unüberlegten Schnellschuss im Ampel-Modus“ und lehnte den Reform-Vorschlag von Bas entschlossen ab. (cln)

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