„Ganz dünnes Eis“: Amtsgericht verurteilt 67-Jährigen zu Haftstrafe - fünf Jahre Bewährungsfrist

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Mit der Strafe von einem Jahr und zehn Monaten blieb das Amtsgericht Wolfratshausen deutlich unter dem Antrag des Staatsanwalts. © dpa

„Selbst Hartgesottene tun sich schwer, das anzuschauen“, stellte Amtsrichter Helmut Berger fest. Wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften ist ein Rentner zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Eurasburg – Schwersten sexuellen Missbrauch an Kindern im Alter von vier bis zwölf Jahren zeigten die mehr als 100 Bilder und Videos, die auf dem Laptop und einem USB-Stick eines Eurasburgers gefunden wurden. „Selbst Hartgesottene tun sich schwer, das anzuschauen“, stellte Richter Helmut Berger vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen fest, wo sich der 67-Jährige wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften verantworten musste. Er wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde vom Gericht für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

In der Verhandlung war die Öffentlichkeit während der Einlassung des Angeklagten sowie der Aussage des ermittelnden Kripobeamten ausgeschlossen, weil Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich zur Sprache kamen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen des Angeklagten verletzen würden. Bei den Schilderungen eines Gutachters, der die bei einer Hausdurchsuchung 2022 sichergestellten Laptops, Handys und USB-Sticks untersucht hatte, wurde deutlich, dass es sich bei den in der Anklage aufgeführten Video- und Bilddateien nur um einen Bruchteil des Materials handelte, das beim Surfen im Netz auf den Geräten des laut Gutachter „technisch völlig unbedarften“ Beschuldigten gelandet war.

Angeklagter war bereits zu mehrjähriger Gefängnisstrafe verurteilt worden

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Der Angeklagte, der vor 20 Jahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war und sich seit über einem Jahr in Therapie befindet, war sich seiner Schuld nicht wirklich bewusst. „Sie meinen: Ist doch nicht so schlimm“, zitierte Richter Berger in seiner Urteilsbegründung aus der Einlassung des Eurasburgers. „Aber die, die sich so etwas anschauen, kurbeln den Markt an. Sie sind der Grund, warum Kinder traumatisiert werden.“

Man muss Sie therapeutisch eng an die Kandare nehmen.

Als „beängstigend“ erachtete das Gericht die Tatsache, dass die Therapie „nicht die Erfolge hat wie gewünscht“. Der Mann war im vergangenen Jahr rückfällig geworden, weshalb die Staatsanwaltschaft wieder gegen ihn ermittelt. „Sie bewegen sich auf sehr dünnem Eis“, machte Berger deutlich. „Man muss Sie therapeutisch eng an die Kandare nehmen.“

Mindestens zwei Sitzungen pro Monate gehören zu den Bewährungsauflagen, die der Rentner erfüllen muss. Von finanziellen Auflagen sah das Gericht ab im Hinblick auf die „hohen Sachverständigenkosten“, die auf den Verurteilten zukommen. Mit der Strafe von einem Jahr und zehn Monaten blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag des Staatsanwalts, der eine Vollzugsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. (rst)

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